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   OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10   

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https://dejure.org/2010,8116
OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 5 Ss 198/10 (https://dejure.org/2010,8116)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Trunkenheitsfahrt; hohe BAK, Vorsatz, Feststellungen

  • openjur.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Ausfallerscheinungen als Indiz für Vorsatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückschluss von einem weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholgehalt auf die Vorsätzlichkeit der Begehungsweise des Fahrers ohne Hinzutreten weiterer Umstände; Anforderungen an eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Begehung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316
    Anforderungen an die Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Blutalkohol lässt keine Rückschlüsse auf Vorsatz zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln bei Schweigen des Beschuldigten!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt m. Führerscheinentzug bei absoluter Fahruntüchtigkeit: kein vorsätzliches Handeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 444
  • NStZ-RR 2011, 187
  • NZV 2011, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit mit steigender Alkoholisierung verringert, sodass die Fähigkeit, die eigene Fahruntüchtigkeit zu erkennen, beeinträchtigt werden kann (BGH VRS 65, 359; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10.06.2009; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.04.2009, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 19.04.2001 - 1 Ss 295/00

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahruntüchtigkeit, richterliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.05.2010 - 5 Ss 198/10
    Hier stützt das Amtsgericht seine Überzeugung ausschließlich darauf dass die festgestellte Blutalkoholkonzentration deutlich über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt und den Umstand, dass der Angeklagte keine entlastenden Umstände geltend macht (so auch OLG Koblenz NZV 01, 357).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17

    Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt

    Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Nur so wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Beweis der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) schlüssig erbracht ist und alle gleich naheliegenden Deutungsmöglichkeiten für und gegen den Angeklagten geprüft worden sind (OLG Hamm, Beschluss vom 16.02.2012 - III-3 RVs 8/12 - juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2010 - 5 Ss 198/10 - juris Rn. 15 m.w.N.).
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