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LAG Köln, 29.09.1982 - 5 Sa 514/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1983, 124
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Nürnberg, 24.01.2014 - 3 Sa 357/13
Fristlose Kündigung wegen unerlaubten Zugriffs auf das Computersystem des …
Zur Feststellung eines kündigungsrechtlich erheblichen Pflichtwidrigkeit bedarf es aber einer klaren Kompetenzabgrenzung hinsichtlich des Datenzugriffs (LAG Köln, 29.09.1982, DB 1983, 124).Zur Feststellung einer kündigungsrechtlich erheblichen Pflichtwidrigkeit bedarf es aber einer klaren Kompetenzabgrenzung hinsichtlich des Datenzugriffs (LAG Köln, 29.09.1982, DB 1983, 124).
Zur Feststellung einer kündigungsrechtlich erheblichen Pflichtwidrigkeit bedarf es aber einer klaren Kompetenzabgrenzung hinsichtlich des Datenzugriffs (vgl. LAG Köln 29.09.1982, DB 1983, 124).
- LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11
Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen …
- LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1989 - 5 Sa 335/89
Kündigung einer Angestellten im Schreibdienst bei unbefugter Einsicht in …
Hierüber ist sich die Klägerin, die ausschließlich im allgemeinen Schreibdienst eingesetzt war, wegen der eindeutigen Abgrenzung ihres Aufgabengebiets auch unmißverständlich im klaren gewesen vgl. hierzu LAG Köln' DB 1983, 124 -.