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   LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17   

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https://dejure.org/2017,57005
LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17 (https://dejure.org/2017,57005)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17 (https://dejure.org/2017,57005)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - 5 Sa 8/17 (https://dejure.org/2017,57005)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - NZA 2017, 1452 ; BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - NZA 1996, 1088 ).

    Auch die Beseitigung einer Konfliktlage kann einen für die Ausübung des Direktionsrechts billigenswerten Grund darstellen (BAG, Urteil vom 24.04.1996 a. a. O.).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17
    Dabei darf der Arbeitgeber auch einen Wechsel in der Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers herbeiführen (BAG, Urteil vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71 ).
  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17
    Danach kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Tätigkeit zugewiesen werden, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht, sofern nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG, Urteil vom 24.11.2993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166 ).
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17
    In die Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (BAG, Urteil vom 18.10.2017 - 10 AZR 330/16 - NZA 2017, 1452 ; BAG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - NZA 1996, 1088 ).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 19/18

    Beschäftigungspflicht und Weisungsrecht

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 18. Oktober 2017 - 5 Sa 8/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2018 - 3 Sa 130/18

    Umsetzung/Versetzung; Billigkeit; Darlegungs- und Beweislast; innerbetriebliche

    Richtig ist dabei ihre Grundannahme, dass eine Weisung auch als Reaktion auf eine konkrete Konfliktlage zur Sicherung oder Wiederherstellung des Betriebsfriedens und/oder -ablaufs erfolgen kann; hierin liegt ein berechtigtes betriebliches Interesse zur Begründung der Billigkeit der Direktionsrechtsausübung (BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 11 ff., 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 43; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 ff.; HWK/Lembke, 8. Auflage, § 106 GewO Rn. 120).

    Ist sie gegeben, wird von dem Arbeitgeber aus den dargelegten Gründen der Gewährleistung des ungestörten Betriebsablaufs nicht erwartet, vor dem Ergreifen von Abhilfemaßnahmen noch aufwändig aufzuklären, welcher der betroffenen Mitarbeiter welchen Verursachungsbeitrag an der Konfliktlage hatte, wer also der überwiegend oder allein "Schuldige" sein könnte (vgl. BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 45 ff; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 f.).

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