Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2003

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   LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 539/03   

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https://dejure.org/2004,6338
LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 539/03 (https://dejure.org/2004,6338)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.2004 - 5 Sa 539/03 (https://dejure.org/2004,6338)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 2004 - 5 Sa 539/03 (https://dejure.org/2004,6338)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abfindung aus einer Betriebsvereinbarung; Rechtmäßigkeit der Vereinbarung von mit einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Rechtsschutz gegen eine Kündigung verknüpften Sozialplanleistungen; Funktion des Sozialplans; BV (Betriebsvereinbarung) "Outplacement" als ...

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 75 Abs. 1; ; BGB § 612 a; ; KSchG § 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenausgleich und Sozialplan; ergänzende Betriebvereinbarung; zusätzliche Sozialplanleistung bei Klageverzicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 144
  • NZA-RR 2005, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 442/82

    Sozialplan - Abfindung - Betriebsänderung - GerichtlicheSchritte gegen Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 539/03
    Der in § 75 Abs. 1 BetrVG statuierte Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, in einem Sozialplan die Zahlung einer Abfindung an entlassene Arbeitnehmer von einem Klageverzicht derselben abhängig zu machen (im Anschluss an: BAG, Urt. v. 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 -, BAGE 44, 364).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der sich die Kammer anschließt, überschreitet es die funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrates, Sozialplanleistungen zu vereinbaren, die mit einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Rechtsschutz gegen eine im Vollzug der Betriebsänderung ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses verknüpft sind (BAG, Urt. v. 20.12.1983, 1 AZR 442/82, BAGE 44, 364; BAG, Urt. v. 20.06.1985, 2 AZR 427/84, DB 1985, 2357; ebenso LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.09.1997, 8 Sa 77/97, zit. nach Juris).

    Eine "Bereinigungsfunktion" nach Art eines Vergleichs kommt dem Sozialplan bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechtmäßigkeit der Kündigung gerade nicht zu (BAG, Urt. v. 20.12.1983, a. a. O.).

    Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern nur anhand dessen, ob sie den Rechtsweg beschreiten, ist sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. BAG, Urt. v. 20.12.1983, a. a. O.).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ändert es für die Unwirksamkeit der Klausel nichts, dass vorliegend - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht (BAGE 44, 364) entschiedenen Fall - nur ein Teil der Sozialplanleistungen vom Klageverzicht abhängig gemacht wurde.

    Dies würde dem Sinn und Zweck des Sozialplanes im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 44, 364), der sich die Kammer anschließt, zuwiderlaufen.

    Dies folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese aufrechtzuerhalten, wenn und soweit sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG, Urt. v. 20.12.1983, BAGE 44, 364, m. w. N.).

    Dann aber - wenn die Klausel nicht dem verbotenen "Abkauf des Kündigungsschutzes" (BAGE 44, 364) dienen sollte - erschöpfte sie sich in organisatorischer Bedeutung, so dass ihre Nichtigkeit nicht die Gesamtnichtigkeit der Betriebsvereinbarung nach sich ziehen muss.

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 539/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der sich die Kammer anschließt, überschreitet es die funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrates, Sozialplanleistungen zu vereinbaren, die mit einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Rechtsschutz gegen eine im Vollzug der Betriebsänderung ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses verknüpft sind (BAG, Urt. v. 20.12.1983, 1 AZR 442/82, BAGE 44, 364; BAG, Urt. v. 20.06.1985, 2 AZR 427/84, DB 1985, 2357; ebenso LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.09.1997, 8 Sa 77/97, zit. nach Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.09.1997 - 8 Sa 77/97

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Verknüpfung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 Sa 539/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, der sich die Kammer anschließt, überschreitet es die funktionelle Zuständigkeit des Betriebsrates, Sozialplanleistungen zu vereinbaren, die mit einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Rechtsschutz gegen eine im Vollzug der Betriebsänderung ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses verknüpft sind (BAG, Urt. v. 20.12.1983, 1 AZR 442/82, BAGE 44, 364; BAG, Urt. v. 20.06.1985, 2 AZR 427/84, DB 1985, 2357; ebenso LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.09.1997, 8 Sa 77/97, zit. nach Juris).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. April 2004 - 5 Sa 539/03 - aufgehoben.
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   LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2003 - 5 Sa 539/03   

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LAG Schleswig-Holstein, 18.09.2003 - 5 Sa 539/03 (https://dejure.org/2003,63137)
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LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. September 2003 - 5 Sa 539/03 (https://dejure.org/2003,63137)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.07.2016 - 5 Sa 414/15

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Dies folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese aufrechtzuerhalten, wenn und soweit sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG, Urt. v. 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 - Rn. 17, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.09.2003 - 5 Sa 539/03 -, Rn. 43, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.11.2015 - 5 Sa 437/14

    Betriebsaufspaltung, Zuordnung, Arbeitnehmer, Betriebsübergang, Betriebsteil,

    Dies folgt aus dem Normencharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese aufrechtzuerhalten, wenn und soweit sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre ordnende Funktion noch entfalten kann (BAG, Urt. v. 20.12.1983 - 1 AZR 442/82 - Rn. 17, juris; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18.09.2003 - 5 Sa 539/03 -, Rn. 43, juris).
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