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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06   

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https://dejure.org/2006,18527
LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06 (https://dejure.org/2006,18527)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2006 - 5 Sa 575/06 (https://dejure.org/2006,18527)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 5 Sa 575/06 (https://dejure.org/2006,18527)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine auf Verbandsebene erzielte allgemeine Tariferhöhung; Bemessung der Altersteilzeitvergütung während einer Freistellungsphase

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 611 Abs. 1; ; ATZ-Vereinbarung § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Unbegründete Klage auf Tariferhöhung bei Altersteilzeit - Vorrang des firmenbezogenen Verbandstarifvertrages

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 575/06
    Der Kläger macht dort u.a. geltend, dass die rechtlichen Bewertungen des Arbeitsgerichts der Rechtsprechung des 9. Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - widersprechen würden.

    Soweit sich der Kläger auf das BAG-Urteil vom 04.10.2005 - 9 AZR 449/04 - berufen hat, führt die Anwendung der dort enthaltenen Grundsätze ebenfalls nicht zum Erfolg der Klage.

  • LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07

    Außertarifliche Angestellte

    Nur diese angesparten Entgeltguthaben sind ihm somit in der Freistellungsphase nachzugewähren (vgl. BAG 04.10.2005 - 9 AZR 449/04; BAG 19.10.2004 - 9 AZR 647/03; LAG Rheinland-Pfalz 12.12.2006 - 5 Sa 575/06; anders BAG 15.03.2005 - 9 AZR 97/04 zu einem Fall, in dem ein vorformulierter formularmäßiger Altersteilzeitvertrag eines AT-Angestellten vorsah, dass "das Altersteilzeitentgelt sich entsprechend den tariflichen Bestimmungen und der Konzernbetriebsvereinbarung bemisst und während der Arbeitsphase und der Freistellungsphase voll an der allgemeinen tariflichen Entwicklung teilnimmt").
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