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   LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07   

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LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07 (https://dejure.org/2008,24045)
LAG München, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 Sa 993/07 (https://dejure.org/2008,24045)
LAG München, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 Sa 993/07 (https://dejure.org/2008,24045)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Informationspflicht eines Betriebsveräußerers im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang; Verwirkung des Anspruchs auf Ausübung des Widerspruchsrechts; Übergang eines Arbeitsverhältnisses im Zuge eines Betriebsüberganges

  • Judicialis

    BGB § 613a Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB ist grundsätzlich zulässig und unterliegt als privatrechtliches Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers nur den allgemeinen Schranken der Rechtsordnung des Privatrechts und damit insbesondere der Kontrolle des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB (BAG vom 30.09.2004 - 8 AZR 462/03, NZA 2005, Seite 43).

    Übt eine Vielzahl von Arbeitnehmern das Widerspruchsrecht aus, kann sich demgemäß aus der Zweckrichtung der Widerspruchsausübung, soweit sie nicht im Schwerpunkt auf die Verhinderung des Arbeitgeberwechsels, sondern beispielsweise von der Motivation getragen ist, dem Betriebsübergang als solchen zu verhindern oder aber Vergünstigungen zu erzielen, auf die die Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch haben, ein rechtsmissbräuchliches Handeln ergeben (BAG vom 30.09.2004, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 30.05.2007 - 7 Sa 153/07

    Aufschiebend bedingter Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Ein solches könnte man nämlich nur annehmen, wenn die Klägerin in Kenntnis der Umstände, die dazu geführt haben, dass die Widerspruchsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat, den Aufhebungsvertrag geschlossen hätte (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007, 7 Sa 153/07).

    Übertragen auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses ist das Widerspruchsrecht durch eine "Bestätigung" nur ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Bestätigung wusste, dass er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch widersprechen kann oder wenn ihm wenigstens die Fehlerhaftigkeit der Information bekannt war bzw. er zumindest damit rechnete (vgl. LAG Düsseldorf vom 30.05.2007 - 7 Sa 153/07).

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB -

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigen derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, NZA 2007, Seite 682).

    Die bloße Weiterarbeit ist in diesem Zusammenhang als vertrauensbegründender Umstand von vornherein nicht geeignet (vgl. BAG vom 14.12.2006, a.a.O.).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs.

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Außerdem verbiete es der Grundsatz des Vertrauensschutzes, das von der Rechtsprechung des BAG in der Entscheidung vom 13.07.2006 (8 AZR 305/05) neu postulierte Kriterium der "Mitteilung der Anschrift des Betriebserwerbers" rückwirkend anzuwenden; hilfsweise sei das Verfahren gemäß § 234 EG dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.

    Zwar ist mit dem Grund in erster Linie die Angabe des Rechtsgrundes für den Betriebsübergang wie Kaufvertrag, Pachtvertrag, Umwandlung etc. gemeint (BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 305/05, NZA 2006, Seite 1268).

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Dabei hat sich der Inhalt der Unterrichtung nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung zu richten (so jüngst BAG vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Arbeitsplatzsicherheit beim Betriebserwerber maßgeblich betroffen ist (BAG vom 31.01.2008, a.a.O.).

  • LAG München, 14.11.2007 - 9 Sa 269/07

    Kein Widerspruchsrecht gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Dafür dass die Klägerin die Fehlerhaftigkeit der Information durch die Beklagte im Rahmen des Betriebsübergangs gekannt hat oder wenigstens hätte kennen müssen, hat die Beklagte nichts vorgetragen (womit sich der vorliegende Sachverhalt von anderen unterscheidet, bei denen im Hinblick auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages Verwirkung angenommen wurde, vgl. etwa LAG München vom 14.11.2007, 9 Sa 269/07).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05

    Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Die Frist nach § 613 Abs. 6 BGB zur Erklärung eines Widerspruch gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses wird nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung ausgelöst; eine fehlerhafte Unterrichtung führt nicht zum Fristbeginn (BAG vom 13.07.2006 - 8 AZR 303/05, NZA 2006, Seite 1273).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 993/07
    Der Widerspruch der Klägerin mit Schreiben vom 29.09.2006 wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05, NZA 2006, Seite 1406) und hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis nicht nach § 613a Abs. 1 BGB auf B. GmbH & Co. oHG übergangen ist.
  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. Juni 2008 - 5 Sa 993/07 - aufgehoben.
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