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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08   

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https://dejure.org/2009,5884
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,5884)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14.07.2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,5884)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,5884)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Prognose - abgestufte Darlegungslast

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Prognose - abgestufte Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit; Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Widerlegung der auf krankheitsbedingten Ausfallzeiten beruhenden Grobprognose des Arbeitgebers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (krankheitsbedingte) - erhebliche Ausfallzeiten

  • Judicialis

    KSchG § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Widerlegung der auf krankheitsbedingten Ausfallzeiten beruhenden Grobprognose des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Liegen erhebliche Ausfallzeiten in der Vergangenheit vor, reichen allein diese Ausfallzeiten in der Vergangenheit für eine - zunächst sehr grobe - negative Zukunftsprognose aus (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 = DB 2002, 194).

    Und zwar steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauerhaften Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung mit einer Behebung der Ungewissheit nicht gerechnet werden kann (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 = DB 2002, 1943; BAG Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - NZA 1999, 978).

    Zutreffend hat das Arbeitsgericht erkannt, dass bei krankheitsbedingter dauernder Leistungsunfähigkeit und einer dieser Leistungsunfähigkeit gleichstehenden Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit in aller Regel ohne Weiteres von einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen auszugehen ist (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 = DB 2002, 1943; BAG Urteil vom 29. April1999 aaO).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Der Arbeitnehmer darf sich nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Beteiligung pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten, vielmehr hat er nach § 138 Absätze 1 und 2 ZPO vollständig und im Einzelnen darzulegen, ob der Betriebs- bzw. Personalrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Beteiligung für falsch oder für unvollständig hält (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 268/07 -NZA 2008, 1314; BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Unter diesen Voraussetzungen kann auch die Interessenabwägung nur in extremen Ausnahmefällen zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen (BAG, Urteil vom 30. Januar 1996 - 2 AZR 668/94 - NZA 1987, 555).
  • BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Und zwar steht die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit einer krankheitsbedingten dauerhaften Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Kündigung mit einer Behebung der Ungewissheit nicht gerechnet werden kann (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - BAGE 101, 39 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 = DB 2002, 1943; BAG Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - NZA 1999, 978).
  • BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Bei einer Kündigung wegen einer Langzeiterkrankung ist ein Anlass zur Kündigung gegeben, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 28.02.1990 - 2 AZR 401/89 - NZA 1990, 727).
  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2009 - 5 Sa 66/08
    Der Arbeitnehmer darf sich nicht darauf beschränken, die ordnungsgemäße Beteiligung pauschal mit Nichtwissen zu bestreiten, vielmehr hat er nach § 138 Absätze 1 und 2 ZPO vollständig und im Einzelnen darzulegen, ob der Betriebs- bzw. Personalrat entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden sei oder in welchen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Beteiligung für falsch oder für unvollständig hält (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 268/07 -NZA 2008, 1314; BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - AP Nr. 157 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.08.2019 - 2 Sa 217/18

    Krankheitsbedingte Kündigung - verspätete Berufung auf den Sonderkündigungsschutz

    Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ermöglichen, nunmehr eine medizinisch fundierte Prognose der zukünftigen gesundheitlichen Entwicklung des Arbeitnehmers vornehmen zu können (allgemeine Auffassung, vgl. etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. Juli 2009 - 5 Sa 66/08).

    Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber durch die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht ermöglichen, nunmehr eine medizinisch fundierte Prognose der zukünftigen gesundheitlichen Entwicklung des Arbeitnehmers vornehmen zu können (allgemeine Auffassung, vgl. etwa LAG Mecklenburg-Vorpommern 14. Juli 2009 - 5 Sa 66/08).

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   LAG Sachsen, 25.03.2009 - 5 Sa 66/08   

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https://dejure.org/2009,41051
LAG Sachsen, 25.03.2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,41051)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.03.2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,41051)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. März 2009 - 5 Sa 66/08 (https://dejure.org/2009,41051)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZN 404/09

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen LAG-Entscheidung nach Zurückverweisung

    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. März 2009 - 5 Sa 66/08 - wird zurückgewiesen.
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