Weitere Entscheidungen unten: LAG Köln, 10.12.2012 | LAG Köln, 19.07.2010

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10185
LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2011,10185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.04.2011 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2011,10185)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. April 2011 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2011,10185)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründeter Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grund betrieblicher Übung; Weihnachtsgeld auf Grund betrieblicher Übung; Unsubstantiierte Einwendungen der Arbeitgeberin zur Beseitigung der betrieblichen Übung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung; unsubstantiierte Einwendungen der Arbeitgeberin zur Beseitigung der betrieblichen Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld nicht einseitig streichbar!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erschwerter Widerruf einer betrieblichen Übung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewohnheitsrecht auf Weihnachtsgeld - Zahlt es ein Arbeitgeber lange vorbehaltlos, darf er es in knappen Zeiten nicht einfach streichen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Weihnachtsgeldanspruch als "betriebliche Übung"

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine einseitige Streichung des Weihnachtsgelds

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung, Krankheit, Streichung - Tipps zum Weihnachtsgeld

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einseitig streichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Übung auch bei ungleichen Beträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einseitig streichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld und betriebliche Übung: Arbeitgeber darf Weihnachtsgeld nicht einfach einseitig streichen - Betriebliche Übung bei mehr als drei Jahre durchgehender vorbehaltloser Zahlung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10
    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden (BAG 27.06.2006, 3 AZR 151/05, EzA-SD 22/2006, S. 18 Ls; 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263; 19.05.2005, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6 = NZA 2005, 889).

    Entscheidend ist, ob die Arbeitnehmer dem Verhalten des Arbeitgebers einen Verpflichtungswillen entnehmen können (BAG 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263; Dörner/Luczak/Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 8. Auflage, 2009, S. 136).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10
    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden (BAG 27.06.2006, 3 AZR 151/05, EzA-SD 22/2006, S. 18 Ls; 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263; 19.05.2005, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6 = NZA 2005, 889).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05

    Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10
    Unter einer betrieblichen Übung wird die gleichförmige, regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche zu begründen, wenn die Arbeitnehmer des Betriebes aus dem Verhalten des Arbeitgebers darauf schließen durften, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer auch zukünftig gewährt werden (BAG 27.06.2006, 3 AZR 151/05, EzA-SD 22/2006, S. 18 Ls; 31.07.2007, NZA-RR 2008, 263; 19.05.2005, EzA § 1 BetrAVG Betriebliche Übung Nr. 6 = NZA 2005, 889).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 5 Sa 604/10
    Denn nach der nunmehr zutreffenden Auffassung des BAG (18.03.2009, NZA 2009, 601) kann der Arbeitgeber die einmal entstandene betriebliche Übung im Vergleich zu einem durch ausdrückliche vertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers nicht unter erleichterten Voraussetzungen beseitigen.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 10.12.2012 - 5 Sa 604/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48963
LAG Köln, 10.12.2012 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2012,48963)
LAG Köln, Entscheidung vom 10.12.2012 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2012,48963)
LAG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2012,48963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast des Arbeitnehmers für das Vorliegen einer Änderungskündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    KSchG § 2
    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für das Vorliegend einer Änderungskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 288
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Köln, 10.12.2012 - 5 Sa 604/10
    2. Senat nicht mehr ausgeführt, eine nicht erforderliche Änderungskündigung sei unverhältnismäßig (ebenso BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - ).

    In der Entscheidung vom 19. Juli 2012 hat der 2. Senat nicht mehr ausgeführt, eine nicht erforderliche Änderungskündigung sei unverhältnismäßig (ebenso BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - NZA 2012, 856) .

  • ArbG Köln, 03.11.2009 - 16 Ca 4013/09

    Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem

    Auszug aus LAG Köln, 10.12.2012 - 5 Sa 604/10
    I Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03. November 2009- 16 Ca 4013/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus LAG Köln, 10.12.2012 - 5 Sa 604/10
    In früheren Entscheidungen haben der Erste und der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen, eine nicht erforderliche Änderungskündigung sei unverhältnismäßig (BAG 23. Februar 2012- 2 AZR 44/11 - DB 2012, 2104; 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 -NZA 2012, 628; 28. Mai 2009 - 2 AZR 844/07 - NZA 2009, 954; 26. August 2008 - 1 AZR 353/07 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 139; 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - NZA 2005, 51) .
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12571
LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2010,12571)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.07.2010 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2010,12571)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 (https://dejure.org/2010,12571)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anhörung des Betriebsrats

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 102 BetrVG
    Anhörung des Betriebsrats

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit Auslauffrist; Änderungskündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats zur Einführung von Abend- und Wochenendarbeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Änderungskündigung mit Auslauffrist; unwirksame Änderungskündigung bei fehlender Unterrichtung des Betriebsrats zur Einführung von Abend- und Wochenendarbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 642
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10
    In Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist ist es ausreichend, wenn auf die bisher nicht erfolgte Zustellung des erstinstanzlichen Urteils in der der Fünfmonatsfrist verwiesen wird (siehe BAG Urteil vom 24.09.1996 - 9 AZR 364/95 -, NZA 1997, Seite 507 ff.).
  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10
    Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtliche erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, dann führt dies allein nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, siehe BAG Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 -, NZA 2004, Seite 1037 ff.; BAG Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 -, NZA 2007, Seite 266 ff.).
  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10
    Im Fall einer Änderungskündigung ist der Arbeitgeber gehalten, dem Betriebsrat auch das Änderungsangebot mitzuteilen, also die wesentlichen vertraglichen Grundlagen, die zukünftig für das Arbeitsverhältnis gelten sollen (siehe BAG Urteil vom 30.11.1989 - 2 AZR 197/89 -, NZA 1990, Seite 529 ff.).
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10
    Teilt der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtliche erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, dann führt dies allein nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, siehe BAG Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 -, NZA 2004, Seite 1037 ff.; BAG Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 -, NZA 2007, Seite 266 ff.).
  • ArbG Köln, 03.11.2009 - 16 Ca 4013/09

    Anforderungen an die Mitteilungspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem

    Auszug aus LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 604/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.11.2009 - 16 Ca 4013/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

    Bei der Änderungskündigung sind dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen (BAG 29. September .2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA-RR 2010, 642; LAG Berlin 15. Februar 2008 - 8 Sa 1476/07 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 8) .
  • LAG Hessen, 21.10.2016 - 14 Sa 1430/15

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

    Weiterhin sind bei der Änderungskündigung dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Kündigung, sondern auch das genaue Änderungsangebot mitzuteilen ( BAG 27. Mai 1982 - 2 AZR 86/80 - DB 1984, 620; BAG 29. September 2001 - 2 AZR 236/00 - NZA 2002, 750; LAG Köln 19. Juli 2010 - 5 Sa 604/10 - NZA
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12

    Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst

    Vergleichbar dem Unterrichtungsumfang bei Kündigungen erfordert dies, dem Zustimmungsverweigerungsberechtigten neben den sozialen und vertraglichen Daten der betroffenen Arbeitnehmerperson - im Fall von Änderungskündigungen - auch das konkrete Änderungsangebot sowie die Begründung der Kündigung in ihrer rechtlicher Hinsicht darzutun (zu § 102 BetrVG etwa BAG 16.12.2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 11, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 150; LAG Köln 19.7.2010 - 5 Sa 604/10 - zu II 2 a der Gründe, NZA-RR 2010, 642).
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