Rechtsprechung
LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Soziale Auswahl im Insolvenzverfahren
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 125 Abs. 1 Nr. 2 InsO
Soziale Auswahl im Insolvenzverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter; Sozialauswahl bei Betriebsänderung im Insolvenzverfahren
- Judicialis
InsO § 125 Abs. 1 Nr. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter; Sozialauswahl bei Betriebsänderung im Insolvenzverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.09.0200 - 3 Ca 4953/07
- ArbG Köln, 25.09.1920 - 3 Ca 4953/07
- ArbG Köln, 25.09.2008 - 3 Ca 4953/07
- LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Papierfundstellen
- ZIP 2010, 545 (Ls.)
- NZI 2010, 676
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 368/02
Betriebsbedingte Kündigung - Insolvenzverwalter - Interessenausgleich mit …
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Dabei bezieht sich die weitgehend beschränkte Nachprüfbarkeit durch die Gerichte nicht nur auf die Bewertung der Sozialkriterien, sondern auch auf die Sozialauswahl insgesamt, also auch auf die Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer (s. BAG, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - NZA 2004, 432).Die Entscheidung darüber, wer zum Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer gehört, ist, wenn ein Interessenausgleich mit Namensliste zustande kommt, der gerichtlichen Kontrolle weitgehend entzogen: Beanstandet werden könnte nur eine grobe Fehlerhaftigkeit der Bestimmung des Kreises der vergleichbaren Arbeitnehmer (s. BAG, Urteil vom 28.08.2003 - 2 AZR 368/02 - NZA 2004, 432).
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06
Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Nur bei grober Fehlerhaftigkeit, die nur gegeben ist, wenn ein ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 405/08 - NZA-RR 2008, 571) können die Auswahlergebnisse beanstandet werden. - BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
Sozialplanpflicht bei Personalabbau
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Anerkannt und durch § 112 a BetrVG bestätigt ist, dass auch eine Betriebseinschränkung durch reinen Personalabbau eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG darstellt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, siehe etwa BAG, Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - NZA 2006, 932 ff.).
- BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05
Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Ebenfalls nur beschränkt nachprüfbar ist die Ermittlung der aus der Sozialauswahl herauszunehmenden Leistungsträger i. S. d. § 1 Abs. 2 S. 3 KSchG (s. BAG, Urteil vom 17.11.2005 - 6 AZR 107/05 - BB 2006, 1636). - BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Grobe Fehlerhaftigkeit liegt nur dann vor, wenn die Gewichtung der Sozialkriterien jede Ausgewogenheit vermissen lässt (s. BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98 - DB 1999, 1862). - BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
Unzulässige Revision und Berufung
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Schon im Hinblick darauf, dass die erstinstanzliche Entscheidung, die am 25.09.2008 verkündet wurde, über mehrere Monate hinweg nicht als vollständig abgefasstes Urteil zugestellt wurde, war die am 13.01.2009 eingelegt Berufung zulässig, da eine Berufungseinlegung vor Zustellung des vollständig abgefassten Urteils zulässig ist (s. BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 5 AZR 529/03 - NJOZ 2004, 3765). - BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl
Auszug aus LAG Köln, 03.08.2009 - 5 Sa 43/09
Die Vergleichbarkeit richtet sich nach arbeitsplatzbezogenen Merkmalen und damit nach der bisher ausgeübten Tätigkeit (s. BAG, Urteil vom 05.06.2008 - 2 AZR 907/06 - NZA 2008, 1120).
- LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10
Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei …
Auch die pauschale Angabe, es seien Leiharbeitnehmer eingesetzt worden, ersetzt keinen konkreten Vortrag (LAG Köln, Urteil vom 03.08.2009, Az.: 5 Sa 43/09 - ZinsO 2009, 2017 bis 2019).