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   LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08   

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https://dejure.org/2008,19223
LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08 (https://dejure.org/2008,19223)
LAG München, Entscheidung vom 13.08.2008 - 5 Sa 82/08 (https://dejure.org/2008,19223)
LAG München, Entscheidung vom 13. August 2008 - 5 Sa 82/08 (https://dejure.org/2008,19223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Eingruppierung eines Oberarztes - ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung im Sinne des § 16 Buchst c TV-Ärzte/VKA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Oberarztes auf Vergütung nach der Entgeltgruppe III des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA); Bedeutung des Vorliegens einer ausdrücklichen ...

  • Judicialis

    TV-Ärzte/VK § 16 Buchst. c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 217/86

    Anspruch eines Oberarztes auf Vertretungszulage nach BAT - Erfordernis einer

    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Nach dem in erster Linie maßgeblichen Wortsinn meint eine "ausdrückliche Übertragung" eine Übertragung, der mündlich oder schriftlich Ausdruck verliehen wird und die jedenfalls nicht lediglich faktisch oder schleichend erfolgen darf (LAG Düsseldorf vom 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07; ArbG Regensburg vom 02.04.2008 - 5 Ca 2710/07; Wahlers, Die Eingruppierung der Oberärzte nach dem neuen TV-Ärzte und TV-Ärzte/VKA, PersV 2008, Seite 204, 206; Anton, Oberarzt - Titel und Eingruppierung, ZTR 2008, Seite 184, 188; - vgl. auch Duden, Das große Wörterbuch der Deutschen Sprache, "ausdrücklich": mit Nachdruck, unmissverständlich; vgl. auch BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 217/86, das in einem anderen tariflichen Zusammenhang zur tariflichen Voraussetzung einer "ausdrücklichen Anordnung" annimmt, dass es hinsichtlich der zu übertragenden Kompetenz einer eindeutigen Klarstellung bedürfe und dies nicht allein der tatsächlichen bzw. medizinischen Disposition des leitenden Arztes überlassen bleiben dürfe).

    Insbesondere kann die Beklagte den Krankenhausbetrieb so organisieren, wie sie es für angemessen und zweckdienlich hält und in diesem Zusammenhang auch den medizinischen Verantwortungsbereich im tariflichen Sinne abstecken (vgl. BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 217/86).

  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Nach dem in erster Linie maßgeblichen Wortsinn meint eine "ausdrückliche Übertragung" eine Übertragung, der mündlich oder schriftlich Ausdruck verliehen wird und die jedenfalls nicht lediglich faktisch oder schleichend erfolgen darf (LAG Düsseldorf vom 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07; ArbG Regensburg vom 02.04.2008 - 5 Ca 2710/07; Wahlers, Die Eingruppierung der Oberärzte nach dem neuen TV-Ärzte und TV-Ärzte/VKA, PersV 2008, Seite 204, 206; Anton, Oberarzt - Titel und Eingruppierung, ZTR 2008, Seite 184, 188; - vgl. auch Duden, Das große Wörterbuch der Deutschen Sprache, "ausdrücklich": mit Nachdruck, unmissverständlich; vgl. auch BAG vom 25.02.1987 - 4 AZR 217/86, das in einem anderen tariflichen Zusammenhang zur tariflichen Voraussetzung einer "ausdrücklichen Anordnung" annimmt, dass es hinsichtlich der zu übertragenden Kompetenz einer eindeutigen Klarstellung bedürfe und dies nicht allein der tatsächlichen bzw. medizinischen Disposition des leitenden Arztes überlassen bleiben dürfe).

    Letzteres haben die Tarifvertragsparteien aber offensichtlich nicht gewollt (LAG Düsseldorf vom 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 19.09.2007 - 4 AZR 670/06, NZA 2008, Seite 950 mit weiteren Nachweisen).

    Hier sind die Protokollnotizen zum einen unmittelbar in den Tariftext selbst aufgenommen (vgl. BAG vom 19.09.2007, a.a.O. unter III.b.aa am Ende).

  • ArbG München, 19.12.2007 - 4b Ca 5362/07
    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 19.12.2007, Az. 4b Ca 5362/07 F, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 19.12.2007, Az. 4b Ca 5362/07 F, abgeändert:.

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Vielfach wird hierzu die Auffassung vertreten, dass für eine derartige Übertragung eine Entscheidung des zuständigen Organs des jeweiligen öffentlichen Arbeitgebers, im Bereich eines rechtlich verselbständigten Klinikums in der Regel der Klinikumsgeschäftsführung als gesetzlichem Vertreter, die auch die Gesamtverantwortung für die Wirtschaftlichkeit des Klinikums trägt, notwendig ist (Wahlers, a.a.O., Seite 206; vgl. auch BAG vom 25.10.1995 - 4 AZR 479/94, NZA 1996, Seite 710).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZR 815/06

    Rückwirkende Änderung eines Sozialplans - Vertrauensschutz- und

    Auszug aus LAG München, 13.08.2008 - 5 Sa 82/08
    Welcher rechtliche Status ihnen zu kommt, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG vom 02.10.2007 - 1 AZR 815/06, NZA - RR 2008, Seite 242).
  • LAG München, 27.11.2008 - 4 Sa 703/08

    Eingruppierung/Höhergruppierung

    a) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 26.08.2008, 4 Sa 328/08 - II. 1. b der Entscheidungsgründe - U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).

    Eine lediglich konkludente Zuweisung entsprechender Dienstaufgaben, tatsächliche Dispositionen des leitenden (Chef)Arztes, jedenfalls ein Vertrauensschutz aufgrund tatsächlich ausgeübter Funktionen, ggf. i. V. m. dem Rechtsgedanken des § 162 BGB, reichen nach dieser tarifrechtlichen Regelung hierfür nicht aus - anders als ggf. nach der ersten Alternative zur Entgeltgruppe Ä3 des TV-Ärzte/Länder (Universitätskliniken), wo eben die weitere tarifrechtliche Voraussetzung der "ausdrücklichen" Übertragung der entsprechenden medizinischen Verantwortung fehlt - (siehe LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07 (juris - hier vorgelegt als Anl. B12, Bl. 301/311 f d. A.( - II. 2. a der Entscheidungsgründe - ebenso LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 (juris - hier: Anl. B10, Bl. 270 f d. A.) - Zfn.

  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    b) Die Darlegungs- und Beweislust für das Vorliegen der normierten tatsächlichen Voraussetzungen für die Eingruppierung in die begehrte Vergütungsgruppe trägt nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung der Kläger, der auch die etwa erforderlichen Heraushebungsmerkmals zunächst so darzulegen hat, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.2006, 4 AZR 6/04, AP Nr. 302 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.; zuletzt auch BAG, U. v. 27.08.2008, 4 AZR 484/07 - Pressemitteilung Nr. 67/08 des BAG - LAG Düsseldorf, U. v. 21.02.2008, 15 Sa 1617/07, 1. a der Gründe (juris) - eines der zahlreichen Parallelverfahren, in denen die zugelassene Revision eingelegt wurde -, siehe auch LAG München, U. v. 13.08.2008, 5 Sa 82/08 und U. v. 14.08.2008, 3 Sa 410/08).
  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

    Dies gilt auch für etwa erforderliche Heraushebungsmerkmale, die zunächst so darzulegen sind, dass ein wertender Vergleich mit nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten möglich wird (vgl. nur BAG v. 26.1.2006 - 4 AZR 6/04, AP BAT 1975 §§ 22, 23 BAT 1975 § 302; BAG v. 27.8.2008 - 4 AZR 484/07; LAG Düsseldorf v. 21.2.2008 - 15 Sa 1617/07; LAG München v. 13.8.2008 - 5 Sa 82/08, juris; LAG München v. 14.8.2008 - 3 Sa 410/08, juris; LAG München v. 26.8.2008 - 4 Sa 328/08, juris).
  • LAG Nürnberg, 22.01.2010 - 1 Sa 210/09

    Eingruppierung eines Oberarztes - TVÜ-Ärzte/VKA Vergütungsgruppe III

    Nach der Teleologie und der Entstehungsgeschichte der Norm ist es sachgerecht, einen deutlich erkennbaren Willensakt des Arbeitgebers, also des Klinikträgers bzw. der für ihn handelnden (vertretungsberechtigten) Organe, konkret gegenüber dem Arzt zu fordern (LAG Niedersachsen vom 05.02.2009, 5 Sa 1465/08 E; LAG Düsseldorf vom 19.06.2008, 11 Sa 275/08; LAG München vom 13.08.2008, 5 Sa 82/08).
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