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   LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09   

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LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09 (https://dejure.org/2010,1297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2010 - 5 Sa 996/09 (https://dejure.org/2010,1297)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 5 Sa 996/09 (https://dejure.org/2010,1297)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Kündigung, 2. Ehe eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses, Loyalitätspflichtverletzung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 KSchG, Art. 2, 140 GO, Art. 137 WRV, §§ 1, 2 can. 1085 cic, Art. 5 Grundordnung der katholischen Kirche
    Verhaltensbedingte Kündigung, 2. Ehe eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses, Loyalitätspflichtverletzung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwirkung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch einen katholischen Arbeitgeber wegen Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Eingehung einer zweiten Ehe nach Ehescheidung

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 1 KSchG, Art. 2, 140 GO, Art. 137 WRV, §§ 1, 2 can. 1085 cic, Art. 5 Grundordnung der katholischen Kirche
    Verhaltensbedingte Kündigung, 2. Ehe eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses, Loyalitätspflichtverletzung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verwirkung

  • Betriebs-Berater

    Kündigung eines Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes

  • Betriebs-Berater

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Chefarztes

  • rewis.io
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsgrund bei Wiederverheiratung nach Scheidung eines Chefarztes eines katholischen Krankenhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ([Un-] Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung durch einen katholischen Arbeitgeber wegen Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Eingehung einer zweiten Ehe nach Ehescheidung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn sich der Familienrechtler in das Arbeitsrecht verirrt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber bei zweiter (weltlicher) Eheschließung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wiederheirat des Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen zweiter Ehe unwirksam

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen zweiter Eheschließung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Eine zweite Ehe kann einen Kündigungsgrund darstellen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung eines katholischen Chefarztes wegen zweiter Eheschließung unwirksam - Bei gleicher Beschäftigung protestantischer und katholischer Mitarbeiter darf kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    2.2.1 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, das grundgesetzlich verbürgt ist, kollidiert danach mit dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Recht der Kirchen, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis selbst zu regeln und diese spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis verbindlich machen zu können (Bundesverfassungsgericht 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG; BAG 16.09.2004, a. a. O., mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Dieses Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsgarantie, die letztlich aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV abzuleiten ist, kommt nicht nur den verfassten Kirchen und deren rechtlich selbstständigen Teilen zugute, sondern allen der Kirche in bestimmter Weise zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform, wenn sie nach kirchlichem Selbstverständnis ihrem Zweck und ihrer Aufgabe entsprechend berufen sind, ein Stück des Auftrags der Kirche wahrzunehmen und zu erfüllen (Bundesverfassungsgericht 04.06.1985, a. a. O.).

    Eine Rechtsanwendung, bei der die vom kirchlichen Selbstverständnis her gebotene Verpflichtung der kirchlichen Arbeitnehmer auf grundlegende Maximen kirchlichen Rechts arbeitsrechtlich ohne Bedeutung bliebe, widerspräche dem verfassungsverbürgten Selbstbestimmungsrecht der Kirche (so ausdrücklich: Bundesverfassungsgericht 04.06.1985, a. a. O.).

    Im Übrigen obliegt es den Arbeitsgerichten, den Sachverhalt festzustellen und unter die kirchlicherseits vorgegebenen, arbeitsrechtlich abgesicherten Loyalitätsobliegenheiten zu subsummieren (Bundesverfassungsgericht 04.06.1985, a. a. O.).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01

    Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar und wäre nach Treu und Glauben (§ 272 BGB) rechtsunwirksam (BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - RzK I 5 c Nr. 26).

    Auch wenn die ordentliche Kündigung im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung keiner bestimmten Frist unterliegt, innerhalb derer sie nach Kenntnis von einem kündigungsrelevanten Vorfall auszusprechen ist, kann ein Vorfall dennoch irgendwann durch Zeitablauf so an Bedeutung verlieren, dass eine ordentliche Kündigung nicht mehr gerechtfertigt wäre (BAG 15.08.2002, a. a. O.; BAG 20.08.1998, a. a. O., jeweils mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

    Es ist zwar richtig, dass der Arbeitgeber bei Kenntnis neuer, weiterer Umstände den Kündigungssachverhalt neu bewerten und sich erst dann zur Kündigung entschließen kann (BAG 15.08.2002, a. a. O.).

