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   OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I   

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https://dejure.org/1995,3033
OLG Düsseldorf, 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I (https://dejure.org/1995,3033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots wenn keine Gefährdung anderer eingetreten und der Rotlichtverstoß nicht auf grobe Nachlässigkeit, Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit zurückzuführen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 193
  • NZV 1996, 39
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Allen Fällen war - soweit ersichtlich - gemeinsam, daß eine abstrakte und/oder konkrete Gefährdung durch das Verhalten nicht entstanden war bzw. als weitere Voraussetzung verlangt wurde (vgl. außer den genannten Fällen noch OLG Düsseldorf NZV 1994, 161 ; MS 1995, 234; DAR 1996, 32 ; KG DAR 1997, 361 ; NZV 1994, 238 ; OLG Karlsruhe MS 19916, 274; OLG Köln NZV 1994, 330 ; OLG Oldenburg NZV 1994, 38 ; NZV 1993, 408 ).
  • VG Düsseldorf, 25.06.2013 - 14 L 953/13

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Rotlichtverstoß

    Denn selbst wenn nach der von der Antragstellerin zitierten Zumessungspraxis der Oberlandesgerichte, vgl. OLG E. , Beschluss vom 11.09.1995 - 5 Ss (OWi) 304/95 - (OWi) 125/95 I -, NZV 1996, 39; OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.1995 - 2 Ss OWi 1200/95 -, VRS 91, 70, in vergleichbaren Fällen auf Rechtsfolgenseite von der Verhängung eines Fahrverbotes Abstand genommen worden ist, ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wurde.
  • OLG Hamm, 02.09.2001 - 5 Ss OWi 667/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot bei einem Wahrnehmungsfehler, Verwechseln

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne des § 25 Abs. 1 StVG ist dabei nicht festzustellen (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.1998 - 2 Ss OWi 127/98 - m.w.N., OLG Karlsruhe, NZV 1996, 206, OLG Düsseldorf, NZV 1996, 39).
  • BayObLG, 20.05.2003 - 2 ObOWi 210/03

    Erhebung einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordung eines Fahrverbots wegen

    Bei der Rechtsfolgenbemessung ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelfalles dann, wenn Besonderheiten der Tatbegehung von dem Betroffenen vorgetragen oder sonst offenbar geworden sind, eine eingehende Prüfung unverzichtbar, ob aufgrund dieser besonderen Umstände, etwa eines "Augenblicksversagens" (vgl. BGHSt 43, 241) oder eines Anfahrens bei Rotlicht nach längerem Warten aufgrund eines bloßen Versehens (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1996, 32 f.; OLG Köln NZV 1998, 297), objektive oder subjektive Faktoren vorhanden sind, die eine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigen könnten (vgl. BayObLG DAR 1995, 496, [BayObLG 17.08.1995 - 1 ObOWi 272/95] NZV 1999, 216).
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