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   LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06   

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LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 (https://dejure.org/2007,9204)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 (https://dejure.org/2007,9204)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2007 - 5 Sa 557/06 (https://dejure.org/2007,9204)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung, Teilzeitbeschäftigung, Diskriminierungsverbot, Verstoß, Rettungsassistentin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf die volle Zulagenpauschale eines Teilzeitbeschäftigten im Schichtdienst; Ungleichbehandlung von teilzeitbeschäftigten gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern infolge einer dem Umfang der Teilzeitbeschäftigung entsprechende Kürzung der Zulagenpauschale; ...

  • Judicialis

    TVöD § 8 Abs. 1; ; TVöD § 24 Abs. 2; ; TVöD § 7 Abs. 1; ; TVöD § 7 Abs. 2; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; BAT § 33 Abs. 1; ; BAT § 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Volle Zulagenpauschale bei Teilzeitbeschäftigung im Schichtdienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Mit Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Schicht- und Wechselschichtzulagen nach dieser Tarifnorm bzw. der gleichlautenden Vorgängernorm Nr. 8 SR 2 a BAT bei Teilzeitbeschäftigten nicht nach § 34 Abs. 2 BAT gekürzt werden könnten, weil eine anteilige Kürzung gegen das Diskriminierungsverbot des § 2 BeschFG (heute § 4 TzBfG) verstoße.

    Das Gebot zur Gleichbehandlung erstreckt sich insoweit sowohl auf einseitige Maßnahmen als auch auf vertragliche Abmachungen (BAG Urt. v. 23.06.1993 - 10 AZR 127/92, AP zu § 34 Nr. 1 BAT).

    Allein der unterschiedliche zeitliche Umfang der Arbeitsleistung rechtfertigt für sich genommen keine Benachteiligung der Teilzeitbeschäftigten gegenüber den Vollzeitbeschäftigten (BAG vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 -, AP Nr. 1 zu § 34 Nr. 1 BAT).

    Träfe dies zu, könnte die Kürzung der Schichtzulage nach § 24 Abs. 2 TVöD im Hinblick auf die geringere Belastung von Teilzeitkräften auch aus arbeitsmedizinischen Gründen sachlich gerechtfertigt sein (BAG vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 -, a.a.O.).

    Unerheblich ist es nach der tariflichen Regelung, wie viele Stunden in den einzelnen Schichten gearbeitet wird, in welchem Rhythmus die einzelnen Schichten aufeinanderfolgen, wie viele freie Schichten bei einem Wechsel von der einen Schicht in die andere zwischen den Schichten liegen, wie lange also eine mögliche Regenerationszeit ist oder wie viele Stunden Nachtschicht eine Angestellte tatsächlich leistet (BAG vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 -, a.a.O.).

    Eine Konkretisierung einer sachlichen Rechtfertigung für die Reduzierung der Zulagenpauschale bei Teilzeitbeschäftigten, wie sie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - forderte, ist hierin nicht zu sehen.

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Danach sind vom zwingenden Recht des TzBfG abweichende Vereinbarungen und Auslegungen nur zugunsten der Arbeitnehmer möglich (BAG Urt. v. 24.9.2003 - 10 AZR 675/02 -, AP Nr. 4 zu § 4 TzBfG).

    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das alleinige Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und damit auch der Vergütung anknüpft (BAG Urt. v. 26.01.2001 - 10 AZR 714/00 -, a.a.O.; BAG Urt. v. 24.9.2003 - 10 AZR 675/02 -, a.a.O.).

  • ArbG Bielefeld, 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06

    Wechselschichtzulage, Teilzeitbeschäftigung, anteilige Zahlung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Dies folgt letztlich auch aus der Protokollnotiz zu Abs. 1 und 2 des § 27 TVöD, der den Anspruch auf Zusatzurlaub für Arbeitnehmer in Wechsel- bzw. Schichtarbeit regelt (ArbG Bielefeld, Urt. v. 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 -).
  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Dabei hat das "Behandeln" im Sinne des Gesetzes nicht die Rechtsform, sondern die Rechtserheblichkeit des Arbeitgeberverhaltens im Auge (BAG Urt. v. 25.01.1989 - 5 AZR 161/88 -, AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urt. v. 15.11.1990 - 8 AZR 283/89 -, AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Gleichwohl müssen sie sich grundsätzlich ebenso wie individualvertragliche Vereinbarungen am Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG messen lassen (EuGH Urt. v. 27.06.1990 - C-33/89 -, NZA 1990, 771; BAG Urt. v. 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 -, AP Nr. 25 zu § 4 TzBfG 'Geltungsbereich').
  • BAG, 26.09.2001 - 10 AZR 714/00

    Essensgeldzuschuß für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Eine Ungleichbehandlung "wegen der Teilzeitarbeit" liegt immer dann vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das alleinige Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und damit auch der Vergütung anknüpft (BAG Urt. v. 26.01.2001 - 10 AZR 714/00 -, a.a.O.; BAG Urt. v. 24.9.2003 - 10 AZR 675/02 -, a.a.O.).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Gleichwohl müssen sie sich grundsätzlich ebenso wie individualvertragliche Vereinbarungen am Benachteiligungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG messen lassen (EuGH Urt. v. 27.06.1990 - C-33/89 -, NZA 1990, 771; BAG Urt. v. 30.08.2000 - 4 AZR 563/99 -, AP Nr. 25 zu § 4 TzBfG 'Geltungsbereich').
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2007 - 5 Sa 557/06
    Dabei hat das "Behandeln" im Sinne des Gesetzes nicht die Rechtsform, sondern die Rechtserheblichkeit des Arbeitgeberverhaltens im Auge (BAG Urt. v. 25.01.1989 - 5 AZR 161/88 -, AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985; BAG Urt. v. 15.11.1990 - 8 AZR 283/89 -, AP Nr. 11 zu § 2 BeschFG 1985).
  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Dieser Rechtsprechung ist nach Auffassung der Kammer nach Änderung der Voraussetzungen für die Zahlung einer Schichtzulage nicht mehr zu folgen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06; a. A. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06).

    Sie haben es vielmehr dadurch ausgeschlossen, dass sie für in ständiger Schichtarbeit tätige Teilzeitbeschäftigte gerade keine Ausnahmeregelung im Sinne des § 24 Abs. 2 Satz 1 TVöD-VKA getroffen haben, obwohl sie auch bei dem Ausgleich für Sonderformen der Arbeit die Besonderheiten der Teilzeitbeschäftigung im Blick gehabt haben, vgl. §§ 8 Abs. 1 Satz 2, 7 Abs. 6 TVöD-VKA (vgl. auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, TVöD, § 8 Rdnr. 71 bis 72; im Ergebnis auch Sponer/Steinherr/Matiaske/Fritz/Jorkowski/Klaßen/Martens/Rieger, a.a.O., § 8 Rdnr. 124; a. A. Böhmer, a.a.O., S. 23; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06).

  • LAG Nürnberg, 25.02.2009 - 4 Sa 435/08

    Gleichstellungsabrede - Anerkennungstarifvertrag - Kündigung

    Das Arbeitsgericht Weiden hat mit Endurteil vom 03.06.2008 der Klage ganz überwiegend stattgegeben und hierbei auf die Entscheidungen des zwischen den Parteien bereits geführten Vorprozesses (Arbeitsgericht Weiden, Az.: 4 Ca 87/06 A; LAG Nürnberg, Az.: 5 Sa 557/06) abgestellt.

    Die Berufung ist zuzulassen, da aufgrund der Vielzahl der Bezugsfälle der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird, § 64 Abs. 3 Ziffer 1 ArbGG, und die vorliegende Entscheidung hinsichtlich des Charakters der Bezugnahmeklausel von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.08.2007 (Az.: 5 Sa 557/06) abweicht, § 64 Abs. 3 Ziffer 3 ArbGG.

  • LAG Düsseldorf, 02.08.2007 - 5 Sa 682/07

    Volle Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Dieser Arbeitnehmer sind demgemäß gerade nicht dauerhaft den Belastungen des Schichtdienstes ausgesetzt und rechtfertigen eine unterschiedliche Behandlung (so ausdrücklich: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 - noch nicht veröffentlicht; a. A. LAG Hamm, Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 - noch nicht veröffentlicht, beide jeweils mit weiteren Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).

    Dann aber deutet in der Tat nichts darauf hin, dass die Tarifvertragsparteien auch unter Berücksichtigung der mehrfach genannten BAG-Rechtsprechung gleichwohl eine sachliche Rechtfertigung für die anteilmäßige Reduzierung der Zulagenpauschale bei Teilzeitbeschäftigten gemäß § 74 Abs. 2 TVöD BT-B statuieren wollten (so auch: LAG SchleswigHolstein, Urteil vom 27.03.2007, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.06.2007 - 8 Sa 788/07

    Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

    Diese Regelung verstößt auch nicht gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, wahrt vielmehr den Grundsatz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, indem die Klägerin die Schicht- bzw. Wechselschichtzulagen in dem Umfang erhält, der dem Anteil ihrer Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (anderer Ansicht: LAG Schleswig-Holstein, Urt. vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 - zitiert nach JURIS, Revision anhängig, BAG 10 AZR 374/07).
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 118/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 27.03.2007 - Az. 5 Sa 557/06 - ebenfalls eine Teilzeitdiskriminierung im Hinblick auf die entsprechende Regelung des § 8 Abs. 6 Satz 1 TVöD zur ständigen Schichtarbeit angenommen.
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 27.03.2007 - Az. 5 Sa 557/06 - ebenfalls eine Teilzeitdiskriminierung im Hinblick auf die entsprechende Regelung des § 8 Abs. 6 Satz 1 TVöD zur ständigen Schichtarbeit angenommen.
  • LAG Köln, 19.11.2007 - 14 Sa 715/07

    Schichtzulage bei Teilzeittätigkeit

    Während das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 27.03.2007 - 5 Sa 557/06 -) und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.08.2007 - 5 Sa 682/07 -) insoweit einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot annehmen, wird dies vom Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg (Urteil vom 22.06.2007 - 8 Sa 788/07 -.) und vom Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06 -) verneint.
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.05.2007 - 5 Sa 59/07

    Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit, Schichtzulage, volle Schichtzulage, Kürzung,

    Die Berufungskammer stimmt insoweit mit der Entscheidung der 5. Kammer des hiesigen Landesarbeitsgerichts vom 27.03.2007, Az. 5 Sa 557/06, zur gleichgearteten Rechtsproblematik der Schichtzulage einer Teilzeitkraft, die ständig Schichtarbeit leistet (§ 8 Abs. 6 TVöD), überein.
  • LAG Nürnberg, 29.10.2009 - 5 Sa 403/08

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel TV AL II ( Gleichstellungsabrede

    Das Arbeitsgericht hat der Klage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 02.08.2007, Aktenzeichen: 5 Sa 557/06, im Wesentlichen stattgegeben.
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