Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9754
LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,9754)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.06.2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,9754)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,9754)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Betriebsweg, Haftungsausschluss, Haftungsprivileg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsprivileg der Arbeitgeberin bei Betriebswegeunfall mit Sammeltransport zur auswärtigen Baustelle; Abgrenzung von Wegeunfall und Betriebswegeunfall

  • Betriebs-Berater

    Haftungsausschluss für Personenschäden

  • Judicialis

    ArbGG § 12 a; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2 lit. b; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ArbGG § 72 a; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; SGB VII § 8 Abs. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 4; ; SGB VII § 102 Abs. 1; ; SGB VII § 104; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 105 Abs. 1; ; SGB VII § 106 Abs. 3; ; ZPO § 519; ; VVG § 115; ; VVG § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; PflVG § 1; ; PflVG § 3 Nr. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsprivileg der Arbeitgeberin bei Betriebswegeunfall mit Sammeltransport zur auswärtigen Baustelle; Abgrenzung von Wegeunfall und Betriebswegeunfall

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bei Unfall mit Firmen-Kfz auf Betriebsweg (Sammeltransport zur Baustelle) gilt Haftungsausschluss für Personenschäden ? Unschädlich, wenn Arbeitnehmer Fahrzeug allein zur dienstlichen Nutzung abends mit nach Hause nimmt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebswegeunfall - Haftung des Arbeitgebers nur bei Vorsatz

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers bei Betriebswegeunfall nur bei Vorsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 1884
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02

    Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Die gesetzliche Unfallversicherung erfüllt für die sie finanzierenden Unternehmer zugleich die Funktion einer Haftpflichtversicherung; an die Stelle der privatrechtlichen Haftpflicht des Unternehmers wurde die Gesamthaftung der in der Berufsgenossenschaft zusammengeschlossenen Unternehmer gesetzt (Prinzip der Haftungsersetzung: vgl. BAG, Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VII).

    Die Norm bezieht sich auf alle Haftungsgründe des bürgerlichen Rechts einschließlich der Gefährdungshaftung z. B. nach den Vorschriften des StVG (BAG, Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

    Die Fahrt am 22.03.2006 erfolgte ausschließlich auf betriebliche Veranlassung in Ausübung der versicherten Tätigkeit und war mithin Teil der versicherten Tätigkeit, sie erfüllte alle vorstehend angesprochenen Voraussetzungen (vgl. dazu auch BAG, Urt. vom 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VII mit zust. Anm. Waltermann; BAG, Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 439/02 -, AP Nr. 5 zu § 104 SGB VII).

    Der hier vorliegenden Konstellation trägt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dagegen Rechnung, indem ausgeführt wird, dass entgegen dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in erweiterter Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels betriebseigener Fahrzeuge vom Betriebssitz oder Wohnort der Arbeitnehmer zu einem/einer auswärtigen Einsatzort/Baustelle und zurück ereignet, als Arbeitsunfall i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen ist (BAG Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, a.a.O.), wobei es für die Annahme eines Betriebswegeunfalls/Arbeitsunfalls unerheblich ist, ob die Fahrtzeit vom Arbeitgeber vergütet worden ist oder nicht (BAG Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 -, a.a.O.).

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Die Fahrt am 22.03.2006 erfolgte ausschließlich auf betriebliche Veranlassung in Ausübung der versicherten Tätigkeit und war mithin Teil der versicherten Tätigkeit, sie erfüllte alle vorstehend angesprochenen Voraussetzungen (vgl. dazu auch BAG, Urt. vom 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VII mit zust. Anm. Waltermann; BAG, Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 439/02 -, AP Nr. 5 zu § 104 SGB VII).

    Normzweck ist es, dem Verletzten Ansprüche gegen den Arbeitgeber und Kollegen zu belassen, wenn er außerhalb betrieblicher Gelegenheiten unter solchen Umständen geschädigt wird, die ihn auch als normalen Verkehrsteilnehmer hätten treffen können (BAG Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.).

    Der hier vorliegenden Konstellation trägt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dagegen Rechnung, indem ausgeführt wird, dass entgegen dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in erweiterter Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels betriebseigener Fahrzeuge vom Betriebssitz oder Wohnort der Arbeitnehmer zu einem/einer auswärtigen Einsatzort/Baustelle und zurück ereignet, als Arbeitsunfall i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen ist (BAG Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, a.a.O.), wobei es für die Annahme eines Betriebswegeunfalls/Arbeitsunfalls unerheblich ist, ob die Fahrtzeit vom Arbeitgeber vergütet worden ist oder nicht (BAG Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 -, a.a.O.).

