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   OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 - (OWi) 169/91 I, 1 Ws (OWi) 951/91   

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OLG Düsseldorf, 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 - (OWi) 169/91 I, 1 Ws (OWi) 951/91 (https://dejure.org/1991,10155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 - (OWi) 169/91 I, 1 Ws (OWi) 951/91 (https://dejure.org/1991,10155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 - (OWi) 169/91 I, 1 Ws (OWi) 951/91 (https://dejure.org/1991,10155)
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    StVZO § 34 Abs. 3 S. 3

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag (so OLG Düsseldorf VRS 82, 233 ff.; AG Alsfeld DAR 1999, 517) veranlaßt ist, obliegt dem Tatrichter, der sich zunächst eine zuverlässige tatsächliche Grundlage über das Vorliegen von Fehlerquellen verschaffen muss.
  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04

    Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw:

    Eine nachvollziehbare Darstellung der gutachterlichen Anknüpfungstatsachen und Schlußfolgerungen war hier besonders deshalb unerläßlich, weil es sich bei dem vom Amtsgericht hinzugezogenen Gutachter um einen "Sachverständigen für Verkehrsunfälle" handelte, bei dem sich ein besonderes Fachwissen auf dem Gebiet der Meß- und Wiegetechnik nicht von selbst versteht (Senat, 1 Ss 361/04 vom 21.12.2004), und weil das Amtsgericht auf Grund seines Gutachtens davon ausgegangen ist, daß bereits der geringe Abschlag von 2, 7% ausreichend sei, um alle beim Einzelachswiegeverfahren auf einer hierfür ungeeichten Waage auftretenden Meßungenauigkeiten in einer den Betroffenen nicht benachteiligenden Weise aufzufangen - anders als z.B. das OLG Düsseldorf (5 Ss OWi 431/91 vom 21.10.1991) in VRS 82, 233,234, wo bei fehlender Eichung schon bei einer normalen Komplettverwiegung ein Abzug von ca. 12% für notwendig gehalten wurde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2009 - 9 A 2190/07

    Mautpflicht einer Fahrzeugkombination trotz Fehlen des erforderlichen Gewichts

    hierzu Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage, § 34 Rdnr. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.1991 - 5 Ss (OWi) 431/91 u.a. -, VRS 82, 233; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.4.1987 - 3 Ss 190/86 -, VRS 73, 213; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.1979 - 1 Ss 628/79 -, VRS 59, 63; OLG Hamm, Beschluss vom 3.10.1975 - 4 Ss OWi 847/75 -, VRS 51, 75; AG Freiburg, Urteil vom 7.4.1992 - 31 OWi 1107/91a -, juris.
  • BayObLG, 26.02.2001 - 2 ObOWi 22/01

    Messtoleranz bei der Bestimmung des Gesamtgewichts einer Fahrzeugkombination

    c) Die vom Verteidiger weiter noch genannten Entscheidungen sind nicht einschlägig: Der Beschluss des OLG Düsseldorf (VRS 82, 233) betrifft die Feststellung der Überladung mit einer nicht geeichten Waage; der Beschluss des Amtsgerichts Alsfeld (DAR 1999, 517) betrifft eine im Widerspruch zu eichrechtlichen Bestimmungen auf einer geneigten Fläche vorgenommene Wägung.
  • OLG Hamm, 10.02.2009 - 5 Ss OWi 637/08

    Bestimmung des Fahrzeuggesamtgewichts durch eine ungeeignete nicht geeichte Waage

    Die älteren Entscheidungen des OLG Düsseldorf (in VRS 82, 233) und des BayObLG (in DAR 1986, 242), in denen die Verwertbarkeit der Ergebnisse von Wägungen mittels einer nicht geeichten Waage jeweils bejaht worden ist, stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen und begründen auch keine Vorlagepflicht nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG, da diese Entscheidungen vor dem Inkrafttreten des § 7 b Eichordnung am 1. Januar 1993 ergangen sind.
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 4 Ss OWi 328/07

    fahrlässiges Führen eines überladenen Lkw; Ermittlung einer Überladung geklärt;

    Insoweit ist anerkannt, dass dann, wenn im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern bestehen, sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Messergebnisse überzeugen und ggf. ein Sachverständigengutachten einholen muss, um sich zu vergewissern, ob über vorzunehmende Abschläge die möglicherweise aufgetretenen Fehlerquellen ausgeglichen werden können und in welcher Höhe diese Abschläge dann konkret vorzunehmen sind (OLG Hamm, Beschl. des 4. Senats v. 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04 - Beschl. v. 08.04.2004 - 4 Ss OWi 225/04 - OLG Hamm, Beschl. des 3. Senats v. 01.06.2004 - 3 Ss OWi 43/04 - OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2000, 275; OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG, NZV 2001, 308, jeweils m.w.N.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 34 StVZO Rdnr. 15).
  • BayObLG, 24.10.1996 - 2 ObOWi 689/96

    Normadressat des Bußgeldtatbestandes nach §§ 29 Abs. 3, 49 Abs. 2 Nr. 7 StVO

    Das zulässige Gesamtgewicht deckt sich mit dem im Zulassungsverfahren festgestellten Gesamtgewicht, wie es zur Tatzeit im Fahrzeugschein eingetragen war (vgl. OLG Karlsruhe VRS 73, 213/216; OLG Düsseldorf VRS 82, 233/234).
  • KG, 05.10.2001 - 3 Ws (B) 459/01

    Zur Delegation von Kfz-Halterpflichten durch denn Betriebsinhaber auf andere

    Zwar hat das Amtsgericht - wie dies erforderlich wäre - keine Feststellungen zur Zuverlässigkeit des Wiegeergebnisses getroffen, insbesondere die Eichung der Waage nicht festgestellt (vgl. OLG Düsseldorf VRS 82, 233, 234; BayObLG bei Rüth DAR 1986, 242).
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