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   LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06   

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https://dejure.org/2006,12254
LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06 (https://dejure.org/2006,12254)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.07.2006 - 5 Sa 60/06 (https://dejure.org/2006,12254)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 5 Sa 60/06 (https://dejure.org/2006,12254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer zur Ableistung von Bereitschaftsdienst oder Mehrarbeit; Voraussetzungen für die Anordnung von Bereitschaftsdienst; Unterwerfung des Bereitschaftsdienstes und Vollarbeit unterschiedlichen Vergütungsordnungen; ...

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6a; ; BAT § 17 Abs. 1; ; BAT SR 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs. 6a § 17 Abs. 1; BAT SR 2a
    Vergütung von Bereitschaftsdienst - Anordnungen des Arbeitgebers zu Bereitschaftsdienst und Mehrarbeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 465/93

    Bereitschaftsdienst der Ärzte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
    Kraft des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber unter der Voraussetzung, dass die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt, auch nicht gehindert, Bereitschaftsdienst dann anzuordnen, wenn vorher für den gleichen Zeitraum fälschlicherweise Überstunden angeordnet waren (BAG, Urt. v. 27.01.1994 - 6 AZR 465/93 -, AP Nr. 23 zu § 17 BAT).

    Zeiten des tatsächlichen Bereitschaftsdienstes können und werden aus arbeitsorganisatorischen Gründen unmittelbar an die regulären Arbeitszeiten anschließen, sei es, dass der Bereitschaftsdienst der Arbeitszeit vorausgeht oder nachgeht, sei es, dass er von Arbeitszeiten umschlossen wird (BAG, Urt. v. 27.01.1994 - 6 AZR 465/93 -, a.a.O.; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Rn. 80 b zu § 15).

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
    b) Demgegenüber liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn sich der Arbeitnehmer, ohne dass von ihm wache Aufmerksamkeit gefordert wird, für Zwecke des Betriebs an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufzuhalten hat, damit er erforderlichenfalls seine volle Arbeitstätigkeit unverzüglich aufnehmen kann (BAG, Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -, AP Nr. 10 zu § 611 BGB 'Bereitschaftsdienst').

    Die Tarifvertragsparteien dürfen deshalb Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschiedlichen Vergütungsordnungen unterwerfen (BAG, Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 530/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
    Vielmehr kann die vom Arbeitgeber festzulegende Stelle auch die eigentliche Arbeitsstelle sein, um ggf. die Arbeit sofort, d. h. im Bedarfsfalle auf Anordnung des Arbeitgebers aufnehmen zu können (BAG, Urt. v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 -, a.a.O.).

    Die pauschalierte Vergütungsvorschrift der Nr. 6 Abschn. B Abs. 2 zu SR 2 a BAT gewährleistet die Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung (BAG, Urt. v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 -, NAZ 2004, 165 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.09.2003 - 1 Sa 316/04 -, LAGE § 611 BGB 2002 'Bereitschaftsdienst' Nr. 1).

  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 455/91

    Abgrenzung von Rufbereitschaft und Überstunden

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
    der vorliegende Fall unterscheide sich maßgeblich von dem Sachverhalt, wie er der Entscheidung des BAG vom 26.11.1992 - 6 AZR 455/91 - zugrunde gelegen habe.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 1 Sa 316/04

    Pauschale Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 5 Sa 60/06
    Die pauschalierte Vergütungsvorschrift der Nr. 6 Abschn. B Abs. 2 zu SR 2 a BAT gewährleistet die Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung (BAG, Urt. v. 05.06.2003 - 6 AZR 114/02 -, NAZ 2004, 165 ff.; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.09.2003 - 1 Sa 316/04 -, LAGE § 611 BGB 2002 'Bereitschaftsdienst' Nr. 1).
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 799/06

    Abgrenzung Bereitschaftsdienst - Überstunden

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. Juli 2006 - 5 Sa 60/06 - wird zurückgewiesen.
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