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   OLG Düsseldorf, 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I   

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OLG Düsseldorf, 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I (https://dejure.org/1990,21684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I (https://dejure.org/1990,21684)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I (https://dejure.org/1990,21684)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 26.08.2011 - 1 SsBs 63/11

    Addition der Geldbußen bei der Zulässigkeitsprüfung im Falle einer einheitlichen

    Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter bei der Festsetzung der Geldbuße von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I [...]).

    Das Gericht prüft den Bußgeldbescheid nicht wie eine vorausgegangene Entscheidung nach, sondern nur die darin erhobene Beschuldigung, ohne in der rechtlichen oder tatsächlichen Beurteilung durch den Bußgeldbescheid beschränkt zu sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I [...]).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss OWi 348/00

    Erhöhung der Geldbuße wegen Uneinsichtigkeit; Beharrliche Pflichtverletzung bei

    Denn die Uneinsichtigkeit des Betroffenen darf im Rahmen der Bußgeldzumessung nur erhöhend berücksichtigt werden, wenn das Prozessverhalten auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr zukünftiger Rechtsbrüche schließen lässt (OLG Düsseldorf VRS 87, 213, 216; 78, 440, 441; OLG Koblenz OLGSt OWiG § 17 Nr. 10; Göhler, OWiG, 12. Aufl. München 1998, § 1.7 Rdn. 26a m.w.N.).
  • OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss OWi 70/20

    Keine Verjährungsunterbrechung durch bloße gerichtliche Mitteilung; Unterrichtung

    Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter bei der Festsetzung der Geldbuße von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I -, juris).
  • OLG Celle, 06.03.2020 - 2 Ss (OWi 70/20)

    Verjährungsunterbrechung, Beschlussverfahren, wiederholter Hinweis

    Die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht beschränkt sich darauf, ob der Tatrichter bei der Festsetzung der Geldbuße von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.1990 - 5 Ss (OWi) 24/90 - (OWi) 17/90 I -, juris).
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