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   OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 5 Ss 265/90 - 35/90 IV   

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https://dejure.org/1990,21756
OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 5 Ss 265/90 - 35/90 IV (https://dejure.org/1990,21756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.1990 - 5 Ss 265/90 - 35/90 IV (https://dejure.org/1990,21756)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 1990 - 5 Ss 265/90 - 35/90 IV (https://dejure.org/1990,21756)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 03.04.2008 - 4 Ss OWi 182/08

    Verurteilung zu einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren; Berufung; Bezeichnung

    Daher kann das Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angefochten werden (vgl. OLG Hamm, VRS 55, 371; OLG Düsseldorf, VRS 80, 217; Wache in: KK OWiG, 3. Aufl., § 82 Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 4 Ss 471/06

    Berufung; Revision; Rechtsbeschwerde; zutreffendes Rechtsmittel

    Demnach kann das Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angefochten werden (vgl. OLG Hamm, VRS 55, 371; OLG Düsseldorf, VRS 80, 217 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 27.09.2012 - 2 Ss OWi 1189/12

    Rechtsmittelverfahren: Rechtsmittel bei angeklagter Straftat und Verurteilung

    Dies gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Rechtsbeschwerdebegründung oder aus sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Rechtsmittelführer auf eine Nachprüfung des Urteils in tatsächlicher Hinsicht verzichten wollte (vgl. KK/Wache § 82 Rn. 21 und Göhler/ Seitz § 82 Rn. 25 mit Hinweis insbesondere auf BayObLG VRS 41, 59, 60 f.; OLG Zweibrücken VRS 51, 372; OLG Hamm VRS 67, 456; OLG Stuttgart VRS 77, 70; OLG Düsseldorf VRS 76, 303; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 und OLG Jena VRS 116, 364).
  • OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ws 69/09

    Rechtsmittel gegen ein Geldbuße verhängendes Strafurteil; Zuständigkeit zur

    Demgemäß konnte das amtsgerichtliche Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision, §§ 312, 335 Abs. 1 StPO , angefochten werden (vgl. BGHSt 35, 290 ff; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 f).
  • KG, 23.03.2022 - 162 Ss 31/22

    Strafprozessrecht: Auslegung eines Rechtsmittels als Berufung; Verweisung bei

    Dies gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Rechtsbeschwerdebegründung oder aus sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Rechtsmittelführer auf eine Nachprüfung des Urteils in tatsächlicher Hinsicht verzichten wollte (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 27. September 2012 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1990 - 5 Ss 265/90 - 35/90 IV -, juris; Seitz/Bauer in Göhler a.a.O. ).
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