Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91 - 76/91 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4666
OLG Düsseldorf, 21.08.1991 - 5 Ss 232/91 - 76/91 I (https://dejure.org/1991,4666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.08.1991 - 5 Ss 232/91 - 76/91 I (https://dejure.org/1991,4666)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. August 1991 - 5 Ss 232/91 - 76/91 I (https://dejure.org/1991,4666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Qualifiziertes Leugnen

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1119
  • MDR 1992, 286
  • NZV 1992, 37
  • StV 1992, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    (1) Ob eine in der obergerichtlichen Rechtsprechung (etwa BayObLG NJW 1986, 441, 442; OLG Frankfurt DAR 1999, 225; OLG Düsseldorf MDR 1992, 286 f.) und von Teilen der Strafrechtswissenschaft (siehe nur Ruß aaO § 164 Rn. 6 mwN; Jeßberger aaO § 164 Rn. 10) befürwortete Tatbestandseinschränkung für Fallgestaltungen, in denen der Täter wahrheitswidrig eine allein als alternativer Täter in Frage kommende Person ausdrücklich als solchen bezeichnet (gegen Einschränkungen in solchen Fällen etwa Langer aaO S. 367-369; Schneider, NZV 1992, 471, 472 ff. jeweils mwN; Fischer aaO § 164 Rn. 3a; näher auch Deutscher, Grundfragen der falschen Straftatverdächtigung (§ 164 Abs. 1 StGB), 1995, S. 127 ff.), angenommen werden kann, bedarf keiner Entscheidung.

    (2) Eine Einschränkung des Tatbestandes von § 164 Abs. 1 StGB in Anwendung auf einen sich durch Falschverdächtigung Dritter verteidigenden Beschuldigten oder Angeklagten lässt in der hier vorliegenden Fallgestaltung auch nicht mit Erwägungen aus der Rechtsprechung zu zulässigem Verteidigungsverhalten im Rahmen der Strafzumessung begründen (siehe aber OLG Düsseldorf MDR 1992, 286; krit. Schneider, NZV 1992, 471, 473 f.).

  • OLG Hamm, 11.01.2006 - 2 Ws 319/05

    falsche Verdächtigung; Amtsträger; Beweiswürdigung; Nichteröffnung

    Münchener Kommentar, StGB 1. Auf!., § 164 Rdnr. 25; Schönke-Schröder, StGB, 26. Aufl. § 164 Rdnr. 5 jeweils m.w.N.; BGH, Urt. V. 14. November 1990 - 3 StR 160/90 in BGHR StGB § 46 II "Verteidigungsverhalten" Nr. 10; BGH, Beschl. v. 28. November 20004 StR 488/00 in StV 2001, 618; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21. August 1991 - 5 Ss 232/91 -76/911 in NJW 1992, 1119,1120; BayObLG, Beschl. v. 21.5.1985 - Rreg.
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20

    Strafbarkeit einer Beteiligungslüge in sog. Zweipersonenverhältnissen

    Dies gilt bei dem sich selbst begünstigenden, von der Polizei befragten verdächtigen Zeugen auch in sog. Zwei-Personen-Konstellationen, da er anders als ein Beschuldigter nicht für sich in Anspruch nehmen kann, durch die Bezeichnung des anderen als Täter lediglich selbst die Schlussfolgerung aus einem prozessual zulässigen Bestreiten der eigenen Täterschaft zu ziehen (OLG Düsseldorf NJW 1992, 1119; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 18.3.1998 - 2 Ss 40/98, BeckRS 1998, 12536; Schönke/Schröder/Bosch/ Schittenhelm, 30. Aufl. 2019, StGB § 164 Rn. 5 m.w.N.; a.A .
  • OLG Celle, 23.04.2009 - 32 Ss 15/09

    Eignung der Beschuldigung eines Dritten zur Herbeiführung oder Fortdauernlassen

    Die getroffenen Feststellungen tragen eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gemäß § 164 Abs. 2 StGB nicht, weil es der Behauptung der Angeklagten, ihre Mutter sei Fahrerin gewesen, jedenfalls unter den gegebenen konkreten Umständen an der Eignung mangelte, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen die Mutter herbeizuführen, sodass dahinstehen kann, ob nicht aus der Systematik des § 164 StGB im Hinblick auf die abweichenden Modalitäten der Absätze 1 und 2 herzuleiten ist, dass die bloße Bezichtigung einer Person ohne weiterer Angaben tatsächlicher Art generell für die Erfüllung des § 164 Abs. 2 StGB nicht genügt bzw. ob dies nicht jedenfalls dann gilt, wenn ein leugnender Beschuldigter den einzig neben ihm als Täter in Betracht kommenden Verdächtigen ohne weitere Ausführungen tatsächlicher Art der Täterschaft bezichtigt (so die wohl h.M. in der Lit.: etwa Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Aufl., Rn. 5 zu § 164; MK-Zopfs, StGB, Rn. 25 f. zu § 164; Bienko NZV 1993, 98; Mitsch JZ 1992, 979; ebenso OLG Düsseldorf JZ 1992, 978 f., und früher bereits OLG Celle VRS 26, 438, 439; tendenziell auch OLG Frankfurt DAR 1999, 225; offen gelassen: BayObLG …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht