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   LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93   

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https://dejure.org/1994,894
LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93 (https://dejure.org/1994,894)
LAG München, Entscheidung vom 10.02.1994 - 5 Sa 969/93 (https://dejure.org/1994,894)
LAG München, Entscheidung vom 10. Februar 1994 - 5 Sa 969/93 (https://dejure.org/1994,894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses; Anhörung des Betriebsrates; Widerspruch des Betriebsrates aufgrund nicht ausreichender Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 102 Abs. 5 Satz 1, Satz 2
    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 997
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Berlin, 02.08.2013 - 28 BVGa 10241/13

    Behinderung der Betriebsratsarbeit - einstweilige Verfügung

    prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

    Denn: ?In einem Rechtsstaat, in dem das Selbsthilferecht grundsätzlich ausgeschlossen ist, gibt es keinen größeren Nachteil i.S. des § 940 ZPO als den endgültigen Rechtsverlust (so schon LAG München [19.12.1979] EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 35 unter Bezugnahme auf Stein/Jonas/Grunsky , ZPO, 19. Aufl., Vorb. § 935 Anm. VII 3; zustimmend nunmehr auch Jauernig , Zwangsvollstreckungs- und Konkurs R, 19. Aufl., § 37 III; Walker , Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Rdnr. 247, Fußn. 163)".S. prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

    32) S. prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Das gilt etwa dort, wo die Verwirklichung von (mutmaßlichen) Gläubigerrechten - namentlich wegen Zeitablaufs - ausschließlich durch ihre Befriedigung vor Erwirkung eines vollstreckbaren Titels im ordentlichen Verfahren erreichbar ist 83 S. prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

    S. prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

    83) S. prägnant LAG München 10.2.1994 - 5 Sa 969/93 - NZA 1994, 997, 999: Der "Verfügungsgrund kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Befriedigungsverfügung die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen beziehungsweise den Gläubiger vor der Rechtsvereitelung zu schützen.

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines

    Die von der Verfügungsbeklagten herangezogene gegenteilige Rechtsprechung (u.a. LAG Nürnberg 18.09.2007 - 4 Sa 586/07 - ZTR 2008, 108; LAG München 14.09.2005 - 9 Sa 891/05 - nv; LAG Nürnberg 17.08.2004 - 6 Sa 439/04 - LAGE Nr. 2 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht; LAG Nürnberg 24.06.2003 - 6 Sa 181/03 - nv; LAG München 16.08.1995 - 9 Sa 543/95 - LAGE Nr. 22 zu § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht; LAG München 10.02.1994 - 5 Sa 969/93 - LAGE Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; LAG Baden-Württemberg 30.08.1993 - 15 Sa 35/93 - NZA 1995, 683) überzeugt nicht, denn sie wird der besonderen gesetzlichen Ausgestaltung des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht gerecht und setzt sich überdies mit den entgegengesetzten Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung nicht auseinander.
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