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   LAG München, 29.11.1974 - 5 Sa 601/74   

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LAG München, 29.11.1974 - 5 Sa 601/74 (https://dejure.org/1974,8813)
LAG München, Entscheidung vom 29.11.1974 - 5 Sa 601/74 (https://dejure.org/1974,8813)
LAG München, Entscheidung vom 29. November 1974 - 5 Sa 601/74 (https://dejure.org/1974,8813)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1975, 1068
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • ArbG Siegburg, 17.07.2019 - 3 Ca 500/19

    Keine Kündigung wegen Abkehrwillens

    Eine vorzeitige Nachbesetzung der Stelle kann in einem solchen Fall insbesondere geboten sein, wenn der genaue Ausscheidenstermin des Arbeitnehmers noch unklar ist, aber möglicherweise unmittelbar bevorsteht (vergleiche BAG Urteil vom 22.10.1964 - 5 AZR 515/63 -, DB 1965, 38 sowie LAG München, Urteil vom 29.11.1974 - 5 Sa 601/74 -, BB 1975, 1068).
  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87

    Kündigungsschutzprozeß

    Daraus folgt, daß auch die Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG vorläufig vollstreckbar ist (Grunsky, ArbGG, 5. Aufl. 1987, § 62 Rz 1; LAG Baden-Württemberg vom 9. Juli 1986 - 7 Ta 5/86 -, DB 1986, 2192; LAG Frankfurt am Main vom 22. Januar 1986 - 10 Ta 401/85 -, und vom 14. August 1986 - 3 Ta 178/86 -, BB 1987, 552; LAG Bremen vom 31. August 1983 - 2 Ta 72/82 -, DB 1983, 2315; LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -,BB 1975, 1068).

    Die Rechtslage ist insoweit vergleichbar mit einem Urteil, durch das das Arbeitsgericht feststellt, das Arbeitsverhältnis sei durch eine Kündigung nicht aufgelöst worden, und den Arbeitgeber zugleich zur Zahlung von Vergütung für die Zeit nach Ablauf des Kündigungstermins verurteilt (ebenso: LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -, BB 1975, 1068).

    Dieser liegt darin, in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der klagenden Partei (und das ist in der Regel der Arbeitnehmer) möglichst rasch die Befriedigung eines gerichtlich zuerkannten Anspruchs zu ermöglichen (ebenso: LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -, BB 1975, 1068).

  • LAG Berlin, 17.02.1986 - 9 Sa 110/85

    Arbeitsgericht; Abfindung; Kündigungsschutzprozess; Kündigung;

    Soweit verschiedentlich die Auffassung vertreten wird, daß dies unabhängig davon gelte, auf welche Art von Leistung das erstinstanzliche Urteil gerichtet sei, so daß auch eine Verurteilung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung nach den §§ 9, 10 KSchG vorläufig vollstreckbar sei (so LAG Hamm vom 17.7.1975, BB 1975, 1068 f.; LAG Bremen vom 31.8.1983, DB 1983, 2315; Galperin/Löwisch, KSchG, § 9 Rdn. 53; Rohlfing/Rewolle, KSchG, § 10 Anm. 11; Grunsky, ArbGG, § 62 Anm. 1), vermag sich das erkennende Gericht dieser Ansicht nicht anzuschließen.

    Entgegen der Ansicht der Landesarbeitsgerichte Hamm und Bremen (BB 1975, 1068 f.; DB 1983, 2315) bezieht sich § 62 Abs. 1 ArbGG nicht ausnahmslos auf alle anfechtbaren Urteile.

  • LAG Bremen, 31.08.1983 - 2 Ta 72/83

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Festsetzung einer Abfindung; Erinnerung

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