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   LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15   

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https://dejure.org/2016,22186
LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15 (https://dejure.org/2016,22186)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.04.2016 - 5 Sa 784/15 (https://dejure.org/2016,22186)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 (https://dejure.org/2016,22186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Stationierungsstreitkräfte, Dienststellenauflösung, Vorratskündigung

  • IWW

    § 78 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), § 1 Abs. ... 2 KSchG, § 96 Abs. 3 SGB IX, § 15 Abs. 3 Satz 2 KSchG, § 15 Abs. 4 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2 b KSchG, § 315 BGB, §§ 4, 7 KSchG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle der Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Düsseldorf PDF

    Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS
    Stationierungsstreitkräfte, Dienststellenauflösung, Vorratskündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZA- NTS Art. 56 Abs. 9
    Stationierungsstreitkräfte; Dienststellenauflösung; Vorratskündigung

  • rechtsportal.de

    ZA- NTS Art. 56 Abs. 9
    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle der Stationioerungsstreitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Mönchengladbach, 17.03.2015 - 1 Ca 3502/14

    Betriebsbedingte Kündigung, Standortschließung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17.03.2015 - 1 Ca 3502/14 - abgeändert:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 17.03 2015, AZ 1 Ca 3502/14 abzuändern und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 20.12.2014 zum 31.12.2015 beendet worden ist.

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine betriebsbedingte Kündigung dann nicht wegen unterlassener Sozialauswahl unwirksam, wenn mit der Kündigung des Arbeitnehmers - eine gleichwohl zufällig - vertretbare Auswahlentscheidung getroffen wurde (BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 - Rz. 43 m.w.N.).

    Die Revision war für die Beklagte gemäß § 72 Abs. 2 Ziff. 2 ArbGG zuzulassen, da die streitgegenständliche Entscheidung in einem entscheidungserheblichen Punkt von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 14.03.2013 - 8 AZR 153/12 -) abweicht.

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Dieser ist in § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG normativ konkretisiert (BAG vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - Rz. 39).

    Welche Kündigungen nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt sind, lässt sich erst nach einer Auswahlentscheidung des Arbeitgebers beurteilen (BAG vom 21.09.2000 - 2 AZR 385/99 - Rz. 40).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Fallen in verschiedenen Betrieben eines Unternehmens - vergleichbare Grundsätze gelten im öffentlichen Dienst - Arbeitsplätze weg und ist die Weiterbeschäftigung nur einer entsprechend geringeren Zahl von Arbeitnehmern auf einem oder mehreren freien Arbeitsplätzen in einem dieser Betriebe möglich, so hat der Arbeitgeber bei der Besetzung der freien Arbeitsplätze die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zumindest nach § 315 BGB mit zu berücksichtigen (BAG vom 22.09.2005 - 2 AZR 544/04 -).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass kündigungsrechtlich im Bereich der Stationierungsstreitkräfte ein vom personalvertretungsrechtlichen abweichender Dienststellenbegriff maßgeblich sein sollte (BAG vom 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 - Rz. 51, 52).
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Problematisch ist das Vorgehen der Beklagten jedoch bei denjenigen Arbeitnehmern, die, wie der Kläger, Kündigungsschutzklage erhoben haben und im Zeitpunkt des Kündigungsausspruches zu Recht darauf verweisen konnten, dass die in der neuen Dienststelle vorgesehenen Arbeitsplätze zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs wegen der diesbezüglich unterlassenen Sozialauswahl (noch) unbesetzt und damit als frei anzusehen waren (vgl. dazu BAG vom 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 - Rz. 24).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 422/13

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.04.2016 - 5 Sa 784/15
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 422/13 -).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Besteht diese Möglichkeit, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer also auf einem anderen freien Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigen, so ist die gleichwohl ausgesprochene (Beendigungs-) Kündigung nicht ultima-ratio und aus diesem Grunde sozialwidrig (vgl. z.B. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. April 2016 - 5 Sa 784/15 -, Rn. 42, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juni 2015 - 8 Sa 642/14 -, Rn. 81, juris).
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