Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3141
LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00 (https://dejure.org/2000,3141)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2000 - 5 Sa 916/00 (https://dejure.org/2000,3141)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2000 - 5 Sa 916/00 (https://dejure.org/2000,3141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, Jahressonderzahlung, Herabsetzung nach Betriebsübergang

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB, §§ 87 Abs. 1 Ziff. 10, 77 Abs. 3 BetrVG
    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, Jahressonderzahlung, Herabsetzung nach Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, Jahressonderzahlung, Herabsetzung nach Betriebsübergang; Innerbetriebliche Lohngerechtigkeit; Aufstellung eines Entgeltsystems mit Einzelheiten ; Bildung von Gehaltsgruppen ; Prinzip der Tarifeinheit ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Jahressonderzahlung - Kürzung nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Das Mitbestimmungsrecht erfasst hingegen nach gleichfalls ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht die Vergütungshöhe (BAG, Beschluss vom 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972; BAG GS, Beschluss vom 03.12.1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    In einem solchen Fall, da es um die Festlegung von Verteilungskriterien geht, findet der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. grundlegend: BAG GS, Beschluss vom 03.12.1991 - GS 2/90 - a. a. O.).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Sie kommt von vornherein nur in Betracht, wenn und soweit besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von den Regelungen der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in der unwirksamen Betriebsvereinbarung vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 284/86

    Betriebsvereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Hierbei handelt es sich schon nach dem Wortlaut um eine sogenannte betriebsvereinbarungsoffene Regelung, mit der bestehende und spätere Betriebsvereinbarungen zur Basis der entsprechenden Arbeitsvertragsbedingungen gemacht werden (zur Auslegung und Zulässigkeit derartiger Vereinbarungen vgl. vor allem: BAG, Urteil vom 20.11.1987 - 2 AZR 284/86 - AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 640/84

    Betriebsübergang - Keine Bindung des Erwerbers an den altenTarifvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Diese Rechtsfolge tritt nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19.03.1986 - 4 AZR 640/84 - AP Nr. 49 zu § 613 a BGB) auch dann ein, wenn die Bindung an einen neuen Tarifvertrag erst Monate nach dem Betriebsübergang entsteht.
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Sie kommt von vornherein nur in Betracht, wenn und soweit besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber habe sich unabhängig von den Regelungen der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall verpflichten wollen, seinen Arbeitnehmern die in der unwirksamen Betriebsvereinbarung vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 532/95 - AP Nr. 10 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt; BAG, Urteil vom 24.01.1996 - 1 AZR 597/95 - AP Nr. 8 zu § 77 BetrVG 1972 Tarifvorbehalt).
  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Diese Nachwirkung konnte aber nur dann eintreten, wenn sich der Beklagte dazu entschlossen hatte, dass zur Verfügung gestellte Gesamtvolumen zu reduzieren und den Verteilungsschlüssel zu ändern (BAG, Urteil vom 26.10.1993 - 1 AZR 46/93 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).
  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Das Mitbestimmungsrecht erfasst hingegen nach gleichfalls ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nicht die Vergütungshöhe (BAG, Beschluss vom 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 8 zu § 76 BetrVG 1972; BAG GS, Beschluss vom 03.12.1991 - GS 2/90 - AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Köln, 16.03.1999 - 13 TaBV 27/98

    Tarifautonomie; Regelungssperre, Mitbestimmungsrecht, Lohnhöhe, Lohngestaltung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Setzt dann der Spruch der Einigungsstelle eine Betriebsvereinbarung in Kraft, die auch Festlegungen über die Höhe bestimmter Leistungen enthält, so spricht der Umstand, dass er auf Anträgen der Arbeitgeberseite beruht und in finanzieller Hinsicht dem letzten Verhandlungsangebot des Arbeitgebers entspricht, dafür, dass er innerhalb eines vom Arbeitgeber vorgegebenen Dotierungsrahmens liegt (LAG Köln, Beschluss vom 16.03.1999 - 13 TaBV 27/98 - NZA-RR 1999, 481).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 10.08.2000 - 5 Sa 916/00
    Sowohl der Kläger wie auch das Arbeitsgericht in seiner erstinstanzlichen Entscheidung vom 12.05.2000 weisen zunächst zutreffend darauf hin, dass für die Ablösung von durch betriebliche Einheitsregelung oder Gesamtzusage vertraglich begründeten Ansprüchen auf Sozialleistung durch eine Betriebsvereinbarung strenge Anforderungen zu stellen sind und im Rahmen eines sogenannten kollektiven Günstigkeitsvergleichs zu prüfen ist, ob die nachfolgende Kollektivvereinbarung die vertraglich begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer verändern konnte (vgl. hierzu BAG GS, Beschluss vom 16.09.1986 - GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. August 2000 - 5 Sa 916/00 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 19.06.2002 - 7 TaBV 24/01

    Freiwillige soziale Leistungen; Betriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

    Die Beschwerdeführerin hat sich sodann auf das Urteil des LAG Düsseldorf in Sachen 5 Sa 916/00 vom 10.08.2000 und schließlich auf die hierzu ergangene Revisionsentscheidung des BAG in Sachen 1 AZR 619/00 vom 14.08.2001 bezogen.

    Ergänzend verweist der Beschwerdegegner ferner auch auf die Revisionsbegründung des betroffenen Arbeitnehmers in dem Verfahren LAG Düsseldorf 5 Sa 916/00.

    Soweit der Beschwerdegegner in der Beschwerdeerwiderung auf die Ausführungen in der Revisionsschrift zum Verfahren LAG Düsseldorf 5 Sa 916/00 Bezug nimmt, erübrigt sich ein erneutes Eingehen hierauf, da diese Ausführungen vom BAG in seinem Urteil vom 14.08.2001 bereits beurteilt worden sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht