Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Befristetes Arbeitsverhältnis, Sachliche Gründe, Verschleißtatbestand
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 620 BGB
Befristetes Arbeitsverhältnis, Sachliche Gründe, Verschleißtatbestand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Bundestrainer; Mehrjähriges Arbeitsverhältnis; Sachlich gerechtfertigte Befristung ; Verschleißtatbestand ; Spitzensport
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 620
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 12.02.1997 - 3 Ca 4026/96
- ArbG Duisburg, 12.02.1997 - 3 Ca 4026/97
- LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Papierfundstellen
- SpuRt 1998, 163
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, daß der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG, Urteil vom 26.08.1988 - 7 AZR 101/88 - EzA § 620 BGB Nr. 102). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12.10.1960 - GS 1/59 - AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten Grundsätzen ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt. - BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60
Prozeßbeendender Vergleich über befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
Nach den vom Großen Senat (Beschluß vom 12.10.1960 - GS 1/59 - AP Nr. 19 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten Grundsätzen ist die an sich zulässige Befristung von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
- BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 570/85
Befristung eines Sporttrainervertrages auf Vereinsebene oder Verbandsebene - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
In einem solchen Falle trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt (vgl. zu allem: BAG, Urteil vom 19.06.1986 - 2 AZR 570/85 - n. v.). - BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
In diesem Falle sind an die Begründung zur Rechtfertigung des sachlichen Grundes in der Tat höhere Anforderungen zu stellen (std. Rspr. d. Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa Urteil v. 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 - EzA § 620 BGB Nr. 110, m. w. N.). - BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.06.1997 - 5 Sa 429/97
Dies gilt vor allem, wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls zunächst auf die Zulässigkeit des letzten befristeten Arbeitsvertrages abstellt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 08.05.1985 - 7 AZR 191/84 - EzA § 620 BGB Nr. 76).
- BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 437/97
Arbeitnehmerüberlassung - Befristeter Arbeitsvertrag
Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 Sa 429/97 -.Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 1997 - 5 Sa 429/97 - aufgehoben.