Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2426
OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07 I (https://dejure.org/2007,2426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.08.2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07 I (https://dejure.org/2007,2426)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. August 2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07 I (https://dejure.org/2007,2426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung im Straßenverkehr

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Nötigung im Straßenverkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rücksichtsloses Überholen mit Abdrängen nicht immer Nötigung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rücksichtsloses Überholen keine Nötigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Rücksichtsloses Überholen i.d.R. keine Nötigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist jedes rücksichtslose Überholen eine strafbare Nötigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nötigung im Straßenverkehr - Behinderung muss das Ziel sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rücksichtsloses Überholen ist nicht zwangsläufig als Nötigung anzusehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücksichtsloses Überholen begründet für sich genommen keine Strafbarkeit wegen Nötigung - Für strafbare Nötigung muss Einwirkung auf anderen Verkehrsteilnehmer Zweck der verbotenen Fahrweise sein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Nötigung im Straßenverkehr

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3219
  • NStZ 2008, 38
  • NZV 2007, 585
  • NZV 2008, 46 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    a) Nicht jeder vorsätzliche Regelverstoß im Straßenverkehr, der ein Nötigungselement enthält, ist deshalb eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB (vgl. BGHSt 23, 4, 7; 48, 233, 238).

    Setzt er das von ihm geführte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig mit der Folge eines "Beinahe-Unfalls" ein, ist er nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs zu bestrafen (BGHSt 48, 233, 236 f mwN).

    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).

    Der Erfolg - dass der andere den Weg frei macht, bremsen muss oder nicht überholen kann - ist für den Täter "das Ziel seines Handelns" (BGHSt 7, 379, 380).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 04.07.1995 - Ss 249/95

    Überprüfung einer Beweiswürdigung bei vorsätzlicher Gefährdung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 368/99

    Nötigung im Straßenverkehr)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124).
  • BGH, 02.12.1982 - 4 StR 584/82

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Gemeinsamer Nenner dieser und ähnlicher Fälle ist, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens ist (vgl. BGHSt 7, 379, 380; 21, 301, 302; 41, 231, 234; 48, 233, 238; BGH VRS 64 [1983], 267, 268; jeweils zur Abgrenzung des gefährlichen Eingriffs von der Gefährdung des Straßenverkehrs; MK-Gropp/Sinn [2003], § 240 Rdnr. 103; SK-Horn/Wolters, 7. Aufl. [2003], § 240 Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss 112/04

    Hauptstrafe; Nebenstrafe; Wechselwirkung; langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Das sind namentlich die Fälle, in denen ein Kraftfahrer dicht und bedrängend auf seinen Vordermann auffährt (zuletzt BVerfG NJW 2007, 1669 mwN = DAR 2007, 386 m. Anm. Huhn), seinen Hintermann - aus welchen Gründen auch immer - absichtlich "ausbremst" oder vorsätzlich einen unerwünschten Verfolger "abdrängt".
  • OLG Stuttgart, 27.03.1995 - 3 Ss 76/95

    Verfassungsrechtliche Gründe; Einfachrechtliche Gründe; Bundesverfassungsgericht;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Fall aus (teilw. aA OLG Stuttgart NZV 1995, 285; OLG Köln NZV 1995, 405; VRS 98 [2000], 124).
  • BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07
    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

  • KG, 20.12.2016 - 161 Ss 211/16

    Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen und "Ausbremsen" eines

    Ein Schuldspruch wegen Nötigung scheidet in einem solchen Falle aus (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 4 Ss 234/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. September 2007 - III-5 Ss 130/07 - 61/07, 5 Ss 130/07 - 61/07 I -, juris).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2012 - 53 Ss 131/12

    Nötigung: Vorsätzlicher Regelverstoß durch rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer im

    Gegen den "bloß" rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer, der seine Ziele auf Kosten anderer eigensüchtig durchsetzt und die für diese eintretenden Folgen dabei lediglich billigend in Kauf nimmt, scheidet ein Schuldspruch wegen Nötigung aus (vgl. OLG Hamm NStZ 2009, 213f.; OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38; Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl. § 42 Rn. 34).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Dass dies auf Kosten anderer geschieht, ist nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 2008, 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht