Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 08.01.1998

Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19441
LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1999,19441)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28.01.1999 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1999,19441)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1999,19441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,19441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Anspruch auf Vergütung; Schadensersatzansprüche bzw. Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers; Filialleiter in einem Baustoffhandel; Beschäftigung eines Mitarbeiters des Arbeitgebers auf einer privaten Baustelle; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers - Lohnzahlungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.10.1984 - 2 AZR 417/83

    Arbeitsverweigerung in Konkursnähe - § 626 BGB, Zurückbehaltungsrecht, § 273, §

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
    Verhaltensbedingte Gründe bilden in der Regel nur dann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung wenn der Gekündigte nicht nur objektiv, sondern rechtswidrig und schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt hat (st. Rspr., vgl. z.B. BAG Urteil vom 25.10.1984, NZA 1985 S. 355 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urt. vom 25.10.1984, NZA 1985, 355 und Urt. vom 9.5.1996, NZA 1996, 1085 ) liegt dann keine unzulässige Arbeitsverweigerung vor, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

    Ferner darf er es dann nicht ausüben, wenn seine Ansprüche auf andere, gleichwertige Weise gesichert sind (BAG Urt. vom 25.10.1984, NZA 1985, 355 ).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
    Erfolgt eine zügige Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen, dann ist der Beginn der Ausschlussfrist bis zu deren Abschluss gehemmt, anderenfalls beginnt sie in dem Zeitpunkt, in dem die Ermittlungen bei der gebotenen Eile hätten abgeschlossen werden können (BAG Urt. vom 31.3.1993, NZA 1994, 409 ),.

    Wenn die Beklagte meint, dies sei Sache des Klägers, hat sie sich nicht ausreichend sachkundig darüber gemacht, daß sie nach unbestrittener und ständiger Rechtsprechung die Darlegungs- und Beweislast für die kompletten Voraussetzungen des § 626 BGB und damit auch dessen 2. Absatz trägt (BAG Urt. vom 31.3.1993, NZA 1994 S. 409 ).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 387/95

    Kündigung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
    Die von der Beklagten ins Feld geführten Umstände zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung vom 18.12.1996, nämlich eine beharrliche Arbeitsverweigerung, sowie gegen das Eigentum bzw. Vermögen der Beklagten gerichteten Straftaten des Klägers sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses abzugeben (BAG, Urteil vom 9.5.1996, NZA 1996, 1085 für die beharrliche Arbeitsverweigerung, BAG, Urteil vom 29.1.1997, NZA 1997, 813 und ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn 150-151 für Eigentums und Vermögensdelikte).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (Urt. vom 25.10.1984, NZA 1985, 355 und Urt. vom 9.5.1996, NZA 1996, 1085 ) liegt dann keine unzulässige Arbeitsverweigerung vor, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
    Bei Pflichtverstößen im Vertrauensbereich ist vor Kündigungsausspruch dann eine Abmahnung erforderlich, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig und werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als erheblich und den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdend angesehen (vgl. insoweit ebenfalls ErfK/Müller- Glöge § 626 BGB Rn 44 - 49 m.w.N. aus der Rspr. des BAG) Nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. vom 4.6.1997, NZA 1997, 1281 ) ist eine Abmahnung grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann.
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Thüringen, 28.01.1999 - 5 Sa 895/97
    Die von der Beklagten ins Feld geführten Umstände zur Rechtfertigung der außerordentlichen Kündigung vom 18.12.1996, nämlich eine beharrliche Arbeitsverweigerung, sowie gegen das Eigentum bzw. Vermögen der Beklagten gerichteten Straftaten des Klägers sind an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses abzugeben (BAG, Urteil vom 9.5.1996, NZA 1996, 1085 für die beharrliche Arbeitsverweigerung, BAG, Urteil vom 29.1.1997, NZA 1997, 813 und ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn 150-151 für Eigentums und Vermögensdelikte).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Es liegt keine Arbeitsverweigerung bzw. kein unentschuldigtes Fehlen vor, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (st. Rspr. seit BAG 20. Dezember 1963 - 1 AZR 428/62 - BAGE 15, 174; 14. Februar 1978 - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161; LAG Thüringen 28. Januar 1999 - 5 Sa 895/97 - LAGE BGB § 273 Nr. 1; ErfK/Preis 8. Aufl. § 611 BGB Rn. 690; Rieble/Klumpp ZIP 2002, 369, 380).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 08.01.1998 - 5 Sa 895/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15483
LAG Hessen, 08.01.1998 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1998,15483)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.01.1998 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1998,15483)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 5 Sa 895/97 (https://dejure.org/1998,15483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,15483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96

    Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem

    Auszug aus LAG Hessen, 08.01.1998 - 5 Sa 895/97
    Diese Pflicht geht jedoch nicht soweit, eine solche Stelle erst zu schaffen, wenn sie nicht vorhanden ist ( vgl. für den Fall der Versetzbarkeit bei einer krankheitsbedingten Kündigung BAG , Urteil vom 29.01.1997, 2 AZR 9/96, NJW 97, Seite 2711).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 5 Sa 68/05

    Straßenwärter, Schwerbehinderung, Arbeitsleistung, Arbeitsplatz, leidensgerechter

    Die Berufungskammer hat bereits erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit des Klagantrags zu Ziff. 1, mit welchem der Kläger die Beschäftigung auf einem "leidensgerechten Arbeitsplatz" begehrt (vgl. LAG Hessen, Urt. v. 08.01.1998 - 5 Sa 895/97 -, zit. n. Juris).
  • LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97

    Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 25.07.2002 - 13 Sa 800/00

    Arbeitsunfall

    Eine generelle Pflicht, in solchen Fällen eine neue Stelle zu schaffen, gibt es auch nicht (BAG NJW 97, 2711; Hessisches LAG vom 8. Januar 1998 -5 Sa 895/97- n. v.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht