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   LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03   

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https://dejure.org/2003,4051
LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 (https://dejure.org/2003,4051)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 (https://dejure.org/2003,4051)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 Sa 759/03 (https://dejure.org/2003,4051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristenregelung nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bei Nicht-Zustellung von Urteilen des Arbeitsgerichts; Anwendbarkeit von Vergütungsregelungen für beamtete Lehrer auf angestellte Lehrer; Vergleichbarkeit des Falles der fehlenden Urteilszustellung mit dem Fall der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 66; ; ArbGG § 9 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 66; ArbGG § 9 Abs. 5
    Rechtsmittelfrist bei nicht zugestelltem Urteil des Arbeitsgerichts; Vergütungsregelung für angestellte Lehrer - Nichterfüller-Erlass; Gleichbehandlung; Lehrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 608
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 584/99

    Urteil ohne Gründe - nachträgliche Zustellung

    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann der Fall der fehlenden Urteilszustellung nicht anderes behandelt werden als der einer Zustellung des Urteils ohne Rechtsmittelbelehrung innerhalb der Fünfmonatsfrist; die unterlegene Partei dürfe nicht schlechter stehen, wenn ihr überhaupt keine statt einer Entscheidung mit fehlerhafter oder fehlender Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden sei (BAG vom 23.11.1994 - 4 AZR 743/93 - AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG; ferner vom 08.06.2000 - 2 AZR 584/99 - AP Nr. 21 zu § 66 ArbGG 1979 m. w. N.).

    Wird daher innerhalb der Frist von 17 Monaten (kumuliert aus §§ 66 Abs. 1 Satz 2 und 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG) die Entscheidung überhaupt nicht zugestellt, so bleibt es bei dieser Frist, wird dagegen innerhalb der 17 Monate ein Urteil mit ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung zugestellt, so laufen die entsprechenden Fristen zur Berufung und Berufungsbegründung gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ab dem Zustellungszeitpunkt (vgl. BAG vom 23.11.1994 und 08.06.2000 a.a.O.).

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Denn ebenso wenig wie es der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet, dass angestellte Lehrkräfte in gleicher Weise wie beamtete Lehrkräfte zu vergüten sind (BAG vom 03.04.2003 - 6 AZR 633/01 - AP Nr. 185 zu § 242 BGB Gleichbehandlung), kann umgekehrt dem Angestellten eine für Beamte im entsprechenden Tätigkeitsbereich bestehende nachteilige Regelung entgegengehalten werden.
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann der Fall der fehlenden Urteilszustellung nicht anderes behandelt werden als der einer Zustellung des Urteils ohne Rechtsmittelbelehrung innerhalb der Fünfmonatsfrist; die unterlegene Partei dürfe nicht schlechter stehen, wenn ihr überhaupt keine statt einer Entscheidung mit fehlerhafter oder fehlender Rechtsmittelbelehrung zugestellt worden sei (BAG vom 23.11.1994 - 4 AZR 743/93 - AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG; ferner vom 08.06.2000 - 2 AZR 584/99 - AP Nr. 21 zu § 66 ArbGG 1979 m. w. N.).
  • LAG Köln, 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96

    Beginn der Berufungsfrist; Auswirkungen auf die Berufungsfrist bei Fehlen der

    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Die erkennende Kammer geht daher in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (vgl. unter anderem Beschluss vom 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96 -) weiterhin davon aus, dass im Fall der unterbliebenen Urteilszustellung auch nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die Rechtsmittelfrist - und daran anschließend auch die Begründungsfrist - maximal 17 Monate beträgt (ebenso GK-ArbGG/Vossen, § 66 ArbGG Rz. 38, 38 a; ErfK-Koch, 3. Auflage, § 66 ArbGG Rz. 12; Holthaus/Koch, RdA 2002, Seite 140, 151; ferner die 10. Kammer des LAG Köln im Urteil vom 20.02.2003 - 10 Sa 801/02 - NZA-RR 2003, Seite 602; abweichend 3. Kammer im Urteil vom 21.09.2003 - 3 Sa 332/03).
  • LAG Köln, 20.02.2003 - 10 Sa 801/02
    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Die erkennende Kammer geht daher in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (vgl. unter anderem Beschluss vom 15.04.1997 - 13 (10) Sa 659/96 -) weiterhin davon aus, dass im Fall der unterbliebenen Urteilszustellung auch nach der Neufassung des § 66 Abs. 1 Satz 2 ArbGG die Rechtsmittelfrist - und daran anschließend auch die Begründungsfrist - maximal 17 Monate beträgt (ebenso GK-ArbGG/Vossen, § 66 ArbGG Rz. 38, 38 a; ErfK-Koch, 3. Auflage, § 66 ArbGG Rz. 12; Holthaus/Koch, RdA 2002, Seite 140, 151; ferner die 10. Kammer des LAG Köln im Urteil vom 20.02.2003 - 10 Sa 801/02 - NZA-RR 2003, Seite 602; abweichend 3. Kammer im Urteil vom 21.09.2003 - 3 Sa 332/03).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 13.11.2003 - 5 Sa 759/03
    Die unterschiedliche Behandlung ist nicht geeignet, den damit verfolgten Zweck zu verwirklichen, sie verstößt deshalb gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil die Unterscheidung nicht nach dem Zweck der Leistung gerechtfertigt ist (BAG AP Nr. 124 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • LAG Hamm, 21.06.2005 - 12 Sa 229/05

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im März 2004 beantragte der Kläger bei der Bezirksregierung Arnsberg unter Hinweis auf das Überleitungsgesetz und das Urteil des LAG Köln vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -, ihn in die Vergütungsgruppe BAT II a einzureihen und ihn aus dieser Vergütungsgruppe zuzüglich Zulage zu vergüten.

    Im Übrigen hat der Kläger zur weiteren Untermauerung seines Anspruchs nochmals auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13.11.2003 (- 5 Sa 759/03 -) sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.07.2002 (- 3 Ca 1703/02 -) Bezug genommen.

    Indes ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im vorliegenden Verfahren kein Raum (a.A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -).

  • LAG Hamm, 03.05.2005 - 12 Sa 2459/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im Übrigen hat der Kläger zur weiteren Untermauerung seines Anspruchs auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13.11.2003 (- 5 Sa 759/03 -) sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 24.07.2002 (- 3 Ca 1703/02 -) Bezug genommen.

    Indes ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im vorliegenden Verfahren kein Raum (a.A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -).

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 12 Sa 1387/04

    Höhergruppierung eines angestellten Lehrers, Gleichbehandlungsgrundsatz,

    Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).

    Im Übrigen hat die Klägerin auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13.11.2003 (- 5 Sa 759/03 -) Bezug genommen.

    Indes ist für die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im vorliegenden Verfahren kein Raum (a.A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -).

  • LAG Köln, 22.12.2005 - 6 Sa 1398/04

    Arbeitsunfähigkeit; Anzeigepflicht; verhaltensbedingte Kündigung

    Bis zum Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts konnte der Klägervertreter auch angesichts einiger Urteile des Landesarbeitsgerichts Köln zur Weitergeltung der bisherigen 17 - Monatsfrist unter Berücksichtigung des § 9 Abs. 5 ArbGG (vgl. insbesondere LAG Köln vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 - ) ohne weiteres darauf vertrauen, dass die Monatsfrist für die Einlegung der Berufung erst ab Zustellung des mit Gründen versehenen arbeitsgerichtlichen Urteils zu laufen begann.
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 35/04

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. November 2003 - 5 Sa 759/03 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 12 Sa 1350/02

    Stichtagsregelung; Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Letztlich beruft sich die Klägerin auf das Urteil des LAG Köln vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -.
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