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   OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I   

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https://dejure.org/1998,7774
OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I (https://dejure.org/1998,7774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24a Abs. 1 Nr. 1, § 25 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.01.1997 - 5 Ss OWi 392/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Deshalb muß das Urteil die Gründe anführen, aus denen sich ergibt, daß diese den Ausnahmefall begründenden Umstände zutreffen (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Januar 1997 - 5 Ss (OWi) 392/96 (OWi) 187/96 1 = VRS 93, 200 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.1983 - 5 Ss OWi 149/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.1998 - 5 Ss OWi 299/98
    Für die Verneinung eines Regelfalles genügt hiernach nicht schon, daß der Betroffene verkehrsrechtlich unbelastet ist, seine Verfehlung eingesteht, daß "nichts passiert ist", die 0, 8 o/oo-Grenze erst nach der Fahrt erreicht wird, die Überschreitung geringfügig ist, auf Restalkohol im Blut beruht oder zwischen Trinkende und Tat mehrere Stunden vergangen sind (vgl. Senat VRS 65, 390/391).
  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    Eines zusätzlichen groben oder besonders pflichtwidrigen Verhaltens i.S.d. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bedarf es nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. November 1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 14; Deutscher in Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl, Rn. 3616).
  • OLG Bremen, 19.07.2019 - 1 SsBs 4/19

    Zur Verhängung eines Fahrverbots nach den §§ 24 , 25 StVG , § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

    Nur schwerwiegende Härten wie etwa der nachgewiesene drohende Verlust des Arbeitsplatzes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage können ausnahmsweise eine andere rechtliche Beurteilung rechtfertigen (so OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2018 - 3 Ss OWi 490/18, juris Rn. 18, OLGSt OWiG § 77b Nr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 06.03.2018 - 3 Ws (B) 73/18, juris Rn. 11; Beschluss vom 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26.01.2015 - 321 SsBs 176/14, juris Rn. 15, VRS 129, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98 I, juris Rn. 19, VRS 96, 228; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, juris Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31.03.2014 - Ss (B) 18/2014 (15/14 OWi), juris Rn. 13, VRS 126, Nr. 59; OLG Schleswig, Beschluss vom 30.09.2014 - 1 Ss OWi 171/14 (177/14), juris Rn. 3, ZfSch 2015, 235; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.03.2010 - 2 SsBs 8/10; Beschluss vom 21.03.2014 - 1 SsBs 19/14).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Anders kann es jedoch sein, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet bzw. vermieden werden kann OLG Düsseldorf NZV 1999, 257).
  • OLG Jena, 10.01.2005 - 1 Ss 239/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrverbot

    Ein Absehen vom vorgenannten Regeltatbestand kommt nur dann in Betracht, wenn Härten ganz außergewöhnlicher Art vorliegen oder sonstige, dass äußere oder innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen rechtfertigen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, NZV 2001, 486; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 257 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25, Rn. 18 m.w.N.).
  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

    Zwar ist anerkannt, dass die Verhängung eines Fahrverbots unter Anwendung der Regelbeispielstechnik des Bußgeldkataloges nach Maßgabe von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG dann unangemessen sein kann, wenn der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erheblich abweicht, dass er als Ausnahme zu werten ist, insbesondere wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Mai 2017 - 3 Ws (B) 102/17 - und 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228; OLG Celle NStZ-RR 1996, 182).
  • KG, 15.04.2005 - 3 Ws (B) 132/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (Senat, Beschl. v. 17.4. 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 [230]; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 37. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m. w. Nachw.).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, VRS a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 96, 228, 230); König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl., § 25 StVG Rn. 25 m.w.N.).
  • KG, 03.05.2017 - 3 Ws (B) 102/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen vom Fahrverbot aus

    Ausnahmen davon können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228).
  • KG, 25.08.2006 - 3 Ws (B) 437/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen des Vorsatzes bei einer

    Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen in Folge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftliche Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228 (230); Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl., § 25 StVG Rdn. 25 m.w.N.).
  • KG, 20.07.2021 - 3 Ws (B) 175/21

    Erfordernis einer kritischen Würdigung der vom Betroffenen behaupteten

    Ausnahmen davon können sich allenfalls ergeben, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner sonstigen wirtschaftlichen Existenz droht und dies nicht durch zumutbare Vorkehrungen vermieden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. April 2002 - 3 Ws (B) 118/02 - OLG Düsseldorf VRS 96, 228).
  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • KG, 02.06.2009 - 2 Ss 114/09

    Beweiswürdigung des Tatrichters bei standardisierten Messverfahrendddd

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