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   OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I   

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https://dejure.org/1994,10402
OLG Düsseldorf, 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1994 - 5 Ss (OWi) 19/94 - (OWi) 22/94 I (https://dejure.org/1994,10402)
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    OWiG § 66; StVO § 3 Abs. 3, § 18 Abs. 5 Satz 2

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 04.09.1995 - 2 ObOWi 536/95

    Zu Tateinheit und Tatmehrheit mehrerer Geschwindigkeitsverstöße

    Bei sogenannten fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitsverstößen wird der Bußgeldbescheid in seiner Wirksamkeit nicht dadurch beeinträchtigt, daß in ihm ein Tatort nicht mitgeteilt ist (wie OLG Düsseldorf VRS 87, 51 ).

    Nur im letzteren Fall - etwa beim Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen - bedürfte es der Angabe de Ortes (OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f.; siehe auch OLG Hamm VRS 82, 235, 239; a.A. LG Münster VerkMitt 1995, 31).

  • OLG Hamm, 05.12.2003 - 2 Ss OWi 702/03

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; mehrere

    Der Bußgeldbescheid genügt seiner Umgrenzungs- und Informationsfunktion, wenn in ihm die einzelnen Verkehrsverstöße jeweils durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36, 37; BayObLG, NZV 1996, 160, 161; OLG Düsseldorf, VRS 87, 51, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57 a StVZO, Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
  • BayObLG, 29.05.1995 - 2 ObOWi 231/95
    a) Dahinstehen kann, ob die Ortsangabe bestimmt genug ist, nachdem dem Betroffenen mehrere Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden, der angegebene Tatort allerdings ersichtlich nur derjenige ist, an dem der Betroffene angehalten und kontrolliert wurde (vgl. hierzu OLG Düsseldorf VRS 87, 51 f., OLG Hamm VRS 82, 235/239).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.1997 - 5 Ss OWi 332/97
    Zur konkreten Bezeichnung der Tat bedarf es bei dem Vorwurf der Mißachtung bestimmter Verkehrszeichen als orts- und situationsbezogenem Verstoß gegen Verkehrsvorschriften - im Unterschied zu einem allein fahrzeugbezogenen Verstoß gegen Verkehrsregeln - genauer Ortsangaben, damit Zweifel am Umfang der Rechtskraftwirkung nicht entstehen können (vgl. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1994 in VRS 87, 51f.; BayObLG NZV 1996, 160 ).
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