Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06 |
Zitiervorschläge
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 5 Sa 575/06 (https://dejure.org/2006,18527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine auf Verbandsebene erzielte allgemeine Tariferhöhung; Bemessung der Altersteilzeitvergütung während einer Freistellungsphase
- Judicialis
ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 611 Abs. 1; ; ATZ-Vereinbarung § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Unbegründete Klage auf Tariferhöhung bei Altersteilzeit - Vorrang des firmenbezogenen Verbandstarifvertrages - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 06.06.2006 - 5 Ca 110/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06
- BAG, 24.04.2007 - 9 AZN 321/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04
Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06
Der Kläger macht dort u.a. geltend, dass die rechtlichen Bewertungen des Arbeitsgerichts der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - widersprechen würden.Soweit sich der Kläger auf das BAG-Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - berufen hat, führt die Anwendung der dort enthaltenen Grundsätze ebenfalls nicht zum Erfolg der Klage.
- LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07
Außertarifliche Angestellte
Nur diese angesparten Entgeltguthaben sind ihm somit in der Freistellungsphase nachzugewähren (vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 449/04; BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03; LAG Rheinland-Pfalz 12.12.2006 - 5 Sa 575/06; anders BAG 15.03.2005 - 9 AZR 97/04 zu einem Fall, in dem ein vorformulierter formularmäßiger Altersteilzeitvertrag eines AT-Angestellten vorsah, dass "das Altersteilzeitentgelt sich entsprechend den tariflichen Bestimmungen und der Konzernbetriebsvereinbarung bemisst und während der Arbeitsphase und der Freistellungsphase voll an der allgemeinen tariflichen Entwicklung teilnimmt").