Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 2 Abs 1 Nr 1 HeimG, § 2 Abs 1 Nr 2 HeimG
Außerordentliche Kündigung - ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Pflegepersonal - zwangsweise Körperpflege bei einem Demenzkranken - IWW
§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 HeimG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 ; KSchG § 1 ; HeimG § 2
Außerordentliche Kündigung; Ordentliche Kündigung; verhaltensbedingt; Pflegeheim; Pflegehelferin; Demenz; Hygiene; Heimbewohner; Körperpflege; Zwang; Gewalt; Misshandlung - Kündigung einer Pflegehelferin wegen zwangsweiser Körperpflege bei einem Demenzkranken - rechtsportal.de
BGB § 626 ; KSchG § 1 ; HeimG § 2
Körperliche Misshandlung eines Heimbewohners durch eine Pflegekraft als Grund für eine fristlose Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Körperliche Misshandlung von Heimbewohnern durch zwangsweises Waschen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung einer Pflegehelferin wegen zwangsweiser Körperpflege bei einem Demenzkranken ...
- hensche.de (Kurzinformation)
Kündigung einer Pflegekraft wegen Misshandlung
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 04.01.2019 - 2 Ca 46/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
- BAG, 12.03.2020 - 2 AZN 23/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG…, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 445).
Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, juris = NZA 2019, 445).
Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris = NZA 2019, 445).
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Eine Kündigung scheidet dagegen aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 2 AZR 42/16 - Rn. 11, juris = ZTR 2017, 434). - BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
- BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15
Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Die Berufungsbegründung muss aber auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG, Urteil vom 14. März 2017 - 9 AZR 633/15 - Rn. 11, juris). - BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist anhand der zum Zeitpunkt des Zugangs gegebenen objektiven Verhältnisse zu beurteilen (BAG, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG…, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403). - BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Die Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist anhand der zum Zeitpunkt des Zugangs gegebenen objektiven Verhältnisse zu beurteilen (BAG…, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 26, juris = ZTR 2016, 418; BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 21, juris = NJW 2015, 1403). - ArbG Frankfurt/Main, 20.05.2003 - 4 Ca 8822/02
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Eine schwerwiegende Misshandlung liegt vor, wenn einem Heimbewohner Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden, beispielsweise durch Schläge, Stöße, grobes Zufassen (vgl. LAG Hessen…, Urteil vom 30. März 2000 - 5/8 Sa 1230/99 - Rn. 22, juris: Zubettbringen mit Schlägen; ArbG Frankfurt, Urteil vom 20. Mai 2003 - 4 Ca 8822/02 - Rn. 16, juris: Hineinstoßen in eine Suppenschüssel). - LAG Hessen, 30.03.2000 - 8 Sa 1230/99
Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise einer ordentlichen …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Eine schwerwiegende Misshandlung liegt vor, wenn einem Heimbewohner Schmerzen oder Verletzungen zugefügt werden, beispielsweise durch Schläge, Stöße, grobes Zufassen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 30. März 2000 - 5/8 Sa 1230/99 - Rn. 22, juris: Zubettbringen mit Schlägen; ArbG Frankfurt…, Urteil vom 20. Mai 2003 - 4 Ca 8822/02 - Rn. 16, juris: Hineinstoßen in eine Suppenschüssel). - LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2009 - 2 Sa 223/09
Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Drohung (widerrechtliche), Kündigung, …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2019 - 5 Sa 97/19
Gleiches gilt für eine zwangsweise und gewaltsame Zuführung von Getränken und Speisen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08. Dezember 2009 - 2 Sa 223/09 - juris) oder eine unrechtmäßige Fixierung.