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 292/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII -Wegeunfall -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Entsprechendes gilt für § 105 Abs. 1 SGB VII. Durch den gesetzlichen Haftungsausschluss nach §§ 104 ff. SGB VII sollte daher das Risiko von Arbeitsunfällen für den Arbeitgeber kalkulierbar und die Anlässe zu Konflikten im Betrieb zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Arbeitnehmern untereinander eingeschränkt werden (BAG, Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 -, AP Nr. 3 zu § 104 SGB VII mit weiteren Nachweisen).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte im betrieblichen Interesse innerhalb oder außerhalb der Betriebsstätte unterwegs ist, er mithin den Weg in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurücklegt, dieser Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Arbeit im Betrieb gleichsteht und ihr nicht lediglich vorausgeht (vgl. insgesamt BAG, Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 - AP Nr. 3 zu § 104 SGB VII; LAG Hessen Urt. v. 08.05.2008 - 15 Sa 1929/07 -, zit n. Juris).

    Der hier vorliegenden Konstellation trägt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dagegen Rechnung, indem ausgeführt wird, dass entgegen dem Wortlaut des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII und in erweiterter Auslegung des § 8 Abs. 1 SGB VII ein Unfall, der sich bei einem vom Arbeitgeber durchgeführten Sammeltransport von Arbeitnehmern mittels betriebseigener Fahrzeuge vom Betriebssitz oder Wohnort der Arbeitnehmer zu einem/einer auswärtigen Einsatzort/Baustelle und zurück ereignet, als Arbeitsunfall i. S. v. § 8 Abs. 1 SGB VII anzusehen ist (BAG Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; Urt. v. 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, a.a.O.), wobei es für die Annahme eines Betriebswegeunfalls/Arbeitsunfalls unerheblich ist, ob die Fahrtzeit vom Arbeitgeber vergütet worden ist oder nicht (BAG Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 -, a.a.O.).

  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02

    Begriff des Betriebsweges

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Die Fahrt am 22.03.2006 erfolgte ausschließlich auf betriebliche Veranlassung in Ausübung der versicherten Tätigkeit und war mithin Teil der versicherten Tätigkeit, sie erfüllte alle vorstehend angesprochenen Voraussetzungen (vgl. dazu auch BAG, Urt. vom 30.10.2003 - 8 AZR 548/02 -, AP Nr. 2 zu § 104 SGB VII mit zust. Anm. Waltermann; BAG, Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03 -, a.a.O.; BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 439/02 -, AP Nr. 5 zu § 104 SGB VII).

    Mit dem strittigen Unfall verwirklichte sich damit aufgrund der bestehenden betrieblichen Gefahrengemeinschaft kein privates, sondern ein betriebsbezogenes Haftungsrisiko (BGH, Urt. v. 09.03.2004 - VI ZR 439/02 -, a. a. O.).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05 -, zit. n. Juris; ErfK/Koch, ArbGG, 9. Aufl., Rn. 3 zu § 12 a).
  • LAG Hessen, 05.08.2008 - 15 Sa 1929/07

    Arbeitsunfall - Betriebsweg - Haftung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte im betrieblichen Interesse innerhalb oder außerhalb der Betriebsstätte unterwegs ist, er mithin den Weg in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurücklegt, dieser Teil der versicherten Tätigkeit ist und damit der Arbeit im Betrieb gleichsteht und ihr nicht lediglich vorausgeht (vgl. insgesamt BAG, Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 292/03 - AP Nr. 3 zu § 104 SGB VII; LAG Hessen Urt. v. 08.05.2008 - 15 Sa 1929/07 -, zit n. Juris).
  • LAG Hamm, 25.10.2005 - 4 Sa 55/05

    Aufhebung der Regelungen eines Besserungsscheines wegen Insolvenzantragstellung -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05 -, zit. n. Juris; ErfK/Koch, ArbGG, 9. Aufl., Rn. 3 zu § 12 a).
  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09
    Die Kollision von Zivil- und Sozialrecht wird in verfassungskonformer Weise mittels des Wegfalls zivilrechtlicher Ansprüche gelöst (BVerfG vom 08.02.1995 - 1 BvR 753/94 -, AP Nr. 21 zu § 636 RVO).
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 AZR 81/70 - AP RVO § 636 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 6) keine Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des § 636 RVO bei der Verursachung eines Arbeitsunfalls durch einen Erfüllungsgehilfen erkennen lassen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2004 - 10 Sa 263/04 -; LAG Schleswig-Holstein 2. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 - LAGE § 104 SGB VII Nr. 2 zu §§ 104 f. SGB VII) .
  • LAG Hamm, 26.06.2019 - 2 Sa 237/19
    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Juni 2009 - 5 Sa 41/09, juris, Rdnr. 38; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05, juris).
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 2 Sa 237/19

    Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII ; Haftungsprivilegierung nur bei

    Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs beschränkt sich nicht nur auf den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch auf einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch etwaig entstandener außergerichtlicher Anwaltsgebühren, gleichgültig, worauf er gestützt wird (BAG, Urt. v. 27.10.2005 - 8 AZR 546/03, DB 2006, 284, 285; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 02. Juni 2009 - 5 Sa 41/09, juris, Rdnr. 38; LAG Hamm, Urt. v. 25.10.2005 - 4 Sa 55/05, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,36465
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,36465)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.07.2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,36465)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 5 Sa 41/09 (https://dejure.org/2009,36465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der ARGE einer beim Landkreis beschäftigten Angestellten - Entscheidungsermessen des Arbeitgebers

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Davon gehe auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. April 2002 (4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91 = AP Nr. 23 zu § 24 BAT = NZA 2003, 159) aus, wenn es dort im Rahmen der Subsumtion ausführt, dem Arbeitgeber müsse die Möglichkeit bleiben, vorhandene Stellen, die zeitweise ganz oder teilweise nicht besetzt sind, vorübergehend zu besetzen, wenn ihm keine freien Stellen auf Dauer zur Verfügung stünden.

