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   OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - III-5 Ss 203/07 - 93/07 I   

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https://dejure.org/2008,19849
OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - III-5 Ss 203/07 - 93/07 I (https://dejure.org/2008,19849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.02.2008 - III-5 Ss 203/07 - 93/07 I (https://dejure.org/2008,19849)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - III-5 Ss 203/07 - 93/07 I (https://dejure.org/2008,19849)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.11.2005 - 2 BvR 728/05

    Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Die Schutzwirkung dieses Grundrechts (Abwehrrecht) liefe weitgehend leer, wenn als Tatsache im Sinne von § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO schon die Vermutung ausreichte, dass der Beschuldigte sich in der Wohnung des Nichtbeschuldigten aufhält (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 110, unter B 1. b).

    Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804).

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02

    Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Es hat auch nicht erkennbar geprüft, ob die Maßnahme im konkreten Fall mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar war, der bei Wohnungsdurchsuchungen, namentlich bei einem Nichtbeschuldigten, besonders zu beachten ist (BVerfG NJW 2005, 1640; NStZ-RR 2006, 110; NJW 2007, 1804).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Jedenfalls ist nicht belegt, dass Gefahr im Verzug im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO) bestanden hat, bei der die Durchsuchung auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden darf (vgl. dazu BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 207; BVerfG NJW 2003, 2303).
  • BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06

    Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 StGB ist der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig war (zum strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriff zuletzt BVerfG, 1 BvR 1090/06 vom 30. April 2007 mit Anm. Niehaus/Achelpöhler StV 2008, 71).
  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Jedenfalls ist nicht belegt, dass Gefahr im Verzug im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG (§ 105 Abs. 1 Satz 1 StPO) bestanden hat, bei der die Durchsuchung auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden darf (vgl. dazu BVerfGE 103, 142 = NJW 2001, 207; BVerfG NJW 2003, 2303).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - 5 Ss 203/07
    Die Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufig Erfolg, weil der Senat nicht sicher ausschließen kann, dass die neue Hauptverhandlung zu Feststellungen führt, die einen Schuldspruch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte tragen, und die Feststellungen keine besonderen Umstände im Sinne von § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB belegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen (vgl. Senat wistra 2007, 235).
  • OLG Bamberg, 06.05.2013 - 4 U 218/12

    Amtshaftungsprozess: Ergreifungsdurchsuchung beim unbeteiligten Dritten (=

    Die Anordnung einer Ergreifungsdurchsuchung bei einem Dritten nach § 103 1, 1 StPO erfordert nicht die Prognose einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Durchsuchungserfolgs (entgegen OLG Düsseldorf wistra 2008, 318).

    Die Auffassung des OLG Düsseldorf (wistra 2008, 318), wonach mehr für als gegen den derzeitigen Aufenthalt des Beschuldigten in der Wohnung des Dritten sprechen muss, läuft demgegenüber auf das Erfordernis einer übe r w ie g ende n Wahrscheinlichkeit de r Ergreifung hinaus.

  • VerfGH Berlin, 13.11.2013 - VerfGH 24/11

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit des Wohnraums (Art 28 Abs. 2 Verf BE)

    Für Durchsuchungen bei Dritten wird heute nicht mehr vertreten, die Verurteilung könne als richterliche Anordnung auch ihnen gegenüber genügen (siehe OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Februar 2008 - III-5 Ss 203/07 - 93/07 I -, juris Rn. 6; Schäfer, a. a. O., § 105 Rn. 10; Nack, in: KK-StPO, 3. Aufl. § 105 Rn. 4; Hegmann, a. a. O., Rn. 3; Gercke, a. a. O., Rn. 9 f.; Wohlers, a. a. O., Rn. 8; Schmitt, a. a. O., Rn. 6; anders noch Kaiser, NJW 1980, 875 , gegen ihn Benfer, NJW 1980, 1611 ).
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