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   LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2005 - 5 Sa 435/04   

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https://dejure.org/2005,5384
LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2005 - 5 Sa 435/04 (https://dejure.org/2005,5384)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.02.2005 - 5 Sa 435/04 (https://dejure.org/2005,5384)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 5 Sa 435/04 (https://dejure.org/2005,5384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Rückzahlung einer Gratifikation für den Fall des Ausscheidens aus dem Betrieb; Möglichkeit der Verrechnung einer Vergütungsforderung mit Rückzahlungsansprüchen für Gratifikationen; Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen in Bezug auf Gratifikationen; ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB §§ 387 ff.; ; ZPO § 850; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an Arbeitverhältnis bei zeitlicher Aufspaltung einheitlicher Sonderzahlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 290
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02

    Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2005 - 5 Sa 435/04
    Dies gilt auch dann, wenn eine als einheitlich bezeichnete Leistung in zwei Teilbeträgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig wird (BAG, Urt. v. 21.03.2004 - 10 AZR 390/02 -, AP Nr. 250 zu § 611 'Gratifikation').

    Das Arbeitsgericht beruft sich insoweit ausdrücklich auf die BAG-Entscheidung vom 21.03.2003 - 10 AZR 390/02 - (AP Nr. 250 zu § 611 'Gratifikation').

    Nur wenn die Gratifikation einen Monatsbezug erreicht, ist eine Bindung des Arbeitnehmers über diesen Termin hinaus zulässig (st. Rspr: siehe nur BAG, Urt. v. 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 -, AP Nr. 250 zu § 611 'Gratifikation'; BAG, Urt. v. 28.04.2004 - 10 AZR 356/03, AP Nr. 255 zu § 611 BGB 'Gratifikation').

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch nicht von derjenigen Fallkonstellation wie sie der Entscheidung des BAG vom 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 - (a. a. O.) zugrunde lag.

    Aber auch die Zahlung eines halben Gehalts im November 2003 konnte die Klägerin nur bis zum 31.03.2004 binden und hat dies auch getan, denn die Klägerin ist erst mit Ablauf dieses Datums ausgeschieden (BAG, Urt. v. 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 -, Entscheidungsgründe: II 2. c) cc)).

  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 356/03

    Zulässige Bindungsfrist bei Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2005 - 5 Sa 435/04
    Nur wenn die Gratifikation einen Monatsbezug erreicht, ist eine Bindung des Arbeitnehmers über diesen Termin hinaus zulässig (st. Rspr: siehe nur BAG, Urt. v. 21.05.2003 - 10 AZR 390/02 -, AP Nr. 250 zu § 611 'Gratifikation'; BAG, Urt. v. 28.04.2004 - 10 AZR 356/03, AP Nr. 255 zu § 611 BGB 'Gratifikation').
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