Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004

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   LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04   

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https://dejure.org/2004,9253
LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,9253)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.11.2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,9253)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. November 2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,9253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Konkurrentenklage eines Dienstordnungsangestellten bei der AOK Niedersachsen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 20 Abs. 1 GG; § 8 Abs. 1 NBG; § 123 VwGO; § 62 Abs. 2 ArbGG
    Zulässigkeit des Anstrebens einer neuen Entscheidung über die Bewerbung (Konkurrentenklage) auch im Falle einer bereits erfolgten Besetzung der streitbefangenen Stelle ; Geltendmachung einer erneuten Besetzung einer Geschäftsführerstelle im Wege einer so genannten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Anstrebens einer neuen Entscheidung über die Bewerbung (Konkurrentenklage) auch im Falle einer bereits erfolgten Besetzung der streitbefangenen Stelle ; Geltendmachung einer erneuten Besetzung einer Geschäftsführerstelle im Wege einer so genannten ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 II; ; GG Art. 19 IV; ; GG Art. 20 III; ; NBG § 8; ; AOKN § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz für benachteiligten Stellenbewerber im öffentlichen Dienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Im Urteil vom 28.05.2002 (9 AZR 751/00) habe das Bundesarbeitsgericht zwar erwogen, eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nach Besetzung des Amts nur eine Entschädigung in Geld in Betracht komme, zuzulassen, wenn durch das Verhalten der Verwaltung ein effektiver Rechtsschutz verhindert worden sei oder ein öffentlicher Arbeitgeber und ein eingestellter Bewerber kollisiv zusammen wirkten.

    Ob es einen derartigen Anspruch gibt, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - AP Nr. 56 zu Art. 33 Abs. 2 GG = NZA 2003, 324 = EzA Art. 33 GG Nr. 23 unter A I 2 der Gründe).

    Sie dient nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der sogenannten Bestenauslese auch dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Verwaltung (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O. unter A II. 1. der Gründe mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Mit einer Doppelbesetzung der Stelle würde in die Organisationsgewalt der öffentlichen Hand unzulässig eingegriffen (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O. unter II. 2. a)).

    In diesem Fall wird der erfolglose und zu Unrecht nicht berücksichtigte Bewerber auf Sekundäransprüche verwiesen, die sich auf Geldersatz richten (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O. unter I. 5. der Gründe mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit und das Kontinuitätsinteresse der öffentlichen Verwaltung setzt voraus, dass Ämter in absehbarer Zeit endgültig besetzt werden können (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - a. a. O unter II. 3. a) der Gründe).

    Der zu Unrecht nicht berücksichtigte Bewerber kann dann nicht die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens verlangen (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 unter II. 3. b) der Gründe).

    Der Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 20 Abs. 3 GG setzt damit voraus, das die öffentliche Verwaltung bzw. der öffentliche Arbeitgeber dem Bewerber rechtzeitig mitteilt, er sei abgelehnt worden (BAG 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 unter II. 3. b) der Gründe).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Der weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.08.2003 (2 C 14.02) habe ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 21.08.2003 (2 C 14/02 - NJW 2004, 870 = ZTR 2004, 272) entschieden, dass Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle garantiert.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21.08.2003 (2 C 14/02 a. a. O.) erkannt, dass der im vorläufigen Rechtsschutz obsiegende Beamte seinen Bewerbungsanspruch im Hauptsacheverfahren weiterverfolgen kann, wenn die Verwaltung den Mitbewerber entgegen einer einstweiligen Verfügung befördert habe.

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung für seine Bewerbung nur dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, im Fall der Neubescheidung ausgewählt zu werden, offen sind, wenn seine Auswahl also zumindest möglich erscheint (BVerfG 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - DVBl 2022, 1633).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Die dafür erforderlichen personellen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Bedingungen müssen sach- und zeitgerecht geschaffen werden (BVerfG 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Der ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Justizgewährleistungsanspruch (BVerfG 09.05.1989 - 1 BvF 35/86 - BVerfGE 80, 103) ist erfüllt, wenn der abgelehnte Bewerber die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen, hatte (BVerfG 19.09.1989 - 2 BvF 1576/88 - NJW 1990 501).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2001 (2 C 39.00) enthalte hierzu lediglich ein obiter dictum, dem beispielsweise das OVG Münster in seinem Beschluss vom 12.05.2003 (ZBR 2004, 178) nicht gefolgt sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 1 A 1759/02

    Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Beamten auf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2001 (2 C 39.00) enthalte hierzu lediglich ein obiter dictum, dem beispielsweise das OVG Münster in seinem Beschluss vom 12.05.2003 (ZBR 2004, 178) nicht gefolgt sei.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04
    Der ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Justizgewährleistungsanspruch (BVerfG 09.05.1989 - 1 BvF 35/86 - BVerfGE 80, 103) ist erfüllt, wenn der abgelehnte Bewerber die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz vor der Besetzung des Amtes in Anspruch zu nehmen, hatte (BVerfG 19.09.1989 - 2 BvF 1576/88 - NJW 1990 501).
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   LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 5 Sa 576/04   

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https://dejure.org/2004,15187
LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,15187)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.11.2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,15187)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. November 2004 - 5 Sa 576/04 (https://dejure.org/2004,15187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung eines Arbeitsvertrags; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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