    Dies betrifft nicht nur die Frage, ob er dem Bediensteten überhaupt eine andere Beschäftigung zuweist, sondern auch die weitergehende Frage, ob er ihm die andere Aufgabe auf Dauer oder nur vorübergehend zuweist (BAG 17. April 2002 aaO).

    Diese kann beispielsweise darauf beruhen, dass dem Arbeitgeber nur zeitweise ganz oder teilweise nicht besetzte Stellen zur Verfügung stehen (so im Fall BAG 17. April 2002 aaO).

    Eine so enge Auslegung kann nicht einmal der etwas strengeren älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entnommen werden, von der sich das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 17. April 2002 (aaO) gelöst hat.

    Denn es muss beachtet werden, dass das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 17. April 2002 (aaO) den früher angewendeten Prüfungsmaßstab aufgegeben hat, weil er dem Gericht zu streng erschien.

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Schon früher, als sich die Rechtsprechung noch an dem Rechtsmissbrauchsgedanken orientierte (vgl. nur BAG vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA = DB 1991, 1285), wurde stets betont, dass sich der Kreis der möglichen sachlichen Gründen für eine nur vorübergehende Übertragung einer Aufgabe nicht abschließend beschreiben lasse.

    Aus der auch von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des BAG vom 16. Januar 1991 (4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA = DB 1991, 1285) ergibt sich nichts anderes.

    Für die Frage, was ein sachlicher Grund sein könne, lehnt sich das BAG in dieser Entscheidung an das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung für eine Befristung aus der Rechtsprechung des BAG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen an, die das BAG seinerzeit auch auf befristete Änderungen im Arbeitsverhältnis angewandt hatte (BAG 16. Januar 1991 aaO juris-Rz. 28 unter Verweis auf BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1987, 1099).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2009 - 5 Sa 200/08

    Eingruppierung - vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Weitgehend parallel zu den Urteilen des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08 - und vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 (vgl. auch das Urteil der 1. Kammer vom 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - nicht veröffentlicht).

    Das zeigt sich insbesondere dann, wenn man alle Rechtsstreitigkeiten wegen dieses Streitgegenstandes, über die das Landesarbeitsgericht bei diesem Arbeitgeber entscheiden musste (LAG Mecklenburg-Vorpommern 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 -, 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - sowie 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08), gemeinsam ins Auge fasst.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 Sa 199/08

    Zur Eingruppierung einer Bürosachbearbeiterin bei der ARGE - vorübergehende

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Weitgehend parallel zu den Urteilen des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08 - und vom 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 (vgl. auch das Urteil der 1. Kammer vom 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - nicht veröffentlicht).

    Das zeigt sich insbesondere dann, wenn man alle Rechtsstreitigkeiten wegen dieses Streitgegenstandes, über die das Landesarbeitsgericht bei diesem Arbeitgeber entscheiden musste (LAG Mecklenburg-Vorpommern 13. Januar 2009 - 5 Sa 200/08 -, 26. Februar 2009 - 1 Sa 201/08 - sowie 12. Mai 2009 - 5 Sa 199/08), gemeinsam ins Auge fasst.

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Für die Frage, was ein sachlicher Grund sein könne, lehnt sich das BAG in dieser Entscheidung an das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung für eine Befristung aus der Rechtsprechung des BAG zur Befristung von Arbeitsverhältnissen an, die das BAG seinerzeit auch auf befristete Änderungen im Arbeitsverhältnis angewandt hatte (BAG 16. Januar 1991 aaO juris-Rz. 28 unter Verweis auf BAG 13. Juni 1986 - 7 AZR 650/84 - BAGE 52, 197 = AP Nr. 19 zu § 2 KSchG 1969 = DB 1987, 1099).
  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 453/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Was damit gemeint sei, ergebe sich auch aus der Parallelentscheidung vom 12. Juni 2002 (4 AZR 453/01), wenn es dort heiße, eine nur vorübergehende Übertragung sei unbillig, wenn nicht dargetan werde, dass die Stelle tatsächlich nur befristet zur Verfügung stehe.
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 41/09
    Da waren nicht nur die rechtlichen Bedenken wegen der fehlenden Dienstherreneigenschaft der ARGE und wegen der nicht geregelten Verteilung der Verantwortung der beiden Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II, die dann auch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geführt haben (BVerfG 20. Dezember 2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 - BVerfGE 119, 331 = NZS 2008, 198).
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