  • ArbG Düsseldorf, 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09

    Codex juris canonici, Annulierungsverfahren, verhaltensbedingte Kündigung, zweite

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    1) Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 30.07.2009 hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 6 Ca 2377/09 - dem Klagebegehren des Klägers entsprochen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2009 - 6 Ca 2377/09 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 736/97
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Eine dann gleichwohl erklärte Kündigung aus diesem Grund stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar und wäre nach Treu und Glauben (§ 272 BGB) rechtsunwirksam (BAG 15.08.2002 - 2 AZR 514/01 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG 20.08.1998 - 2 AZR 736/97 - RzK I 5 c Nr. 26).

    Auch wenn die ordentliche Kündigung im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung keiner bestimmten Frist unterliegt, innerhalb derer sie nach Kenntnis von einem kündigungsrelevanten Vorfall auszusprechen ist, kann ein Vorfall dennoch irgendwann durch Zeitablauf so an Bedeutung verlieren, dass eine ordentliche Kündigung nicht mehr gerechtfertigt wäre (BAG 15.08.2002, a. a. O.; BAG 20.08.1998, a. a. O., jeweils mit weiteren Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Kirchendienst; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128).

    2.2.1 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers, das grundgesetzlich verbürgt ist, kollidiert danach mit dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Recht der Kirchen, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis selbst zu regeln und diese spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer für das Arbeitsverhältnis verbindlich machen zu können (Bundesverfassungsgericht 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83, 2 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG; BAG 16.09.2004, a. a. O., mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Maßgeblich für das Vorliegen eines hinreichenden Sachgrundes ist dabei vor allem der mit der Regelung verfolgte Zweck (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt: BAG 16.02.2010 - 3 AZR 216/09 - NZA 2010, 701).
  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Eine Kündigung ist durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht - in der Regel schuldhaft - erheblich verletzt hat, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (BAG 10.12.2009 - 2 AZR 55/09 - DB 2010, 1016; BAG 31.05.2007 - 2 AZR 200/06 - AP Nr. 57 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.02.1979 - 2 AZR 115/78

    Ordnungsmäßigkeit des Zustimmungsverfahrens bei Mängeln im Bereich des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; vgl. auch: LAG Düsseldorf 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - DB 2006, 455).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Berührt außerdienstliches Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 447/03 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Kirchendienst; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128).
  • LAG Düsseldorf, 04.11.2005 - 9 Sa 993/05

    Verlässt sich eine Assistenzärztin darauf, dass sie über ,,kritische" Befunde

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 5 Sa 996/09
    Eine nur mittelbare Auswirkung auf die Interessenabwägung kann der Gleichbehandlungsgrundsatz allerdings dann haben, wenn der Arbeitgeber bei gleicher Ausgangslage (gleichartige Pflichtverletzungen) nicht allen beteiligten Arbeitnehmern kündigt und daraus zu schließen ist, dass es für ihn zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis auch mit den gekündigten Arbeitnehmern fortzusetzen (BAG 22.02.1979 - 2 AZR 115/78 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 23; vgl. auch: LAG Düsseldorf 04.11.2005 - 9 Sa 993/05 - DB 2006, 455).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 55/09

    Kündigung - Abmahnung - Verbot religiöser Bekundungen

  • BAG, 20.02.2019 - 2 AZR 746/14

    Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2010 - 5 Sa 996/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Die hiergegen von der Beschwerdeführerin eingelegte Berufung wurde durch das Landesarbeitsgericht D. mit Urteil vom 1. Juli 2010 - 5 Sa 996/09 - zurückgewiesen.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 543/10

    Kirchlicher Arbeitnehmer - Kündigung - Loyalitätsverstoß

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2010 - 5 Sa 996/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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