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   OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss (OWi) 131/93 - (OWi) 69/93 I   

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OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss (OWi) 131/93 - (OWi) 69/93 I (https://dejure.org/1993,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.04.1993 - 5 Ss (OWi) 131/93 - (OWi) 69/93 I (https://dejure.org/1993,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. April 1993 - 5 Ss (OWi) 131/93 - (OWi) 69/93 I (https://dejure.org/1993,7162)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1992 - 5 Ss OWi 189/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.04.1993 - 5 Ss OWi 131/93
    Die Sicherung der Ladung muß so beschaffen sein, daß die Ladung nicht nur bei üblichem Verkehrsbetrieb einschließlich Kurvendurchfahrten und normalem Bremsen, sondern auch bei einer erforderlich werdenden Notbremsung nicht umfällt, verrutscht oder herunterfällt (vgl. Senatsbeschluß vom 10.8.1992 VRS 83, 452 ).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. BGHSt 24, 15, 21/22; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 85, 373; OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).
  • OLG Brandenburg, 03.11.2003 - 1 Ss OWi 218 Z/03

    Parken im Bereich einer Wendeschleife

    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15, 21; OLG Düsseldorf VRS 85, 373; OLG Hamm DAR 1973, 139).
  • OLG Hamm, 27.01.2005 - 3 Ss OWi 49/05

    Parkfläche; gekennzeichnet; Restfläche

    Die Fortbildung des Rechts besteht darin, bei der Auslegung von Rechtssätzen und der rechtsschöpferischen Ausfüllung von Gesetzeslücken Leitsätze aufzustellen und zu festigen (BGHSt 24, 15 (21) = NJW 1971, 389; OLG Düsseldorf, VRS 85 (1994), 373; OLG Hamm, DAR 1973, 139).
  • OLG Hamm, 06.08.2009 - 2 Ss OWi 590/09

    VDI-Richtlinie; Ladungssicherung; Ergänzung; Sachverständigengutachten

    Der Tatrichter hat der Verurteilung nicht einfach die VDI-Richtlinie zugrunde gelegt, sondern hat einen Sachverständigen befragt, wie im konkreten Fall die Ladung hätte gesichert werden müssen (zu vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.07.1997 - 2 Ss 186/97 - 3 Ws (B) 397/97 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.1993, - 5 Ss (OWi) 131/93 - (OWi) 69/93 I-).
  • BayObLG, 03.05.1996 - 2 ObOWi 315/96

    Zur Anwendung der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen"

    Die VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" umfasst die gegenwärtig technisch anerkannten Beladungsregeln und ist deshalb bei der Bestimmung der nach § 22 Abs. 1 StVO erforderlichen Sicherungsmaßnahmen allgemein zu beachten (wie OLG Düsseldorf VRS 85, 373).

    Der Inhalt der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" umfasst die gegenwärtig technisch anerkannten Beladungsregeln und ist deshalb allgemein zu beachten (OLG Düsseldorf NZV 1990, 323; VRS 85, 373; siehe auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 22 Rn. 13; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 22 Rn. 4 a).

  • OLG Hamm, 09.08.2006 - 1 Ss OWi 417/06

    Baustellenverordnung; Bauherr; begriff

    Erforderlich ist in diesem Fall, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig, d.h. noch offen, zweifelhaft oder bestritten ist (BGHSt 24, S. 15, 21; OLG Düsseldorf, VRS 85, S. 373, 374).
  • OLG Dresden, 11.02.2015 - 25 Ss 39/15

    Verkehrszeichen nicht gesehen, durch überholtes Fahrzeug verdeckt - nicht

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wird die Rechtsbeschwerde zugelassen, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen würden (OLG Düsseldorf VRS 85, 373); dabei kommt es darauf an, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (BGHSt 24, 15).
  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04

    Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten;

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Rechtsbeschwerde dann zuzulassen, wenn sonst schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen würden, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. BGHSt 24, 15, 22; OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374; Göhler, OWiG, 13. Aufl. § 80 Rz 4).
  • KG, 16.06.2017 - 2 Ws 255/16

    Überweisung eines Sicherungsverwahrten in das Krankenhaus des Maßregelvollzuges:

    Die in Rede stehenden Rechtsfragen müssen von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig sein (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374 mit weit. Nachweisen).
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen über Lockerungen im

    Dieser Zulässigkeitsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage von praktischer Bedeutung, entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, also offen, zweifelhaft oder bestritten (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 373, 374 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.03.2014 - 2 Ws 17/14

    Gefangenenarbeit im Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch auf Gewährung von

  • OLG Koblenz, 14.05.2014 - 2 Ws 137/14

    Strafvollzug und Sicherungsverwahrung: Ausgestaltung der aus geleisteter Arbeit

  • KG, 13.08.2007 - 2 Ws 401/07
  • KG, 06.02.2007 - 2 Ws 42/07

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen

  • KG, 27.08.1997 - 3 Ws (B) 476/97

    Zum Unterlassen ausreichender Sicherung einer Lkw-Ladung gegen ein Herabfallen

  • KG, 26.06.2017 - 2 Ws 72/17

    Strafvollzugssache: Vollzugsrechtliche Maßnahme durch konkludente Ablehnung eines

  • OLG Schleswig, 18.10.2018 - 1 Ss OWi 192/18
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