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   LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08   

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https://dejure.org/2008,10805
LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08 (https://dejure.org/2008,10805)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08 (https://dejure.org/2008,10805)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 5 SaGa 1/08 (https://dejure.org/2008,10805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach einer Suspendierung von der Arbeitspflicht wegen Konkurrenztätigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Suspendierung von Betriebsratsmitgliedern; Schutzwürdiges Interessen eines Arbeitgebers als dem Weiterbeschäftigungsanspruch des Betriebsratsmitglieds entgegenstehender Grund; Aktive Beteiligung an der Gründung eines Konkurrenzvereins als "wichtiger Grund" für eine ...

  • Judicialis

    BetrVG § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag auf Beschäftigung nach Suspendierung eines Betriebratsmitgliedes infolge Konkurrenztätigkeit durch Gründung eines Vereins mit teilidentischer Zwecksetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 02.08.2005 - 1 Sa 952/05

    Freistellung des Betriebsratsmitgliedes während des Verfahrens um

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Der besondere Schutz sowohl vor der Beendigung als auch der Veränderung des Arbeitsverhältnisses von Betriebsratsmitgliedern macht deutlich, dass die Suspendierung von Betriebsratsmitgliedern nur unter erheblich erschwerten Voraussetzungen in Betracht kommt (LAG Köln 02. August 2005 - 1 Sa 952/05 - NZA-RR 2006, 28-30).

    Bei besonders schwerem Gewicht des "wichtigen Grundes" wird auch allein der Anlass für die außerordentliche Kündigung ausreichen (LAG Köln 02. August 2005 aaO.).

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen (§§ 611, 613 BGB i. V. m. § 242 BGB, Artikel 1 und 2 GG; ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - in AP Nr. 2 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG 06. August 1987 - 2 AZR 226/87, NJW 1988, 438; 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 162).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben wird aber auch hergeleitet, dass den genannten Interessen des Arbeitnehmers diejenigen des Arbeitgebers gegenüberzustellen sind; im Rahmen dieser Interessenabwägung muss das ideelle Interesse des Arbeitnehmers an tatsächlicher Beschäftigung dort zurücktreten, wo überwiegende schützenswerte Interessen des Arbeitgebers (Vertrauensverlust, Wahrung von Betriebsgeheimnissen) entgegenstehen (BAGE 27. Februar 1989 - GS 1/84 - DB 85, 2197).
  • LAG Sachsen, 14.04.2000 - 3 Sa 298/00

    Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Beschäftigungsanspruchs; Suspendierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Deshalb gilt dann, wenn der Arbeitgeber mit der Einleitung eines Zustimmungsverfahrens beim Betriebsrat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds geltend macht (§ 103 Abs. 1 BetrVG), er nur dann berechtigt ist, den Arbeitnehmer einseitig von der Arbeitspflicht zu suspendieren, wenn bei Weiterbeschäftigung erhebliche Gefahren für den Betrieb oder die dort tätigen Personen objektiv bestehen (Sächsisches Landesarbeitsgericht 14. April 2000 - 3 Sa 298/00 - LAGE § 103 BetrVG 1972 Nr. 16).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG 06. August 1987 - 2 AZR 226/87, NJW 1988, 438; 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - EzA § 626 n.F. BGB Nr. 162).
  • BAG, 26.09.2007 - 10 AZR 511/06

    Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - AP Nr. 4 zu § 61 HGB).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 10 Sa 1741/01

    Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung; Beschäftigung als

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Hierbei muss es sich um einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehende überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers handeln, die eine Verhinderung der Beschäftigung geradezu gebieten (LAG Hamm 12. Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311-314).
  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08
    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, 26. September 2007 - 10 AZR 511/06 - AP Nr. 4 zu § 61 HGB).
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während

    Ist dies jedoch der Fall, so kann sich der Arbeitnehmer, der seinem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Konkurrenz machen möchte, nicht auf den Schutz der Art. 12 und 14 GG berufen (LAG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2008 - 5 SaGa 1/08 - Rn. 46, juris).
  • LAG München, 11.03.2010 - 4 TaBV 86/09

    Antrag auf Zustimmungsersetzung

    Nach, soweit ersichtlich, nahezu einhelliger Ansicht in der Instanzrechtsprechung können unabhängig von, wirksamen, vertraglichen Freistellungsklauseln vom Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder - nur - dann einseitig von der Arbeitspflicht suspendiert werden, wenn ihrer Weiterbeschäftigung überwiegende und - besondere - schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen, die ein Fernhalten von der aktiven Beschäftigung nahezu zwingend gebieten - weil andernfalls etwa objektiv erhebliche Gefahren für den Betrieb und die dort beschäftigten Personen bestehen/konkret drohen, es zu Störungen des Betriebsfriedens oder Gefährdung anderer Arbeitnehmer kommen würde, ein Sachverhalt - auch der dringende Verdacht - einer strafbaren Handlung oder ähnlich schwerwiegenden Vertragsverletzung vorliegen (vgl. etwa LAG Hamm, U. v. 17.11.2006, 10 Sa 1555/06, juris - Rz. 70 - LAG Hamm, U. v. 12.12.2001, 10 Sa 1741/01, NZA-RR 2003, S. 311 f - 2. der Gründe - LAG Hamburg, U. v. 27.02.2008, 5 SaGa 1/08, juris - Rz. 43 - LAG Köln, U. v. 02.08.2005, 1 Sa 952/05, NZA-RR 2006, S. 28 f; SächsLAG, U. v. 14.04.2000, 3 Sa 298/00, LAGE Nr. 16 zu § 103 BetrVG 1972; siehe auch KR-Etzel, aaO, § 103 BetrVG Rz. 143 f, jeweils m. w. N.).
  • ArbG Aachen, 26.06.2023 - 3 Ga 13/23

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung während des Arbeitsverhältnisses,

    Bei besonders schwerem Gewicht des "wichtigen Grundes" wird auch allein der Anlass für die außerordentliche Kündigung ausreichen (LAG Hamburg, Urteil vom 27. Februar 2008 - 5 SaGa 1/08 - Rn.43, juris).
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