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   LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09   

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https://dejure.org/2010,9284
LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09 (https://dejure.org/2010,9284)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.01.2010 - 5 Sa 917/09 (https://dejure.org/2010,9284)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 5 Sa 917/09 (https://dejure.org/2010,9284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 5 KSchG
    Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen an Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zur Betriebsbedingtheit des Kündigungsgrundes bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Anforderungen an Widerlegung der gesetzlichen Vermutung zur Betriebsbedingtheit des Kündigungsgrundes bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09
    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit betrifft sowohl die Darlegungs- als auch die Beweislast (siehe BAG Urteil vom 26.04.2007 durch 8 AZR 612/06, NJOZ 2007, 5223; BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 -, Betriebsberater 2009, Seite 1758).

    Auch das Freiwerden eines anderen Arbeitsplatzes nach Abschluss des Interessenausgleichs ist grundsätzlich kein Anwendungsfall des § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG (siehe BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 -, Betriebsberater 2009, Seite 1758).

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09
    Die Vermutung der Betriebsbedingtheit betrifft sowohl die Darlegungs- als auch die Beweislast (siehe BAG Urteil vom 26.04.2007 durch 8 AZR 612/06, NJOZ 2007, 5223; BAG Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 -, Betriebsberater 2009, Seite 1758).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 5 Sa 917/09
    Die Bewertung ist deshalb auch dann grob fehlerhaft, wenn bei der Bestimmung des Kreises vergleichbarer Arbeitnehmer die Austauschbarkeit offensichtlich verkannt worden ist (siehe BAG Urteil vom 17.11.2005 - 6 AZR 107/05-, NZA 2006, Seite 661).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 289/11

    Zulassung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern in einem Interessenausgleich mit

    Dann liegt kein Austausch eigener Arbeitnehmer durch Leiharbeitnehmer vor (vgl. dazu LAG Köln 25. Januar 2010 - 5 Sa 917/09 - zu II 1 c der Gründe) .
  • LAG Köln, 13.09.2010 - 5 Sa 313/10

    Vertragliches Rückkehrecht bei betriebsbedingter Kündigung durch neue

    Selbst bei einer Kündigung, die auf einer Interessenausgleichsvereinbarung mit einer Namensliste beruht und die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG in Anspruch nehmen kann, ist die Vermutungswirkung widerlegt, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden und durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (s. BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, S. 1023 ff.; BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.; LAG Köln, Urt. v. 25.01.2010 - 5 Sa 917/09; Personalbuch 2010/Eisemann, Kündigung, betriebsbedingte Rn. 8).
  • LAG Köln, 13.10.2010 - 9 Sa 136/10

    Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; unbegründete Arbeitnehmerklage

    Selbst bei einer Kündigung, die auf einer Interessenausgleichsvereinbarung mit einer Namensliste beruht und die Vermutungswirkung des § 1 Abs. 5 KSchG in Anspruch nehmen kann, ist die Vermutungswirkung widerlegt, wenn die Arbeit nach wie vor vorhanden und durch Leiharbeitnehmer ersetzt worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.03.2009 - 2 AZR 418/07, NZA 2009, S. 1023 ff.; BAG, Urt. v. 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, NZA 1997, S. 202 ff.; LAG Köln, Urt. v. 25.01.2010 - 5 Sa 917/09 - ).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.2011 - 5 Sa 520/10

    Vermutungswirkung gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird in der Regel nicht aufgehoben bei

    Ein umfangreicher Leiharbeitnehmereinsatz nach Ende der Kündigungsfrist kann zu einer wesentlichen Änderung im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 3 KSchG führen, der die Vermutungswirkung ebenfalls aufhebt (LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010, Az.: 5 Sa 917/09 - juris).
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