Rechtsprechung
LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Musiklehrers an einer gemeindlichen Musikschule aus betrieblichen Gründen; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens ; ...
- Judicialis
BAT §§ 53 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAT § 53 Abs. 3 § 55 Abs. 2 Satz 2
Unwirksamkeit außerordentlicher Kündigung des unkündbaren Leiters einer Musikschule bei Betriebsschließung - zumutbare Weiterbeschäftigung in Auffangmodell - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 27.03.2006 - 1 Ca 1575/04
- ArbG Augsburg, 27.03.2006 - 1 Ca 1577/04
- LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Danach sind Extremfälle möglich, in denen trotzdem dies nach § 55 BAT an sich ausgeschlossen ist, ausnahmsweise eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB möglich sein kann, wenn nämlich das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer sinnentleert ist, weil eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann und deshalb auf unzumutbar lange Zeit Vergütung ohne Gegenleistung gezahlt werden müsste (BAG vom 24.06.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613a BGB).Da § 55 Abs. 2 S. 1 BAT auch die außerordentliche betriebsbedingte Kündigung aus wichtigem Grund ausschließt, wird damit das Arbeitsverhältnis des Angestellten im Öffentlichen Dienst nach Eintritt des tariflichen Sonderkündigungsschutzes, was die Intensität der Bindung anbelangt, einem Beamtenverhältnis angenähert (BAG vom 24.06.2004 a. a. O.).
Der Arbeitgeber hat deshalb, wenn der ordentlich unkündbare Arbeitnehmer entsprechende Vorstellungen für seine Weiterbeschäftigung entwickelt, substantiiert darzulegen, weshalb trotz der gegenüber dem Unkündbaren bestehenden besonderen Pflichten eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen sein soll (BAG vom 24.06.2004, a.a.O.).
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Das Bundesarbeitsgericht hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund in einem Dauerschuldverhältnis nicht völlig beseitigt werden kann und deshalb Fälle denkbar sind, in denen auch im Rahmen des § 55 BAT eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach § 626 BGB in Betracht kommen kann (vgl. BAG vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01, AP Nr. 4 zu § 55 BAT).Es war auch die Möglichkeit eines Personalgestellungsvertrages, ggf. mit einer Differenzzahlung der Beklagten in die Überlegung einzubeziehen (so BAG vom 27.06.2002 a.a.O.).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Zwar hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch darauf, entsprechend seinem Arbeitsvertrag auch wirklich beschäftigt zu werden (grundlegend Großer Senat des BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985, Seite 702). - BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 350/89
Anspruch des Arbeitnehmers auf Beschäftigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Setzt die Leistung eine bestimmte Grundlage voraus, im Arbeitsrecht also den Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers, kann mit dessen Wegfall die ursprünglich geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden; sie ist unmöglich geworden (BAG vom 13.06.1990 - 5 AZR 350/89 - EzA § 611 BGB, Beschäftigungspflicht Nr. 44). - LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05
Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung
Auszug aus LAG München, 20.06.2007 - 5 Sa 823/06
Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beklagte durch ihre Entscheidung die Unmöglichkeit selbst herbeigeführt hat (vgl. LAG München vom 14.02.2006 - 10 Ta 493/05 - zur Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels).
- ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5491/16
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 20.06.2007, Az.: 5 Sa 823/06, Juris) hat in einem ähnlich gelagerten Fall zusammenfassend festgestellt:. - ArbG Düsseldorf, 19.01.2017 - 7 Ca 5285/16
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines …
Das Landesarbeitsgericht München (Urteil vom 20.06.2007, Az.: 5 Sa 823/06, Juris) hat in einem ähnlich gelagerten Fall zusammenfassend festgestellt:.