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   LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2001 - 5 Sa 66/01   

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https://dejure.org/2001,27600
LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2001 - 5 Sa 66/01 (https://dejure.org/2001,27600)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.2001 - 5 Sa 66/01 (https://dejure.org/2001,27600)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 5 Sa 66/01 (https://dejure.org/2001,27600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Nachteilsausgleich und Anrechnung desselben auf Abfindungsansprüche aus einem Sozialplan; Durchführung einer Betriebsänderung durch Stillegung; Herbeiführung eines Interessenausgleichs; Erfordernis des Anrufs der Einigungsstelle; Nachträgliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - 4 Sa 1619/16

    Nachteilsausgleich - Sozialplananspruch

    Der Sozialplananspruch seinerseits und der Nachteilsausgleich andererseits stehen nach ständiger Rechtsprechung, der die erkennende Kammer folgt, nicht beziehungslos nebeneinander und können deswegen grundsätzlich nicht kumulativ verlangt werden ( BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 693/06 - AP Nr. 64 zu § 111 BetrVG 1972 = EzA § 613a BGB 2002 Nr. 70; BAG 23. September 2003 - 1 AZR 576/02 - BAGE 107, 347, 355 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 43 = EzA BetrVG 2001 § 113 Nr. 3; 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82, 79, 87 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 24 mwN; LAG Schleswig Holstein 11. Mai 2001 - 5 Sa 66/01 - Juris) .

    Teilweise wird allerdings vertreten, dass eine vollständige Verrechnung von Nachteilsausgleichsanspruch und Sozialplanabfindung dann nicht stattzufinden hat, wenn gleichzeitig ein Verstoß gegen die EG-Massenentlassungsrichtlinie vorliegt ( LAG Hessen 17. Februar 2006 - 17 Sa 1305/05 - Rn. 42, Juris mwN; LAG Rheinland-Pfalz 24. September 2007 - 5 Sa 277/07 - Rn. 43, Juris ; für eine nur teilweise Anrechnung: Oetker NZA 1998, 1193 (1198); GK/ Oetker 10. Aufl. § 113 Rn. 109 ; aA LAG Schleswig-Holstein 11. Mai 2001 - 5 Sa 66/01 - Juris; ErfK/Kania 17. Aufl. § 113 Rn. 2; Leuchten/Lipinski NZA 2003, 1361 (1362) ).

  • LAG Hamm, 22.07.2003 - 19 Sa 541/03

    Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

    Der Nachteilsausgleichsanspruch soll die Nachteile ausgleichen, die dem Arbeitnehmer infolge der durchgeführten Betriebsänderung in zulässiger Weise entstehen; dabei ist auch auf die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten sowie die tatsächlichen Folgen der Entlassung abzustellen; wegen des Sanktionscharakters der Vorschrift ist auch das rechtswidrige Verhalten des Unternehmers zu berücksichtigen; es kommt mithin auch darauf an, wie schwer der Unternehmer gegen die Verpflichtung verstoßen hat, einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen (LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11.05.2001 - 5 Sa 66/01 -, n. v.).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 421/01

    Anrechenbarkeit - Sozialplananspruch - Nachteilsausgleich - Abfindung - Ausgleich

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2001 - 5 Sa 66/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
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