Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 01.10.2018

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18   

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https://dejure.org/2018,17289
LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,17289)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,17289)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,17289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Teilbetriebsübergang unter Wahrung der bisherigen Betriebsidentität

  • Betriebs-Berater

    Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613 a Abs. 1 S. 2
    Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei Teilbetriebsübergang unter Wahrung der bisherigen Betriebsidentität

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Weitergeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem identitätswahrenden Betriebs(teil)übergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsvereinbarung und die Weitergeltung bei Betriebsübergang

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gesamtbetriebsvereinbarung gilt bei Übertragung eines Betriebsteils als eigenständiger Betrieb unter Identitätswahrung fort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1510
  • NJ 2018, 389
  • BB 2018, 1587
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
    Bei der Auslegung von Betriebsvereinbarungen ist auf den in ihrem Wortlaut zum Ausdruck kommenden Willen der Betriebspartner abzustellen und auf den beabsichtigten Sinn und Zweck, soweit diese in den Regelungen der Betriebsvereinbarung ihren Niederschlag gefunden haben (BAG v. 05.02.1997 - 10 AZR 553/96, Rz. 28).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
    Bleibt die Betriebsidentität erhalten, gelten Betriebsvereinbarungen nach einem Betriebsinhaberwechsel für den Betriebserwerber weiter, bis sie ihr Ende finden oder der Betrieb seine Identität verliert (BAG v. 27.07.1994 - 7 ABR 37/93, Rz. 31).
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
    In den genannten Fällen kommt es schließlich auch zur normativen Fortgeltung des Inhalts einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung im übertragenen Betrieb(-steil), wenn die in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten beim aufnehmenden Unternehmen nicht normativ ausgestaltet sind (BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13, Rz. 46).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
    Dies gilt auch im Falle der Übertragung eines Betriebsteils nach Betriebsaufspaltung, wenn der Betriebsteil beim Erwerber als eigeständiger Betrieb fortgeführt wird (BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01, Rz. 56).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
    Die - auch nachträglich getroffene - Vereinbarung der Unkündbarkeit einer Betriebsvereinbarung ist, wie der Wortlaut des § 77 Abs. 5 BetrVG zeigt, zwar möglich und kann auch stillschweigend erfolgen (BAG v. 21.08.2001 - 3 ABR 44/00, Rz. 41).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31243
LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,31243)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.10.2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,31243)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - 5 Sa 54/18 (https://dejure.org/2018,31243)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Vielmehr hat sich der Gesetzgeber auch durch die Entscheidung des BAG vom 25. Januar 2017 (10 ABR 43/15) zum Handeln veranlasst gesehen.

    Unabhängig hiervon konnte sich kein schutzwürdiges Vertrauen bilden, weil bis zur Verkündung der Entscheidungen des BAG vom 21. September 2016 (10 ABR 33/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 43/15) allgemein von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung ausgegangen worden ist.

    Für das Bäckerhandwerk ist zu berücksichtigen, dass sich die Entscheidungen BAG des vom 21. September 2016 (10 ABR 33/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 43/15) zu einer anderen Branche ergangen sind.

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Mit dem SokaSiG I und anschließend mit dem SoKaSiG II hat der Gesetzgeber nicht nur auf die Annahme des BAG reagiert, dass die Allgemeinverbindlicherklärung als Ausübung von Staatsgewalt der demokratischen Legitimation in Form der zustimmenden Befassung des Ministers oder seines Staatssekretärs mit der Angelegenheit bedarf (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15).

    Unabhängig hiervon konnte sich kein schutzwürdiges Vertrauen bilden, weil bis zur Verkündung der Entscheidungen des BAG vom 21. September 2016 (10 ABR 33/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 43/15) allgemein von der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung ausgegangen worden ist.

    Für das Bäckerhandwerk ist zu berücksichtigen, dass sich die Entscheidungen BAG des vom 21. September 2016 (10 ABR 33/15) und vom 25. Januar 2017 (10 ABR 43/15) zu einer anderen Branche ergangen sind.

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Damit ergibt sich für das Förderungswerk für die Beschäftigten des deutschen Bäckerhandwerkes die gleiche Rechtslage wie für die Sozialkassen im Baugewerbe (Hessisches LAG 19. Juni 2017 - 10 Ta 524/16; 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16; Ulber NZA 2017, 1104; Bader jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels NZA 2017, 680; a.A. Thüsing NZA-Beilage 2017 Nr. 3, 1).

    Ein mögliches Vertrauen in die Nichtigkeit einer Tarifnorm ist nicht schutzwürdig (vgl. Hessisches LAG 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 84).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Bei den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten, nicht abschließend definierten Fallgruppen handelt es sich um Typisierungen ausnahmsweise fehlenden berechtigten Vertrauens in eine bestehende Gesetzeslage (BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13; 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08).

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern, wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte, oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (BVerfG 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    (1) Das auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes beruhende grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfG 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfG 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11).

  • LAG Hessen, 19.06.2017 - 10 Ta 524/16

    Die Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen folgt bei

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Damit ergibt sich für das Förderungswerk für die Beschäftigten des deutschen Bäckerhandwerkes die gleiche Rechtslage wie für die Sozialkassen im Baugewerbe (Hessisches LAG 19. Juni 2017 - 10 Ta 524/16; 02. Juni 2017 - 10 Sa 907/16; Ulber NZA 2017, 1104; Bader jurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels NZA 2017, 680; a.A. Thüsing NZA-Beilage 2017 Nr. 3, 1).
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16).
  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Erforderlich ist vielmehr entweder ein substantiierter Parteivortrag, der geeignet ist, ernsthafte Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG aufkommen zu lassen, oder das Vorliegen entsprechender gerichtsbekannter Tatsachen (vgl. BAG 10. Januar 2015 - 10 AZB 109/14).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2018 - 5 Sa 54/18
    Bei den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten, nicht abschließend definierten Fallgruppen handelt es sich um Typisierungen ausnahmsweise fehlenden berechtigten Vertrauens in eine bestehende Gesetzeslage (BVerfG 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13; 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. Oktober 2018 - 5 Sa 54/18 - wird zurückgewiesen.
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