Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3980
OLG Düsseldorf, 27.11.1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I (https://dejure.org/1990,3980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I (https://dejure.org/1990,3980)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I (https://dejure.org/1990,3980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 204
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2014 - 2 RBs 115/14

    Keine Auswirkungen der Rechtswidrigkeit eines Verkehrsschildes auf die

    Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist, darüber hinaus nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 VwVfG (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1991, 204 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Ein Verwaltungsakt ist nach § 44 Abs. 1 VwVfG nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offenkundig ist, darüber hinaus nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs. 2 VwVfG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2022 - 2 RBs 31/22

    Sämtliche Fahrstreifen der Autobahn zum Regelungsbereich eines rechts

    Der Regelungsbereich eines rechts aufgestellten Verkehrszeichens umfasst im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen (vgl. OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 1991, 204; OLG Köln NZV 1995, 329).
  • OLG Hamm, 04.12.2003 - 4 Ss OWi 786/03

    Lichtzeichenanlage, Gültigkeit für Radfahrer, Radweg, nur eine Ampel über der

    Sind sie unklar, können sie, nach den Umständen des Einzelfalles, als nichtiger Verwaltungsakt unbeachtlich sein (vgl. BayObLG, DAR 2000172 (173); OLG Köln, NZV 1992, 200 (201); OLG Düsseldorf, NZV 1991, 204 (204); KG, NZV 1990, 441 (441)).
  • BayObLG, 29.11.1999 - 2 ObOWi 550/99

    Verbotsirrtum bei "qualifizierter" Geschwindigkeitsüberschreitung

    Ein zur Nichtigkeit der durch Vorschriftszeichen getroffenen Anordnungen führender Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit und Eindeutigkeit liegt allerdings nicht schon dann vor, wenn ein Verkehrszeichen mißverständlich ist; die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt vielmehr nur ein, wenn das Zeichen objektiv unklar ist, wenn also sein Sinn von einem sachkundigen Betrachter auch im Wege der Auslegung nicht eindeutig ermittelt werden kann (BayObLGSt 1977, 192; BayObLG NZV 1989, 38; OLG Köln VRS 62, 310/311; OLG Düsseldorf NZV 1991, 204).
  • KG, 14.04.2000 - 3 Ws (B) 155/00

    Ein Behindertenparkplatz beginnt mangels abweichender - aber nicht nötiger -

    Denn es ergibt sich bereits aus § 41 Abs. 2 Satz 3 StVO und bedarf keiner Entscheidung durch den Senat, dass Verkehrsschilder im allgemeinen dort stehen, wo oder - wie hier - von wo an die Anordnungen zu befolgen sind (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1991, 204).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1996 - 5 Ss OWi 53/96

    Straßenverkehrsrecht; unbeschränktes Parken für Nichtanwohner bei

    Sind Verkehrszeichen objektiv widersprüchlich und läßt sich der Widerspruch von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres durch Auslegung auflösen, so kann durch sie eine rechtswirksame Verbotsanordnung nicht getroffen werden (vgl. dazu BGHSt 25, 293, 299; Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 1986 in VRS 75, 362 = NZV 1988, 189 = JMB1. NW 1988, 248 sowie vom 27. November 1990 in VRS 80, 473 = NZV 1991, 204 = DAR 1991, 190; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., 1995, Rdnr. 246 zu § 41 StVO ).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1997 - 5 Ss OWi 394/96
    Eine räumliche Rückwirkung eines Verkehrsschildes für den fließenden Verkehr würde zudem dem Grundsatz widersprechen, daß Verkehrszeichen so aufzustellen sind, daß die durch sie getroffenen Anordnungen klar, sinnvoll und verständlich sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juni 1988 - 5 Ss (OWi) 205/88 - 167/88 I und vom 27. November 1990 - 5 Ss (OWi) 384/90 - (OWi) 157/90 I m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht