Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1 S. 3
Fahrlässige Tötung; Feststellungen, Anforderungen - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr; Voraussetzungen einer lebenslangen Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261; StGB § 222; StGB § 69 Abs. 3
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr; Voraussetzungen einer lebenslangen Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 53 Ns 3/08
- OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGHSt 10, 208 ff.; BGHSt 26, 56 ff.). - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Die Feststellungen sind daher nur der Prüfung durch das Revisionsgericht insoweit zugänglich, als die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d. h. frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (zu vgl. BGHSt 29, 18, 20). - BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66
Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Zwar ist es allein Aufgabe des Tatrichters, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 152).
- BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74
Marktinformationsvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGHSt 10, 208 ff.; BGHSt 26, 56 ff.). - BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Er hat damit gezeigt, dass er bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.4.2005 GSSt 2/04 = NJW 2005, 1957 f.). - BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92
Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2009 - 5 Ss 207/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein - nicht standardisiertes - Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus geschlossenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 2000, 1351; NJW 1993, 3081).
- OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09
Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe
Nach ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten einholt und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschl. v. 10.09.2002 - 4 StR 318/02 - juris; BGH NStZ 2007, 538; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).Lediglich bei Sachverständigengutachten, die auf der Anwendung weitgehend standardisierter Verfahren beruhen, kann ausnahmsweise die Wiedergabe des bloßen Beweisergebnisses genügen, weil in den Fällen der Routineuntersuchungen Ausbildung, Lebenserfahrung und Selbstverständnis der Richterschaft im allgemeinen eine ausreichende Gewähr bieten, dass dem Tatrichter die Möglichkeit technischer Mängel und menschlicher Fehlleistungen auch ohne entsprechende Darlegung in den Urteilsgründen bewusst gewesen sind (BGH NJW 1993, 3081, 3083; vgl. auch: BGH NStZ 1993, 95; BGH NJW 1959, 780; OLG Hamm Beschl. v. 25.06.2009 - 5 Ss 207/09 = BeckRS 2009, 20879).