Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten nach Antreffen des arbeitsunfähig krankgeschriebenen Arbeitnehmers in einer öffentlichen Autowaschanlage
- RA Kotz
Kündigung aufgrund eines tätlichen Angriffs auf den Vorgesetzten
- hensche.de
Kündigung: Verhaltensbedingt, Kündigung: Tätlichkeit, Tätlichkeit
- ra.de
- hensche.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten nach Antreffen des arbeitsunfähig krankgeschriebenen Arbeitnehmers in einer öffentlichen Autowaschanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ordentliche Kündigung bei Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten gerechtfertigt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fristlose Kündigung bei Tätlichkeit gegen Chef außerhalb des Betriebs
- haufe.de (Kurzinformation)
Tätlicher Angriff als Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Angriff auf Vorgesetzte: Kündigung trotz Arbeitsunfähigkeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Körperlicher Angriff rechtfertigt fristlose Kündigung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer nimmt Vorgesetzten in den Schwitzkasten: Kündigung
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.08.2013 - 2 Ca 436/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZN 189/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
Ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder einen Arbeitskollegen ist eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers (st. Rspr., vgl. nur BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; LAG Rheinland-Pfalz 12.08.2010 - 11 Sa 184/10 - Juris; jeweils mwN).Hier kann schon ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, ohne dass der Arbeitgeber noch eine Wiederholungsgefahr begründen und den Arbeitnehmer zuvor abmahnen müsste (vgl. BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - aaO.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 184/10
Außerordentliche Kündigung wegen Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
Ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder einen Arbeitskollegen ist eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitnehmers (st. Rspr., vgl. nur BAG 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - DB 2009, 964; LAG Rheinland-Pfalz 12.08.2010 - 11 Sa 184/10 - Juris; jeweils mwN). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2013 - 10 SaGa 3/13
Einstweilige Verfügung - Untersagung von Fotoaufnahmen mit der Handykamera
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
Wie bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren ausgeführt, handelte der Vorgesetzte in Anbetracht der konkreten Umstände des vorliegenden Falls nicht rechtswidrig, als er den Kläger am 16.03.2013 an der Autowaschanlage mit seiner Handykamera fotografierte (vgl. ausführlich: LAG Rheinland-Pfalz 11.07.2013 - 10 SaGa 3/13 - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2006 - 9 Sa 431/06
Arbeitgeberkündigung: Tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen als fristloser …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 5 Sa 433/13
Ob die Auswirkungen so gravierend sind, dass sie die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, ist anhand der Einzelfallumstände zu entscheiden (…vgl. statt vieler: ErfK/ Müller-Glöge 14. Aufl. § 626 BGB Rn. 106, 132; LAG Rheinland-Pfalz - 23.08.2006 - 9 Sa 431/06 - Juris).