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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14 (https://dejure.org/2014,23315)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.2014 - 5 Sa 55/14 (https://dejure.org/2014,23315)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 5 Sa 55/14 (https://dejure.org/2014,23315)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, 2 Buchst. c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Den Vorgesetzten im Kollegenkreis beleidigt - Arbeitnehmer darf auf Stillschweigen vertrauen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Den Vorgesetzten im Kollegenkreis beleidigt - Arbeitnehmer darf auf Stillschweigen vertrauen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 9 Abs. 1
    Auflösungsantrag; Beleidigung; Betriebsfrieden; Kündigung; außerordentliche; Vertraulichkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 2 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Unverhältnismäßige außerordentliche Kündigung und unbegründeter Aufhebungsantrag der Arbeitgeberin wegen abfälliger Äußerungen über einen Vorgesetzten im Kollegenkreis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf ich meinen Vorgesetzten u.a. als "Psychopathen und als "irre” bezeichnen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Beleidigung des Chefs (Psychopath Irrer Arschloch) rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter nennt Vorgesetzten "Psychopathen" - Trotz Beleidigung keine Kündigung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen grober Beleidigung: Abmahnung geht vor

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter beleidigt Vorgesetzten - Kündigung trotzdem unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung eines Vorgesetzten im Kollegenkreis?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Beleidigung des Arbeitgebers als Psychopath muss kein Kündigungsgrund sein

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung trotz Beleidigung als "Psycho"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung trotz Beschimpfung als "Psycho"

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.09.2014)

    Chef beleidigt - heißt nicht immer Kündigung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vertrauliches Lästern in Raucherpause rechtfertigt keine Kündigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung bei schwerwiegender Beleidigung eines Vorgesetzten erfordert in bestimmten Fällen vorherige Abmahnung - Fristlose Kündigung bei ehrverletzenden Äußerungen kann wegen Unverhältnismäßigkeit unwirksam sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    Entgegen der Ansicht der Berufung musste der Kläger nicht mit einer Weitertragung seiner Äußerungen durch seine Arbeitskollegen rechnen, denn es gilt der allgemeine Erfahrungssatz, dass anfechtbare Äußerungen über Vorgesetzte, sofern sie im Kollegenkreis erfolgen, in der sicheren Erwartung geschehen, dass sie nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinausdringen werden (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 23 mwN, AP BGB § 626 Nr. 226).

    Hierfür muss er aber nachvollziehbar darlegen, dass der fragliche Sachverhalt, obwohl er die Kündigung nicht zu rechtfertigen vermochte, dennoch so beschaffen ist, dass er eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht erwarten lässt (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 34 mwN, AP BGB § 626 Nr. 226).

    Störungen des Betriebsfriedens, die durch die Weitergabe der Äußerungen des Klägers im Rauchercontainer eingetreten sind, können nicht zur Rechtfertigung des Auflösungsantrags dienen (vgl. BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - Rn. 35, aaO).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    In grobem Maße unsachliche Angriffe, die zur Untergrabung der Position eines Vorgesetzten führen können, muss der Arbeitgeber aber nicht hinnehmen (vgl. unter vielen: BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22 mwN, AP BGB § 626 Nr. 240).

    Einer Abmahnung bedarf es demnach nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 42 mwN, aaO).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (vgl. BAG 24.03.2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 19-22 mwN, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 67).
  • BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86

    Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    Das Verhalten dritter Personen ist als Grund für den Auflösungsantrag des Arbeitgebers nur dann geeignet, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten durch eigenes Tun entscheidend veranlasst hat und es ihm so zuzurechnen ist (vgl. BAG vom 14.05.1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19, NZA 2014, 533).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 36 mwN, NZA 2014, 660).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 5 Sa 55/14
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (vgl. BAG 17.02.2000 - 2 AZR 927/98 - Juris).
  • LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16

    Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen

    Zwar mag in einem Arbeitsverhältnis ein allgemeiner Erfahrungssatz bestehen, dass despektierliche Äußerungen im Kollegenkreis unter bestimmten Voraussetzungen in der sicheren Erwartung abgegeben werden können, dass sie nicht über den Kreis der Gesprächsteilnehmer hinaus erfolgen (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 534/08; LAG Rheinland-Pfalz 24.07.2014, 5 Sa 55/14).
  • LAG Thüringen, 14.07.2015 - 1 Sa 162/15

    Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (st. Rspr.: vgl. BAG 29.08.2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 19, NZA 2014, 533, LAG Rheinland-Pfalz, 24.7.2014 - 5 Sa 55/14 Rn 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 68/16

    Eingruppierung - Chemische Industrie - ausgeübte Tätigkeit - Berufsausbildung

    Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten sowie ihren zweitinstanzlichen Auflösungsantrag mit Urteil vom 24.07.2014 (5 Sa 55/14) zurückgewiesen.
  • VG Gelsenkirchen, 10.01.2017 - 12c K 2610/16

    Personalrat; Zustimmung; Ersetzung; wichtiger Grund; außerordentliche Kündigung;

    vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2014- 5 Sa 55/14 -.
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