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   LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01   

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https://dejure.org/2001,5948
LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01 (https://dejure.org/2001,5948)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.11.2001 - 5 Sa 816/01 (https://dejure.org/2001,5948)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. November 2001 - 5 Sa 816/01 (https://dejure.org/2001,5948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Art. 9 Abs. 3 GG
    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines durch die Mitglieder einer Gewerkschaft durchgeführten Streiks; Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Arbeitskampfes; Feststellung des Bestehens eines Schadensersatzanspruches ; Verstoß gegen die relative Friedenspflicht

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Unzulässiger Arbeitskampf zur Erzwingung eines Firmentarifvertrags bei Regelung der Materie durch Verbandstarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 9 Abs. 3
    Arbeitskampf; Firmentarifvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1840
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Bonn, 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Streiks ; Tarifliche Regelung als

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin wegen des vom 21.06.2000 bis 04.08.2000 geführten Streiks der Mitglieder der Beklagten Schadensersatz zu leisten.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LAG Köln, 14.06.1996 - 4 Sa 177/96

    Einstweiliger Rechtsschutz: einstweilige Verfügung auf Unterlassung eines

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
    Daher ist ein Streik um einen Firmentarifvertrag immer dann ausgeschlossen, wenn der Verbandstarif bereits eine Regelung der streitbefangenen Materie enthält und die angestrebte Neuerung eine Änderung oder Ergänzung bedeuten würde (vgl. LAG Frankfurt LAGE § 1 TVG Friedenspflicht Nr. 1; LAG Köln Urteil vom 14.07.1996 - 4 Sa 177/96 - AP Nr. 149 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Kasseler Handbuch/Kalb 8.2, Rz. 116, 133).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
    Die zunächst zulässigerweise erhobene positive Feststellungsklage wird nämlich nicht unzulässig, wenn später Leistungsklage mit gleichem Streitstoff erhoben wird (BGH NJW-RR 1990 Seite 1532).
  • LAG Köln, 26.06.2000 - 7 Ta 160/00
    Auszug aus LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
    Gegen diesen Beschluss legte die Klägerin unter dem 23.06.2000 Beschwerde ein, auf welche das Landesarbeitsgericht Köln durch Beschluss vom 26.06.2000 - 7 Ta 160/00 _ die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bonn teilweise abänderte und der Antragsgegnerin - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - untersagte, mit dem zur Zeit geführten Streik das Ziel zu verfolgen, dass bei Abschluss des begehrten Haustarifvertrages die Antragstellerin auch für die Stadt B sowie die S handelt und dass sich am Abschluss des Tarifvertrages auch die Arbeitgeber S GmbH und Bundesstadt B beteiligen.
  • BAG, 04.05.1955 - 1 AZR 493/54

    Arbeitskampf: Grenzen des Arbeitskampfes

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
    Die Auffassung der Beklagten, aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - insbesondere der Entscheidung BAGE 2, 75, 77 ff., folge die Zulässigkeit des von ihr geführten Streiks, trifft nicht zu.
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. November 2001 - 5 Sa 816/01 - wird zurückgewiesen.
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