Rechtsprechung
LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Arbeitsunfall; Vorsatz
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 104 SGB VII
Arbeitsunfall; Vorsatz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Arbeitgebers für Personenschäden infolge von Arbeitsunfällen; Vorsätzliche Herbeiführung eines Arbeitsunfalls; Billigende Inkaufnahme eines Unfallereignisses; Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Haftungsprivileg bei Arbeitsunfall - Vorsatz - Unfallverhütungsvorschriften (§ 104 Abs. 1 SGB VII)
- Judicialis
SGB VII § 104
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 104
Arbeitsunfall; Vorsatz - Voraussetzungen für die Haftung des Arbeitgebers für Personenschäden aufgrund von Arbeitsunfällen nach § 104 Abs. 1 SGB VII - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Arbeitsunfall - Haftet der Arbeitgeber?
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 08.08.2002 - 5 (8) Ca 1191/02
- LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist ein Arbeitsunfall nicht schon deshalb vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn der Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich mitachtet hat und der Unfall hierauf beruht (BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ; LAG Köln vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 - ZTR 2001, 86).Dafür, dass im konkreten Fall der Arbeitsunfall vom Unternehmer zumindest mit bedingtem Vorsatz herbeigeführt worden ist, d.h. dass dieser den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts gebilligt hat (BAG vom 08.12.1970, AP Nr. 4 zu § 636 RVO; BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ), ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.
- LAG Köln, 11.08.2000 - 4 Sa 553/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall, Herbeiführung eines …
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist ein Arbeitsunfall nicht schon deshalb vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn der Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich mitachtet hat und der Unfall hierauf beruht (BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ; LAG Köln vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 - ZTR 2001, 86). - BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94
Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache
Auszug aus LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02
Soweit der Kläger - nach Erörterung dieses Sachverhalts - erstmalig in der Berufungsverhandlung die Behauptung aufgestellt hat, die Maschine sei entgegen dem Vortrag der Beklagten nach dem Unfall am 25.09.1998 stillgelegt worden, handelt es sich um neues, verspätetes Vorbringen und bei dem entsprechenden Beweisangebot zudem um einen unzulässigen und damit unbeachtlichen Beweisermittlungsantrag, bei dem ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürliche Behauptungen aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellt werden (BGH NJW 1995, Seite 2111).
- LAG Hamm, 21.12.2004 - 13 Sa 1279/04
Arbeitsunfall; Haftungsausschluss; Vorsatz; Unternehmer Schadensersatz; …
Denn wer spätestens seit dem 08.07.1986 den möglicherweise eintretenden Erfolg zwar sieht, nämlich dass über den Abschlager in die Gefahrstellen am Messer gegriffen wird, aber trotzdem über dreizehneinhalb Jahre die Registerschneidemaschinen unverändert betreibt und davon auch nicht durch wirkungsvolle behördliche Maßnahmen abgehalten wird (vgl. LAG Köln, Urteil vom 30.01.2003 - 5 Sa 966/02 -), der hofft, der (dann tatsächlich eingetretene) Erfolg werde ausbleiben; zumindest ist es ihm gleichgültig gewesen, ob er eintritt.