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   LAG Niedersachsen, 19.04.2004 - 5 Sa 956/03   

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https://dejure.org/2004,6484
LAG Niedersachsen, 19.04.2004 - 5 Sa 956/03 (https://dejure.org/2004,6484)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2004 - 5 Sa 956/03 (https://dejure.org/2004,6484)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2004 - 5 Sa 956/03 (https://dejure.org/2004,6484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Änderungskündigung zur Beendigungskündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 KSchG; § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; § 23 KSchG; § 4 S. 1 KSchG
    Pflicht des Arbeitgebers bei Reduzierung des Beschäftigtenbedarfs zu prüfen, ob er den Arbeitnehmer anderweitig beschäftigen kann; Ultima-Ratio-Grundsatz als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für das gesamte Kündigungsschutzrecht; Vertragsänderung bei ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Arbeitgebers bei Reduzierung des Beschäftigtenbedarfs zu prüfen, ob er den Arbeitnehmer anderweitig beschäftigen kann; Ultima-Ratio-Grundsatz als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsprinzips für das gesamte Kündigungsschutzrecht; Vertragsänderung bei ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Änderungskündigung bei Reduzierung des Beschäftigtenbedarfs - Prüfungs- und Angebotspflicht des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.04.2004 - 5 Sa 956/03
    Dazu zählen alle betrieblichen Maßnahmen auf technischem, organisatorischen und wirtschaftlichem Gebiet, durch die der Arbeitgeber seine Entscheidung über die Geschäftspolitik im Hinblick auf den Markt oder die Organisation des Betriebes verwirklicht und die sich auf den Beschäftigungsbedarf auswirken (vgl. BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 1999, 1098; APS/Kiel, 2. Aufl. 2004, § 1 Rn. 474).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 19.04.2004 - 5 Sa 956/03
    Das BAG hat daraus in der grundlegenden Entscheidung vom 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 - NZA 1985, 455 = EzA § 2 KSchG Nr. 5) den Grundsatz der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung entwickelt (dazu ausführlich APS/Kiel a. a. O. Rn. 623 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 29.08.2006 - 1 Sa 1016/06

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen arglistiger Täuschung;

    Nach dem eine erste betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kläger vom 18. November 2002 zum 31. Dezember 2002 als rechtsunwirksam erkannt worden war (ArbG Hildesheim 2 Ca 454/02; LAG Niedersachsen 5 Sa 956/03), sprach die Beklagte mit Schreiben vom 11. August 2003 dem Kläger gegenüber eine weitere betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. September 2003 aus.
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2005 - 5 Sa 1143/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines Chefkochs ;

    Nach Auffassung des LAG Köln soll dies sogar dann gelten, wenn der Arbeitnehmer eine zuvor angebotene einverständliche Abänderung des Arbeitsvertrages abgelehnt hat (06.04.2004 -9 Sa 1156/03, Revision beim BAG unter 2 AZR 244/04 eingelegt; einschränkend bei vorbehaltloser und endgültiger Ablehnung eines konkreten Angebots LAG Köln 20.11.2003 - 6 Sa 645/03 - Revision zugelassen sowie LAG Niedersachsen 19.04.2004 - 5 Sa 956/03; APS/Kiel a. a. O. § 1 KSchG Rn. 633; KR/Rost § 2 KSchG Rn. 18 h).
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