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   OLG Düsseldorf, 18.03.1988 - 5 Ss (OWi) 96/88, 5 Ss (OWi) 72/88 I   

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https://dejure.org/1988,2482
OLG Düsseldorf, 18.03.1988 - 5 Ss (OWi) 96/88, 5 Ss (OWi) 72/88 I (https://dejure.org/1988,2482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1988 - 5 Ss (OWi) 96/88, 5 Ss (OWi) 72/88 I (https://dejure.org/1988,2482)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1988 - 5 Ss (OWi) 96/88, 5 Ss (OWi) 72/88 I (https://dejure.org/1988,2482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Ende eines Streckenverbots ist grundsätzlich durch eines der Zeichen 278-282, das Ende des Überholverbots durch Zeichen 280, 281 und 282 gekennzeichnet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.01.1974 - 4 Ss OWi 58/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1988 - 5 Ss OWi 96/88
    Zu diesen Streckenverboten gehört auch das Überholverbot nach Zeichen 276 oder 277. Nach der Regelung des § 41 II Nr. 7 StVO n. F. ist das Ende eines Streckenverbots grundsätzlich durch eines der Zeichen 278-282 - das Ende eines Überholverbots durch Zeichen 280, 281 oder 282 - gekennzeichnet (vgl. OLG Hamm, NJW 1974, 759; OLG Koblenz, aaO).
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