Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 S 1 GewO, § 315 Abs 3 S 2 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, § 106 S 3 GewO
Ermessensausübung bei der Dienstplangestaltung - Nachtdienstuntauglichkeit einer Krankenschwester - Behinderung iSv § 106 S 3 GewO - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 106 Abs 1 GewO, § 106 Abs 3 GewO, § 315 BGB, § 615 S 1 BGB, § 293 ff BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer Krankenschwester auf Beschäftigung ohne Nachtschichten; Leistungsbestimmung durch Urteil bei unbilliger Zuweisung von Nachtdiensten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch einer Krankenschwester auf Beschäftigung ohne Nachtschichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Potsdam, 14.11.2012 - 8 Ca 1434/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
- BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09
Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
Die der Entscheidung des BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - zugrunde liegenden Voraussetzungen seien nicht gegeben.Das BAG habe in der Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - seine bisherige Rechtsprechung weg von einem möglichen Anspruch aus Annahmeverzug hin zu einem möglichen Anspruch auf Schadensersatz entwickelt.
Nach dem Urteil des BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - (EzA § 615 BGB 2002 Nr. 33) sowie dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 06.06.2012 - 4 Sa 2152/11 - (…NZA-RR 2012, S. 624 ff.) ist allerdings das Angebot einer "leidensgerechten" Tätigkeit durch den Arbeitnehmer ohne Belang, wenn dieser eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Tätigkeit, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts wirksam näher bestimmt worden ist, nicht mehr ausüben, aber eine andere, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten kann, solange der Arbeitgeber nicht durch Neuausübung seines Direktionsrechts diese zu der i.S.v. § 294 BGB zu bewirkenden Arbeitsleistung bestimmt hat.
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
Der Arbeitnehmer hat aus §§ 611, 613, 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht) und dem Arbeitsvertrag grundsätzlich einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung (vgl. Beschluss des Großen Senats des BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84 -, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9). - BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06
Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
Die Leistungsbestimmung des Arbeitgebers entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (vgl. Urteil des BAG vom 13.03.2007 - 9 AZR 433/06 -, AP Nr. 26 zu § 307 BGB). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
Soweit die Klägerin ihr Zahlungsbegehren auf zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen, Annahmeverzug und Schadensersatz, stützt, hat sie jedenfalls zweitinstanzlich im Sinne der Rechtsprechung des BGH (vgl. Hinweisbeschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09) in ausreichender Weise bestimmt, in welcher Reihenfolge sie die prozessualen Ansprüche geltend machen will. - LAG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 4 Sa 2152/11
Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers - Missachtung des Direktionsrechts - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 5 Sa 78/13
Nach dem Urteil des BAG vom 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - (EzA § 615 BGB 2002 Nr. 33) sowie dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 06.06.2012 - 4 Sa 2152/11 - (NZA-RR 2012, S. 624 ff.) ist allerdings das Angebot einer "leidensgerechten" Tätigkeit durch den Arbeitnehmer ohne Belang, wenn dieser eine im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Tätigkeit, die vom Arbeitgeber im Rahmen der Ausübung seines Direktionsrechts wirksam näher bestimmt worden ist, nicht mehr ausüben, aber eine andere, im Rahmen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung liegende Tätigkeit verrichten kann, solange der Arbeitgeber nicht durch Neuausübung seines Direktionsrechts diese zu der i.S.v. § 294 BGB zu bewirkenden Arbeitsleistung bestimmt hat.
- BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13
Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Mai 2013 - 5 Sa 78/13 - wird zurückgewiesen.