Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 408/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit von sich auf die außerordentliche und die ordentliche Kündigung beziehenden Kündigungsschutzanträgen; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
LaufbVO § 56; ; LBG § 56; ; LBG § 56 Abs. 1; ; LPersVG § 82 Abs. 3; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ;... KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2 S. 1; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 2; ; SGB IX § 84 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit - Darlegungslast des Arbeitgebers auch hinsichtlich Widerlegung substantiierter Rechtfertigungsgründe - Initiativlast für zumutbare Vermeidung der Beendigungskündigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 25.01.2005 - 5 Ca 1828/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 408/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05
Abmahnung einer Lehrerin
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 408/05
Mit dem Schreiben vom 08.07.2004 erteilte die C. der Klägerin die Abmahnung, die Streitgegenstand des Verfahrens - 5 Ca 1890/04 - = - 5 Sa 397/05 - ist.Im Berufungsverhandlungstermin sind die schriftlichen Aussagen der Zeugin Dr. H. vom 05.08.2005 und des Zeugen Dr. Z. vom 11.08.2005 (aus dem Verfahren - 5 Sa 397/05 -) zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.
Insoweit wird auf Bl. 167 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 - und Bl. 178 ff., Bl. 181 und Bl. 219 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 - verwiesen.
Insoweit ergibt sich aus der - in Bl. 168 bis 171 d. A. - 5 Sa 397/05 - befindlichen Aussage der sachverständigen Zeugin Dr. H., dass die Klägerin im entscheidungserheblichen Zeitraum (jedenfalls) an folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen/Krankheiten litt:.
Die Feststellung der Hypertonie (Bluthochdruck) deckt sich mit der Angabe der RR-Bluthochdruckwerten wie sie in dem Auszug (Bl. 181 d. A - 5 Sa 397/05 -) festgehalten sind, den der sachverständige Zeuge Dr. Z. seiner Aussage vom 11.08.2005 als Anlage beigefügt hat.
Mit Rücksicht darauf, dass der Zeuge Dr. Z. - (in seiner Aussage vom 11.8.2005, Bl. 178 ff. d. A. - 5 Sa 397/05 -) bestätigt hat, dass die Klägerin bis zum 27.07.2004 durchgehend arbeitsunfähig erkrankt gewesen sei, hat die Berufungskammer nicht die gem. § 286 Abs. 1 ZPO notwendige Überzeugung gewinnen können, die Klägerin sei in der Woche vom 12.07.2004 bis zum 16.07.2004 arbeitsfähig gewesen.
- LAG Sachsen, 01.12.2006 - 3 Sa 229/06
Arbeitsunfähigkeit aufgrund privatärztlicher Feststellung auch bei gegenteiliger …
Demgegenüber geht es bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig um einen gegenwärtigen, vorübergehenden Zustand (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2005 - 5 Sa 408/05 - in JURIS). - LAG Sachsen, 13.11.2006 - 4 Ta 210/06
Möglichkeit der Entstehung der Terminsgebühr bei der Mitwirkung an auf die …
Demgegenüber geht es bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit regelmäßig um einen gegenwärtigen, vorübergehenden Zustand (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2005 - 5 Sa 408/05 - in JURIS). - LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2005 - 5 Sa 397/05 Die 160 cm große Klägerin wiegt - wie sie im Berufungsverhandlungstermin der Sache - 5 Sa 408/05 - angegeben hat - 99 kg.