Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 621/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
TVUmBw § 11; TVUmBw § 3
Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines Angestellten in der Zivilverwaltung der Bundeswehr - IWW
§§ 64, 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 4 TVöD, § 106 Satz 1 GewO, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines Angestellten in der Zivilverwaltung der Bundeswehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVUmBw § 11; TVUmBw § 3
Härtefallregelung - rechtsportal.de
TVUmBw § 11; TVUmBw § 3
Zulässigkeit der dauerhaften Übertragung einer unterwertigen Beschäftigung eines Angestellten in der Zivilverwaltung der Bundeswehr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 319/15
Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 621/15
In dem Parallelprozess gleichen Rubrums streiten die Parteien zum Aktenzeichen 5 Sa 319/15 um einen Anspruch des Klägers auf Abschluss einer sogenannten Härtefallvereinbarung gemäß § 11 TVUmBw.Insoweit wird in vollem Umfang auf die den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Parallelverfahrens zum Aktenzeichen 5 Sa 319/15 verwiesen.
Hinsichtlich der Kostenentscheidung war zu berücksichtigen, dass das angefochtene Schlussurteil die gesamten Kosten des Rechtsstreites tenoriert hat (auch diejenigen Kosten, die Gegenstand des Teilurteils gewesen sind, welches dem Verfahren 5 Sa 319/15 zugrunde gelegen hat).
- BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 48/16
Härtefallregelung nach dem TV UmBw
Die Revision des Klägers gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. November 2015 - 5 Sa 319/15 - und - 5 Sa 621/15 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 5 Sa 319/15
Dauerhafte Zuweisung eines geringer wertigen Arbeitsplatzes zur …
Sie ist Gegenstand des Parallelrechtsstreites gleichen Rubrums zum Aktenzeichen 5 Sa 621/15 gewesen.Der neue Dienstposten, der Gegenstand des Verfahrens 5 Sa 621/15 sei, sei geringerwertig und keineswegs gleichwertig.